Kann der Hauptarbeitgeber herausfinden, dass ein Kleingewerbe auf mich angemeldet ist?
Ich möchte ein Kleingewerbe öffnen, das nur auf mich angemeldet ist und die eigentliche Arbeit mein Buder und mein Vater leisten wird. Das habe ich meinem Chef gefragt er wollte es übers Wochenende entscheiden, hat sich aber noch nicht bei mir gemeldet, wobei der Chef von meinem Chef keine Einwände dagegen hat. Meine Frage ist nun, ob ich trotzdem ein Kleingewerbe auf mich öffnen kann und ob mein Arbeitgeber es erfahren wird?
5 Antworten
Der Hauptarbeitgeber kann Dir zB einen 450€-Job nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. ZB wenn sich dieser negativ auf die Haupttätigkeit auswirkt.
Angenommen du stehst nachts um 2 auf um Zeitungen auszutragen und Dein Chef hat später das Gefühl, Du willst ihn fressen weil Du ständig das Maul so weit aufreißt... (Müdigkeit)
Andere Fall ist zB Du arbeitest hauptberuflich als KFZ-Mechatroniker und im Nebenjob ebenso, machst also die gleiche Arbeit...
Aber ein selbstständiges Gewerbe, kann er Dir nicht verbieten!
Er darf es nur unter bestimmten Umständen verbieten, siehe https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/nebengewerbe-arbeitgeber/
Wobei es viel vom jeweiligen Arbeitsvertrag angehängt, dennoch ist ein pauschales Verbot einer Nebentätigkeit nicht rechtens. Im öffentlichen Dienst jedoch sieht es anders aus, da muss eine Nebentätigkeit genehmigt werden.
Nein, der Arbeitgeber kann das nicht herausfinden. Es gibt kein öffentliches Register für Gewerbetreibende.
Wenn der Umfang des Kleingewerbes deine Hauptarbeit nicht beeinträchtigt, dann bist Du auch nicht verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren. In diesem Falle kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit auch nicht untersagen.
sorry, aber das mit dem nicht hilfreich meine ich ernst!
der arbeitnehmer hat die pflicht, den arbeitgeber über nebentätigkeiten zu informieren! untersagen kann der arbeitgeber diese wenn:
- die tätigkeit im konflikt mit der hauptberuflichen tätigkeit steht. z.B. wenn ich als elektroinstallaturin mich in eben diesem beruf selbständig mache
- meine nebentätigkeit sich auf die hauptätigkeit nachhaltig negeativ auswirkt. d.h. ich z.B. nachts arbeiten gehe und morgens übermüdet auf arbeit erscheine
lg, anna
Aber er kann es doch durch meine Steuernummer herausfinden?
der chef von deinem chef, sofern wir hier vom gleichen unternehmen reden, ist dein arbeitgeber. dein chef (sagen wir mal abteilungsleiter oder so) also dein direkter vorgesetzter, hat selbst keine direkte entscheidungsgewalt darüber.
wenn also dein eigendlicher arbeitgeber, der chef von deinem chef, das okay findet, dann ist das auch okay.
lg, anna
Schau dir deinen Arbeitsvertrag an. Meistens musst du selbst den Arbeitgeber über eine Nebenbeschäftigung informieren. Wenn du das dann NICHT machst, ist es ein Kündigungsgrund.
Meistens musst du selbst den Arbeitgeber über eine Nebenbeschäftigung informieren.
Woher willst Du das bei über 40 Mio. Arbeitsverhältnissen wissen?!?
Deswegen soll er ja in seinen Arbeitsvertrag sehen. Das beantwortet die Frage.
Das beantwortet nicht die Frage, woher Du wissen willst, dass "meistens" informiert werden müsse.
Aber das nur ganz nebenbei ...
Er schreibt "Meistens musst Du", also ist das eine AUssage, die einer Meinung (wahrscheinlich einer richtigen) entspricht. Also ist die Frage, die Du stellst, völlig unangebracht, da auch dazu aufgerufen wird, im eigenen Vertrag nachzuschauen.
Die "Frage" an DerHans war rein rhetorisch!
Und Deine Aussagen ändern nichts daran, dass er mit Sicherheit (aus besagten Gründen) nicht in der Lage ist, beurteilen zu können, ob ein Arbeitgeber "meistens" den Arbeitnehmer informieren muss.
Er muss es dann, wenn es vertraglich vereinbart wurde oder - auch ohne Vereinbarung - wenn die begründete Gefahr der Kollision mit berechtigten Interessen des Arbeitgebers besteht.
man sollte nur nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten, zu wenig Schlaf haben für seinen Hauptjob. Verbieten darf das der Chef nicht.
Erlaubnis braucht wohl nur ein Beamter vom Dienstherrn
Sicher dass er es nicht verbieten darf?