Ist es strafbar wenn man den ausweis der mutter benutzt für eine altersüberprüfung?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Strafbar 100%
Nicht strafbar 0%

11 Antworten

Strafbar

Guten Tag!

Die Nutzung eines anderen Ausweisdokuments zur Täuschung im Rechtsverkehr, ist gemäß § 281 Abs. 1 StGB strafbar, und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft. Geschützt soll dadurch der Rechtsverkehr. Zudem soll die inhaltliche Richtigkeit gewahrt werden. Wird nämlich ein Ausweisdokument beispielsweise für Rechtsgeschäfte oder andere Zwecke gebraucht (z.B. jemand leiht sich einen Personalausweis mit dem Ziel, sich als 18 Jahre auszugeben und die Disco betreten zu können), führt es zum Rechtsmissbrauch sowie zur Aushebelung der Rechtssicherheit. In dieser Konstellation ist eine Strafbarkeit mithin begründet.

Gibt die Betroffene Person willentlich den Ausweis an jemand anderes ab, macht diese Person sich ebenso nach § 281 Abs. 1 StGB strafbar.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Es verstößt zunächst gegen die AGB des Dienstes und ist wahrscheinlich auch strafbar.

Betrug (§ 263) bzw. Computerbertug (§ 263a StGB) setzen eine Vermögensverfügung vorraus, der bei einer Täuschung nur für die Altersüberprüfung zum Jugendschutz nicht vorliegt, dies ist also nicht gegeben.

Es dürfte aber ein Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB) gegeben sein. Dabei könnte es darauf ankommen, wie genau das technische Verfahren zur Überpfüfung aussieht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester
Strafbar

Ist Computerbetrug. du täuschst z.B. das Computersystem von Amazon oder Pornhub darüber, wer da tatsächlich am Bildschirm sitzt.

So lange allerdings niemand wirklich zu schaden kommt, muss ich sagen, kann man die Kirche auch im Dorf lassen.

Wenn es um z.B. die 13jhärige Tochter geht, die sich bei Zalando ein paar Klamotten bestellen will und die mit dem Schülerkonto zahlt, geht das klar, wenn sie Mamas Ausweis daher nimmt, selbst dann wenn Mama das nicht weiß.

auch der sagen wir 15jährige Sohnemann, wenn er sich bei xxx.de ein paar schmuddelbildchen oder Videos rein zieht, ist m.E. unkritisch. Jedenfalls so lange er es nicht laufend macht, und dabei enorm abstumpft.

Die idee dahinter, dass diese Seitene etc. erst ab 18 sind ist, dass man verhindern will, dass die Kinder durch den Konsum abstumpfen. aber a.) passiert das nicht von MAL hinschauen und b.) passiert das auch jungen Leuten die schon 18 sind.

lg, Anna

PlanckEinstein  28.04.2024, 12:29

Betrug (§ 263) bzw. Computerbertug (§ 263a StGB) setzen eine Vermögensverfügung vorraus, es muss also ein finanzieller Nachteil durch den Betrug entstehen. Wenn die Täuschung nur eine Altersüberprüfung zu Jugendschutz betrifft, liegt dies nicht vor, es ist also schon der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt.

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Kommt aber immer darauf an, was Du damit machst und für was das ist. Kann von "Verstoß gegen AGB" bis zu Betrug alles sein.

Könnte sein, dass man es als Irreführung der Behörden einstuft.

heurekaforyou  28.04.2024, 03:30

Ich würde das als Identitätsdiebstahl einstufen.

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