Kampfhundmischling als Kampfhund in der Steuer?

6 Antworten

Ein Mix aus einem Listenhund (so nennt man es richtig - nicht Kampfhund) und einem Nicht-Listenhund hat die gleichen Auflagen wie ein reinrassiger Listenhund - d. h. entsprechende Steuer aber auch alle anderen Auflagen wie Sachkundenachweis, Wesenstest etc.

Die Steuer ist aber nicht überall für Listenhunde teurer. Dies legt jede Gemeinde selbst fest. Bei uns hier zahlt man für Staff, Pit & Co das gleiche wie für eine Dogge oder einen Yorki. Keine 30km Luflinie von hier zahlt man für einen Staff locker 500,-- Euro.

Frag bei der Gemeinde an.

Aber die Auflagen (außer Steuer) sind beim Mix genauso zu beachten.

hallo, einen kampfhund hast du schonmal garnicht! die steuer wird unabhaengig von der rassenliste in ganz deutschland von jeder gemeinde und jeder stadt unterschiedlich erhoben. für den fall das bei dir für den staff höhere steuern anfallen, gilt das in dem fall auch für den mix daraus. es zählt bei allem immer die höhere kategorie. gefährliche hunde kategorie 1, gefährliche hunde kategorie 2, große hunde, alle übrigen.

APBT1985  05.01.2013, 07:27

bei wikipedia kannst du in der "rassenliste" nachgucken welche listenhunde in welchem bundesland unter welche kategorie fallen. (der staff ist nur in niedersachsen kein "gefährlicher hund")

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Das variiert nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde! Die Auswahl der Listenhunde sowie die entsprechenden Auflagen sind ans Bundesland gebunden, die Steuern werden jedoch gemeindespezifisch festgelegt! D.h. wenn ein AmStaff (und damit auch jeder AmStaff-Mix) in Hessen auf der Liste steht, hat man zwar in ganz Hessen die gleichen Auflagen zu erfüllen aber nicht die gleiche Steuer zu entrichten! Z.B. zahlt man in Frankfurt/Main jährlich EUR 900 für einen Listenhund, während man in Frankfurt-Eschborn EUR 0,- (!) zahlt (denn dort gibt es perse keine Hundesteuer). In manchen anderen hessischen Gemeinden zahlt man für Listenhunde wiederrum EUR 90,- (wie für jeden anderen Hund auch). Die Steuer wird immer regional festgelegt, während Bestimmungen immer länderspezifisch festgesetzt werden!

es heisst wenn eine rassenzugehörigkeit von mehr als 30 % des listenhundes zugehörig ist wird er als dieser eingestuft,,, einfach mit deiner gemeinde mal in verbindung setzen....

jein kommt aufs bundesland an und auf deine stadt.

Horsygirly 
Fragesteller
 05.01.2013, 02:13

und wie bekommt man das rauS?

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APBT1985  05.01.2013, 07:29

hallo, aufs bundesland kommt es nicht an.

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shark1940  05.01.2013, 13:34
@APBT1985

Ruf beim Rathaus an und frag an wen Du Dich bezügl. Hundesteuer wenden mußt (bei uns ist es das Standesamt). Dann werden die Dich verbinden an die richtige Stelle. Dann fragste einfach nach der Höhe der Steuer. Wenn die dann nicht nach der Rasse oder so fragen - dann frag vorsichtshalber nach, ob Du für den o. g. Mix mehr zahlen mußt.

Ist ein Anruf von 3min.

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