Käufer anzeigen?
Hallo und zwar ein käufer hat bei mir eine hose gekauft und habe aber dann zuerst die falsche hose geschickt der einem anderen kunden gehörte, ich sagte ihm dass er sie weiterschicken soll ,ich bezahle natürlich auch den versand und alles. Er stimmte zu und ich habe ihm dann seine richtige hose zu geschickt. Jetzt jedoch ignoriert er mich und antwortet nicht. Ich habe seine adresse, soll ich ihn anzeigen?
aus welchem Grund willst du den Käufer anzeigen? Weil er dich ignoriert?
Weil er das paket nicht weiterschickt
4 Antworten
Hallo
Hast du denn mit der richtigen Hose auch ein bereits bezahltes Versandlabel (sendungsverfolgt) an den Käufer übermittelt, damit er auch weiterversenden kann?
Wenn ja, würde ich ihn erst einmal per Nachricht eine datierte Frist zum Weiterversenden setzen, ihn darauf hinweisen, dass er schriftlich zugestimmt hat.
Desweiteren würde ich ihm schreiben, dass er bei Nichtversand den Kaufpreis für dir Hose zu entrichten hat und ich diesen auch entsprechend per Mahnung etc. eintreiben würde.
"Weil er das paket nicht weiterschickt"
Fordere den Käufer schrifltich per Einschrauben auf, das Paket bis Datum x ( ca. in 10 Tage) zu versenden. Sollte er dem nicht nachkommen, weist du ihn darauf hin, dass er dir den vollen Preis, Summe y, auf Dein Konto IBAN... bis Datum z (ca. in 20 Tage) zu überweisen hat.
Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, weist du ihn darauf hin, dass du die Angelegenheit deinem Anwalt übergeben wirst.
Wenn du den Kaufvertrag durch Nachlieferung der Ware erfüllt hast, kannst du die Herausgabe der Sache durch den Käufer verlangen!
I. Allgemeines
Die Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung sind in den §§ 812 ff. BGB geregelt. Der Zweck des Bereicherungsrechts liegt darin, eine rechtsgrundlos ergangene Vermögensverschiebung wieder rückgängig zu machen. Die Ansprüche werden auch als Kondiktionen bezeichnet und sind auf Herausgabe gerichtet. Auf ein Verschulden der Parteien oder einen etwaigen Schaden kommt es dabei nicht an.
Du musst dem Käufer eine Frist zur Herausgabe setzen
Die Rücksendekosten muss in diesem Fall der Verkäufer zahlen. Im eigenen Interesse solltest du für den Rückversand eine Zustellung mit Sendungsverfolgung und Haftung bestimmen.
Wenn dir eine Straftat einfällt, derer du den Empfänger deiner Sendungen verdächtigst, kannst du ihn natürlich anzeigen. Ich wüsste allerdings nicht, welche da in Frage käme.
Zivilrechtlich ließe sich vielleicht eher etwas machen. Das Kostenrisiko ist aber nicht ohne.