Ist es Shirk wenn man auf dem Papier das Christentum annimmt, damit man nicht abgeschoben wird?
Also subsidiären Schutz kriegt und deshalb weiterhin in Deutschland bleiben kann, obwohl man eigentlich abgeschoben werden würde.
Darf man sich dann auf dem Papier als Christ eintragen lassen, damit man nicht abgeschoben wird? Wäre das Shirk?
10 Antworten
Wenn du bereits hier bist und dann erst konvertierst, dann schützt dich das nicht vor einer möglichen Abschiebung.
Hatte ich zweimal durch bei Muslimen incl. wirklicher Konversion zum Christentum. Das damalige Hauptargument des Verwaltungsherichts: die Gefahr der Verfolgung im Heimatland mit der Möglichkeit der Tötung wegen der erfolgten Konversion wurde erst nach der Flucht erzeugt. Und das Gericht hatte sich sehr eingehend mit den vorgebrachten Gründen befasst.
Ok, mittlerweile mag die Stimmung anders geworden sein, aber darauf würde ich mich keinesfalls verlassen. Außerdem schauen die auch sehr, sehr genau hin, ob die Konversion nur eine Konversion pro forma sein könnte.
Einmal war es der Irak (Mossul) und das andere mal die Osttürkei. Der in der Osttürkei lebt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr, der Kontakt war abrupt beendet. Und er wusste, dass er genau deswegen getötet werden wird.
ich möchte dir nicht zu nahe treten aber ich komme aus der osttürkei
die hälft der frauen trägt dort kein hijab, fast alle dort sind muslime aber der islam wird dort kaum aktiv gelebt
ich wei0 nicht was es dort für familienprobleme gab aber von der regierung oder der gemeinschaft der türken dort wird da nichts gekommen sein in sachen gewalt.
Das soll kein Angriff oder eine Diskriminierung sein. Es ist mir schon klar, dass man das nicht pauschalieren kann. Ich habe nur geschildert, was war (ist jetzt gut 20 Jahre her). So weit ich das noch in Erinnerung habe, gab es auch familiär große Probleme.
vor 20 jahren war die türkei deutlich weniger islamisch. vor ca 20 jahren war es sogar so das frauen die ein kopftuch getragen hatten aus Universitäten ausgeschlossen wurden, auch lehrerinnen oder beamtinnen und sogar Besucherinnen von Gerichten mussten ihr kopftuch ausziehen. auch religöse kleidung für männer war verboten in der öffentlichkeit zu tragen. da war der kemalismus noch sehr stark vertreten
das wird eher auf familäre Probleme zurückzuführen zu sein und nicht auf islamische
NEIN,
Und wenn Du - als Moslem!!! - nicht weißt, was Shirk ist, dann sollte Dir das hochnotobermegapeinlich sein!
....aber an Deinen Fragen muss ich leider sehen, dass Dir offenkundig überhaupt nichts peinlich zu sein scheint:(
nattürlich weiß ich was shirk ist, aber es gibt kleinen und kufr akbar. außerdem kann man nicht grundsätzlich sagen etwas ist shirk
Doch kann man, wenn man die Definition kennt, kann man das sehr wohl sagen.
ich habe inzwischen die antwort in einem video gefunden es ist KEIN shirk
SO! - und GENAU DAS war auch meine Antwort! - Hättest auf das Video verzichten können!
GelEErte sind aufgeblasene Wichtigtuer, die sich um so wichtiger vorkommen, je mehr sie ihren Mitmenschen im namen des Islam befehlen und verbieten können!
Auf deren Geschwafel und Salbadere würde ich keinen Pfifferling geben!
es geht nicht um die Religionszugehörigkeit,es wird dir nichts nützen
Dafür kommt man in die Hölle und ich denke sogar in beiden Religionen.
Die Änderung der Religion in offiziellen Dokumenten von einem Muslim zu einem Christen, Juden oder anderem, gilt als Kufr (Unglaube) und Riddah (Abtrünnigkeit) vom Islam, selbst wenn derjenige, der dies tut, behauptet, dass sein Herz mit dem Iman (Glaube) gefestigt ist. Jeder, der den Unglauben ausspricht, ihn verkündet oder sagt, er sei ein Kafir (Ungläubiger), aus freiem Willen und ohne Ikrah (Zwang), begeht dadurch Unglaube. Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ist keine Entschuldigung, die es erlaubt, Unglaube zu begehen, denn der anerkannte Zwang besteht in einer realen Drohung mit dem Tod oder der Zerstörung eines Körperteils.
Die Gelehrten sind sich einig, dass, wer Unglaube im Scherz oder Spaß ausspricht, Unglaube begeht, wie ist es dann mit demjenigen, der dies in offiziellen Dokumenten einträgt und festhält? Allah, der Erhabene, sagte: „Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt hattet.“, so machte Er klar, dass sie durch ihre Aussage zu Kuffar (Ungläubige) wurden, obwohl sie nicht an dessen Richtigkeit glaubten. Diese Tat wird als Abtrünnigkeit vom Din (Religion) des Islam betrachtet, weil der Täter eine andere Religion als den Islam vorgetäuscht und sich zu einer anderen Religion als dem Islam bekannt hat, um der Gier nach der Dunya (weltliches Leben) willen, und nicht den Grad des Zwangs erreicht hat, durch den man entschuldigt wäre. Denn Allah, der Gepriesene und Erhabene, hat keine Ausnahme gemacht, dass ein Mensch Worte des Unglauben aussprechen darf; außer im Falle des zwingenden Zwangs.
Die Pflicht für denjenigen, der dies getan hat, ist die Tawbah (Reue) zu Allah, dem Erhabenen, und die unverzügliche Rückkehr zum Islam in seinen offiziellen Dokumenten und diesen Unglauben so schnell wie möglich auszulöschen. Und wenn es ihm nicht möglich ist, in sein Land zurückzukehren, dann muss er sich ein anderes Land suchen, das nicht den Unglauben und die Abtrünnigkeit für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis zur Bedingung macht. [1]
naja dann wird es sich wahrscheinlich um kein land handeln wo es die todesstrafe für apostaten gibt, egal wann man in deutschland konvertiert sobald man es tut darf man nicht mehr abgeschoben werden in solche länder.
in länder wo einfach nur christen verfolgt werden ist das was anderes