Pitbull, Hilfe wegen meiner Mutter!

Hallo,Ich habe ein kleines Problem : Ich möchte einen American Pitbull Terrier. Ich bin nicht eine die auf der Straße ''cool'' sein will oder eine ,vor der jeder angst hat weil sie einen Listenhund hat,wenn würde ich auch in einen Verein gehen. (ich wohne in Hessen) Ich möchte einen,weil ich diese Rasse sehr Interresant finde,ich habe mich auch schon gründlich über diese Rasse informiert,und weiß das diese Hunde NICHT gefährlich sind,genauso finde ich die Rassenliste,einfach unnötig. Das problem,ich bin Minderjährig und meine Mutter erlaubt es nicht. Ich versuche sie schon sehr lange (5-6 Monate) davon zu überzeugen,aber sie glaubt ich kümmere mich nicht darum und sagt,wir reden weiter wenn ich Älter bin.Meine Mutter und sich sind beide mit Tieren großgeworden,insbesondere mit Hunden.Da meine Großmutter die auch mit im Haus Wohnt (ein Haus mit 6 Wohnungen wo auch meine Große Schwester mitwohnt.) eine Hundezucht hat,hatte. Im moment haben wir noch 4 Hunde machen aber nichtsmehr mit Welpen oder so,aber meine Großmutter unterstützt mich auch nicht. :( Noch ein Problem ist es das wir Katzen haben,meine Mutter meint das sie dann angst bekommen. Aber ich möchte einen haben und habe mich auch über ähnliche Rassen informiert. Auf diese Rasse bin ich gekommen,als meine Beste Freundin auf eine 5 Monate alte Old English Bulldog Hündin aufpassen musste.Ich glaube ein Hund würde mir Verantwortung beibringen ,ich würde auch was mit den anderen Hunden von meiner Großmutter machen aber sie erlaubt nie etwas,das Nervt mich! Habt ihr Tipps wie ich meine Mutter überzeugen kann? vielleicht hilfreiche Kommentare die ich ihr zeigen kann? Danke im vorraus :) ! LG Himbeere2010 ♥

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hallo, unter 18 ist nichts mit ksufen und anmelden drin. spazierengehen fällt für bdich mit listenhunden auch flach. lese erstmal das hundegesetz von hessen, dann regelt sich das von alleine.

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falls du meinst was du geschrieben hast, diese rasse gibt es nicht. pit bull mischlinge darfst du aus dem ausland nicht einführen.

falls du pit bull terrier meinst, einfuhrverbot wie für pit bull mischlinge.

falls du die bulldogge meinst, den darfst du einführen, ist kein listenhund.

falls du den american bulldog meinst, der ist in manchen bundesländern ein listenhund, aber den darfst du einführen

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du musst deinen hund so führen das kein gefahr für andere von ihm ausgeht! im zweifelsfall heißt das dass du ihn an der leine läßt. hast ja schon bewiesen dass du ihn verzogen hast!

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hunde können zu kampfhunden ausgebildet werden (ist jedoch verboten)

was du meinst sind "gefährliche hunde" nach der rassenliste!

da der "alauntbull" im grunde keine rasse sondern ein mix ist, musst du nur nachgucken ob die elterntiere in deinem bundesland in der rassenliste stehen!

im zweifelsfall musst du nachweisen wer die elterntiere waren (vor deinem ordnungs- oder veterinäramt)

züchter findest du keine, da man mischlinge nicht züchtet! nur hinterhofvermehrer!

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der pit bull ist in bayern nicht verboten! den kannst du in jedem bundesland legal halten!

wofor müsstest du oder sie schon beschützt werden. wenn du/sie probleme hast/habt geht zur polizei!

  • "ihr geht es auch darum dass der Hund schützen kann.. "

ganz schön falsche voraussetzungen sich so einen hund anzuschaffen!!

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der mini ist nur in berlin ein listenhud weil er zu den normalen bullterriern zählt

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http://www.gutefrage.net/tipp/haltungserlaubnis-gefaehrliche-hunde-kategorie-1-nrw---pit-bull-stafford-und-co

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ich halte einen pit bull terrier, was genau willst du wissen. ps. die vorraussetzungen einen halten zu dürfen regelt dad landeshundegesetz deines bundeslandes. also woher?

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hallo, einen kampfhund hast du schonmal garnicht! die steuer wird unabhaengig von der rassenliste in ganz deutschland von jeder gemeinde und jeder stadt unterschiedlich erhoben. für den fall das bei dir für den staff höhere steuern anfallen, gilt das in dem fall auch für den mix daraus. es zählt bei allem immer die höhere kategorie. gefährliche hunde kategorie 1, gefährliche hunde kategorie 2, große hunde, alle übrigen.

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hallo, du kannst im landeshundegesetz von nrw, den verwaltungsvorschriften zum landeshundegesetz nrw und in der durchführungsverordnung zum hundegesetz nrw alles nachlesen!

zum alter:

du musst volljährig sein

um einen "großen hund" (20/40-reglung) zu führen brauchst du einen sachkundenachweis für große hunde, den kannst du bei jedem tierarzt machen. kostet ca 25euro.

der hund gilt ab dem 6 lebensmonat als großer hund. d.h. vorher brauchst du den sachkundenachweis nicht.

zumdem legt das hundegesetz von nrw fest, dass du körperlich in der lage sein musst den hund sicher führen zu können.

gucke dass der halter eine versicherung abgeschlossen hat bevor du mit dem gehst!

zudem kommt, falls der hund "auffällig" wird, werden die gleichen auflagen fällig wie für "gefährliche hunde" nach dem hundegesetz von nrw.

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ja kann man schaffen!

du solltest bevor du dir einen hund kaufst und anmeldest (was erst mit 18 geht), sachkundig über hunde werden.

du solltest das hundegesetz deines bundeslandes kennen und hat wie schon geschrieben einen sachkundenachweis machen.

informiere dich über eine rasse die dir "zusagt" und geh mal im tierheim gucken. tierheime haben auch websites mit fotos und beschreibungen der hunde.

zudem solltest du wissen das nicht jeder vermieter hunde erlaubt.

die kosten die anfallen belaufen sich bei mir auf ca. 100euro im monat pro hund (habe einen mittleren und einen großen hund)

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lieber kampfmensch,

es gibt die möglichkeit die duch die hundegesetze vermutetet gefährlichkeit eines hundes zu widerlegen!

wenn der hund den wesenstest bestanden hat, darf er ohne maulkorb und ohne leine laufen.

jede stadt/gemeinde kann andere auflagen erteilen.

auf dich "hetzen" wird er den hund nicht, dass würde nämlich möglicherweise dazu führen, dass du stirbst und "möglicherweise" wird man ihm den hund dann abnehmen :/

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die meisten tierheime haben websites mit fotos und beschreibungen zum hund. da könnte man mal vorher gucken.

in den meisten bundesländern braucht man einen sachkundenachweis zum führen großer hunde. (z.b. labrador) und muss volljährig sein. möglicherweise lassen die euch ohne einen solchen nachweis nicht mit dem hund gehen.

dann kann man mit dem tierheimleiter absprechen wie das abläuft. ist mit sicherheit bei jedem th etwas anders. ich bin eine woche lang jeden tag zum spazierengehen dahin, um sie kennenzulernen usw. habe bei meinem ordnungsamt die haltung beantragt und mit deren zustimmung (schriftlich) (habe einen kategorie 1-hund) konnte ich dann den hund (mit der zustimmung des th-leiters) mitnehmen.

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