Ist es strafbar wenn man ein privat Gespräch aufnimmt?
So ne Freundin von mir hat telefoniert mit ne andere Freundin und das Fenster war auf. Die Nachbarn haben es mitbekommen bzw die ganze Straße weil sie laut war und die haben die aufgenommen weil die gedacht haben sie hat das extra gemacht.
ist das strafbar wenn man ein Gespräch aufnimmt?
5 Antworten
Ja, grundsätzlich schon.
Allerdings wird es hier eher um einen Beweis von: "Du bist eindeutig zu laut" gehandelt haben und ob das noch unter Vertraulichkeit zu packen ist, wenn die Öffentlichkeit "zwangsbeschallt" wird, wage ich auch zu bezweifeln.
Daher wäre eine Strafanzeige ziemlich sinnfrei, denn m.E. liegt nichts kriminelles vor.
Alleine schon, dass du ausserhalb des Hauses eine Audioaufnahme machen kannst, "beweist", dass viel zu laut gesprochen wurde. Ferner diente die Aufzeichnung sicherlich nicht einer Beschwerde beim Ordnungsamt, sondern wurde im Ort herumgereicht, um die FS bloß zu stellen.
Aber mit der öffentlichen bzw zu laut ist das strafbar?
Eben nicht. Wenn du rumbrüllst, ist das kein vertrauliches Gespräch mehr.
Nicht euer Gespräch wurde aufgenommen, sondern deine laute Stimme, die jeder draussen hören konnte!
Und das Gerede wird das ganze Ort rum gezeigt was die Person gesagt
damit die Person nicht mehr zu haben will
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
Wenn du für alle draussen hörbar telefonierst, dann macht es kaum noch einen Unterschied, ob das jemand zitiert oder eben aufzeichnet. Da wird kein Staatsanwalt ein Verfahren draus machen.
Ich wette, dass er eher den Dorffrieden im Augen hat und deshalb das Verfahren einstellt.
Mal ein bisschen weiter gedacht: sie lebt in einer dörflichen Gemeinschaft und will diesen "Vorfall" aktenkundig machen. Dann werden bestimmt alle im Dorf sagen: "Super, dass sie die Anzeige gemacht hat. Jetzt haben wir sie für alle Zeiten lieb!"
Zum Glück ist ja kein Rechtsanwalt weil er schwachsinn verbreitet selbstverständlich ist es strafbar was sie gemacht haben und sie kann zur Polizei
Die Aufnahme an sich ist grenzwertig aber noch zu rechtfertigen da man beweisen möchte dass du eine ruhestörung begehst
Das weiter senden und Rum zeigen hingegen ist strafbar ähnlich wie das Recht am eigenen Bild hast du auch das Recht an deiner Stimme nur weil etwas in der Öffentlichkeit passiert heißt das nicht dass du das weiterverbreiten darfst da liegt dieser Nutzer wirklich Meilen weit daneben
Das ganze gilt auch und insbesondere für videoaufnahmen nur weil du gerade durch eine fußgängerzone läufst würde ich jeder sehen kann heißt es nicht dass dich auch jeder filmen darf
Und insbesondere dann wenn die Geräusche aus deiner privatwohnung kommen warst du nicht in der Öffentlichkeit
Das ist natürlich ein Argument dass man wirklich bedenken sollte aber was du schreibst das ist in Ordnung ist ist falsch die Aufzeichnung an sich kann man noch rechtfertigen die Weitergabe innerhalb des Ortes ist definitiv strafbar du verstehst gegen ihr persönlichkeitsrecht zum einen da das gesprochene Wort aus der Wohnung kam man hat sich also explizit in der Nähe der Wohnung aufgehalten um dies aufnehmen zu können
Zum anderen ist etwas was in der Öffentlichkeit passiert nicht automatisch öffentlich
Auch wenn du durch die fußgängerzone läufst kann dich jeder sehen dich dabei zu filmen und es zu verbreiten würde trotzdem gegen dein persönlichkeitsrecht verstoßen
Die Weitergabe dieser sprachaufzeichnung sofern man überhaupt etwas darauf verstanden hat bleibt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes sie hat diese Worte nicht an die Öffentlichkeit gerichtet damit bleibt es bei Paragraph 201 StGB
Dies ist erst dann außer Kraft wenn jemand bewusst in die Öffentlichkeit spricht zum Beispiel auf einer Versammlung im Fernsehen im Radio oder in einem Youtube Video und selbst da greift das Urheberrecht dann
Ob man eine Anzeige hier wirklich anstreben sollte kommt schätze ich jetzt mal drauf an was in diesem Mitschnitt zu hören war wenn sie gerade darüber gesprochen hat was ihre Katze heute Nachmittag zu fressen bekam würde ich es definitiv nicht tun wenn es gerade um Details aus dem Sexualleben ging dann vermutlich schon
Weil das kam ja von der Wohnung und nicht richtig in Öffentlichkeit
Ja dieses strafbar das heimliche Aufzeichnen von anderen Personen ist nicht erlaubt es handelt sich um eine persönlichkeitsverstoß
§ 201 Absatz 1 StGB
also wenn man es schon auf der Straße gehört hat kann man sich kaum auf die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes berufen. Ich würde behaupten nein.
Hallo, hierbei handelt es sich um einen schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverstoß und auch um eine Straftat.
Der von dir geschilderte Sachverhalt mit der halben Straße und dem so laut sein, dass jeder es hört und allem hört sich zwar ein bisschen suspekt an, aber ich möchte mich jetzt mal auf das Aufnehmen des Telefonats beschränken, ohne den Sachverhalt weiter zu werten.
Liest man im Strafgesetzbuch (StGB) nach, findet man diese Norm:
§ 201 Absatz 1 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Okay danke
ja sie hat schon Angst weil fast jeder mitbekommen hat
Ja, darf man nicht.
Soll sie dann zum Polizei oder soll sich ein Anwalt suchen?
Ich würde erstmal zur Polizei gehen. Die sagen ihr dann schon, wie der weitere Ablauf ist.
Für eine Lautstärke Beschwerde ist eine sprachaufzeichnung vollkommen blödsinnig und auch so viel wert wie etwas Klopapier da je nach Mikrofon Entfernung und Umgebung man überhaupt nicht daraus schließen kann wie laut die lautstärkequelle am Ende war
Wenn man eine Lautstärke Beschwerde machen will dann wäre eine Beweis Aufnahme hierfür eine dezibelmessung kein Mitschnitt des Gesprächs