Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung. Darf ein Lehrer einen zu spät kommenden Schüler aus dem Klassensaal aussperren?

7 Antworten

Ja, darf er. Es gibt ja Schulen, wo man die Stunde dann nachholen muss. Ich halte solche Maßnahmen für totalen Quatsch aber ich muss das ja auch alles nicht mehr machen.

Ja, sicher. Zu Rechten gehören immer auch Pflichten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar. Der Schüler hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Verspätet sich dieser Schüler aus triftigem Grund, kann er immer noch im Sekretariat "vor" dem Unterricht anrufen, damit der Lehrer bescheid weiß. Der Ausschluss aus dem Unterricht ist angebracht, sofern der Schüler keinen triftigen Grund seiner Verspätung "vor" dem Unterricht genannt hat.

Im späteren Beruf ist es auch so, dass man vor dem Arbeitsbeginn anrufen soll, wenn man aus triftigem Grund zu spät kommt (z.B. wenn ein Arztbesuch ansteht oder wenn man im Stau steht o.ä.). Denn dann kann der Arbeitgeber noch umdisponieren, dass jemand anderes die wichtigen Aufträge erledigt, bis man schließlich zur Arbeit erscheinen kann. Wenn man den Arbeitgeber dagegen nicht vor Arbeitsbeginn anruft, hat man ihm die Möglichkeit genommen und alle Aufträge bleiben unberührt. Hat man sich als Arbeitnehmer zweimal ohne triftigen Grund bereits verspätet, ist es nicht selten so, dass man beim dritten Mal seinen Spind räumen darf.

Da der Unterricht angefangen hat und es zu einer Störung kommt kann ich das verstehen, wie esVersicherungstechnisch ist weiß ich nicht, auch wegen Aufsichtspflicht nicht.

Ein Recht auf Bildung bedeutet ja nicht gleichzeitig auch ein Recht darauf, den Unterrich durch Zuspaetkommen zu stoeren. Ist der Schueler rechtzeitig da, kommt er ja rein.


rusiha980 
Fragesteller
 10.05.2021, 23:19

Was soll der Schüler dann auf dem Gang, durch die Türe zuhorchen? Oder gleich nach Hause wieder gehen?

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DerCaveman  10.05.2021, 23:27
@rusiha980

Abwarten bis die naechste Unterrichtseinheit beginnt und dann puenktlich da rein gehen.

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