Ist es strafbar den Motor unnötig laufen zu lassen?
ca. 5-15 Minuten?
6 Antworten
Nein, es ist keine Straftat und somit auch nicht Strafbar. Jedoch ist es eine Ordnungswidrigkeit, welche auch geahndet werden kann.
Ein PKW oder LKW lässt den Motor zum Aufwärmen laufen – das ist also kein guter Gedankengang. Aber es stellt nicht nur bloß eine schlechte Idee dar, den Motor im Stand laufen zu lassen: Gemäß StVO ist es auch verboten. Denn in § 30 Abs. 1 StVO heißt es dazu folgendermaßen:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […].
Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verbietet es, den Motor laufen zu lassen, sofern dafür keine Erfordernis besteht. Dies geht aus § 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG hervor:
[Kraftfahrzeuge] müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.
Ähnliche Paragrafen finden sich zudem in den meisten Landesimmissionsschutzgesetzen. Nach den verschiedenen Gesetzestexten stellt ein unnötig laufender Motor also eine Ordnungswidrigkeit dar, da hier eine vermeidbare Abgasbelästigung vorliegt.
Die Frage ist, was ist laut Gesetz "unnötig". Wenn man längere Zeit im Stau steht oder vor einem geschlossenen Bahnübergang, ist das jetzt bei 38 °C im Sommer unzumutbar, da ohne Motor keine Klimaanlage funktioniert. Erst recht mit Kindern oder einem Hund im Auto.
Strafbar nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit.
In Österreich ist es nicht erlaubt.
Offiziell ja.
Uhrzeit egal?