Ist Folter zu einem guten Zweck wie beispielsweise die Rettung von Leben mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats vereinbar?

11 Antworten

Ist Folter zu einem guten Zweck wie beispielsweise die Rettung von Leben mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats vereinbar? NEIN

Der Fall Tötung zN des Jakob Metzelder durch Täter Gäfgen behandelt diese Rechtsfrage.

Der Fall Daschner hat in der deutschen Öffentlichkeit zu Debatten über die Zulässigkeit von staatlicher Gewaltandrohung und -anwendung zur Aussageerzwingung in Strafverfahren bei bestimmten Dilemmata (die sogenannte  Rettungsfolter [2]) geführt.
„Folter“-Drohung? Die Geschichte dreier Personen: Jakob von METZLER, Magnus GÄFGEN und Wolfgang DASCHNER
Der Vorgang datiert aus dem Jahre 2002. Und war auch im Jahr 2012 noch nicht wirklich zu Ende. Es geht um die Entführung und die kaltblütige Ermordung eines 11jährigen Jungen: Jakob von METZLER, der Sohn eines Bankiers. Der Täter: ein Jurastudent, der schnell zu Geld kommen wollte: Magnus GÄFGEN. Im Mittelpunkt der hiesigen Geschichte: Die Frage, ob die Androhung von Gewalt gegenüber einem Verdächtigen "Folter" ist, wenn es um die Rettung eines entführten Kindes geht. Dies betrifft den ehemaligen Polizei-Vizepräsidenten von Frankfurt/M, Wolfgang DASCHNER, der nachträglich folgenden Vermerk geschrieben und zu den Akten genommen hatte: 

Bild zum Beitrag

https://www.anstageslicht.de/themen/justiz-und-polizei/folter-drohung-wolfgang-daschner/ueberblick-folterdrohung-wolfgang-daschner/

https://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess

Gefangenenlager Guantánamo Symbol für Unrecht und Folter

https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-01/gefangenenlager-guantanamo-donald-trump-erlass-offen

Das die USA Terrorverdächtige ohne Prozess auf Kuba foltern ist ein Rechtstrick des US Patrio Act.

Dadurch würde die Folter exterritorial.

https://de.wikipedia.org/wiki/USA_PATRIOT_Act

Oft werden auch von anderen "demokratischen Staaten" Terrorverdächtige in Länder verbracht wo in sogenannten geheimen Gefängnissen erweiterte Befragungsmethoden" nicht gegen geltendes Landesrecht verstoßen.

Die moralische Frage stellt sich nicht, ob man die unter Folter gewonnenen Erkenntnisse dann nutzt, weil jeder Staat dazu verpflichtet ist Gefahren für den Bürger abzuwehren.

Unter Folter wird nicht nur gelogen, speziell wenn sogenannte Wahrheitsdrogen eingesetzt werden.

Wahrheitsserum

Als Wahrheitsserum bezeichnet man eine Droge, welche geeignet ist, Informationen von einer Person zu erhalten, die diese eigentlich nicht preisgeben will. Die Anwendung eines Wahrheitsserums wird meist im geheimdienstlichen Umfeld vermutet und ist in Deutschland als Verhörmethode verboten.

In der Vergangenheit sind verschiedene Substanzen als Wahrheitsdrogen versucht worden. Neben dem (sehr wirksamen) Alkohol und Pflanzenextrakten, wie zum Beispiel Scopolamin, wurden auch Barbiturate, halluzinogene Drogen (LSD) und Opiate zu diesem Zweck eingesetzt.

Bekannt geworden ist auch die Substanz  Natrium-Thiopental, ein schnellwirksames  Barbiturat, welches auch als Pentothal, Natriumpentothal oder Natriumamytal bezeichnet wird.
https://www.chemie.de/lexikon/Wahrheitsserum.html
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Schule, Politik, Leben)

ist sie nicht, nur kommt der Staat schon in Versuchung, erst das Leben zu retten und hinterher herumzueiern.

was rein theoretisch denkbar wäre: foltern und Leben retten und hinterher hat der Staat halt Pech: er kann keinen Prozess mehr führen und muss Schmerzensgeld zahlen. beim bekannten Geiz unseres Staates im letzten Punkt würde sich die Überlegung für den Staat geradezu lohnen.

Ob es Sinn machen kann in einzelnen Situationen wäre dann etwas anderes -

Das Prinzip eines Rechtsstaaates verbietet allerdings Folter und wertet i.d.R Geständnisse oder Aussagen die nachweislich unter Folter gewonnen wurden als oftmals ungültig.

Der Wahrheitsgehalt bei solchen Aussagen ist zu dem nach Forschung und Studien oftmals relativ niedrig- meistens sagt das Opfer genau das was es sagen muss / soll

Nein. Ich erinnere mich an den Mordfall des 11 j. Jacob Metzler. Den Täter, Magnus Gäfgen, hatte man schnell geschnappt, aber die Polizei hoffte noch, dass der Junge noch leben könnte. Dass er längst tot war, wusste man nicht. Der Täter hielt seinen Mund. Die Polizei war verzweifelt, denn man hoffte ja noch, das KInd lebend zu finden.

Der Chefermittler der Polizei war schließlich so verzweifelt, dass er dem Täter mit körperlichen Schmerzen drohte. Daraufhin knickte Gäfgen ein und verriet, wo die Kinderleiche war. Die beteiligten Beamten wurden aber später, obwohl jeder ihn trotzdem verstehen konnte, vor Gericht gestellt. Allerdings zu einer sehr milden Geldstrafe verurteilt.

Meine Meinung: nein, man darf nicht foltern, auch wenn ich die Polizeibeamten im Falle Gäfgen verstehen kann - und es vermutlich selbst getan hätte.

ansonsten: man darf nicht foltern. Wenn dieses Verbot aufgeweicht würde, weiß man nicht, ob damit nicht dem Foltern Tür und Tor geöffnet würde.

Nein, ganz bestimmt nicht.

Aus folgenden logischen Gründen ist es auch nicht sinnvoll: Solange der Gefolterte nicht schon bewusstlos ist, sagt er immer das, was der Befragte hören will.

Deshalb würde Folter nur zu einem hilfreichen Ergebnis führen, wenn der Peiniger sicher wüsste, dass der Befragte die benötigten Informationen auch tatsächlich besitzt.

GeistundSeele  29.01.2022, 13:52

streiche Befragte, setze Befrager (im ersten Satz)

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