Ist es rechtlich erlaubt, wenn der Hauptmieter Geld von dem Untermieter verlangt um die Wohnung zu dekorieren? Kann ich dies verweigern?

5 Antworten

Nur wenn es zwischen dir und dem Vermieter (Hauptmieter) einen Vertrag gib, der diese Dinge regelt, dann wärst du verpflichet zu zahlen.

Hallo,

Ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden !

Liebe Grüße Rodium

Wenn das im Mietvertrag als Pauschale vereinbart wurde, sollte das wohl in Ordnung sein.


Gerhart  20.05.2021, 17:50

Solche "Pauschalen" haben im Mietvertrag nichts zu suchen !

LunaMoon2222 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 11:11

in meinem Vertrag wird von einer Nebenkostenpauschale gesprochen und die beträgt 50 Euro. Aber die bezahle ich ja schon. Das Geld für die Sitzkissen zb musste ich noch zusätzlich aus meiner eigenen Tasche bezahlen.

Valnar52  20.05.2021, 11:12
@LunaMoon2222

Also noch nicht mal im Mietvertrag festgehalten? Dann gibt es auch keine rechtliche Basis, das Geld bezahlen zu müssen.

LunaMoon2222 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 11:17
@Valnar52

Genau. Gut, vielen Dank, dann weiß ich Bescheid. Falls der Hauptmieter weiter solche Anforderungen macht und meine Verweigerungen nicht akzeptiert, wende ich mich an den Mietverein und hole mir einen Anwalt.

RODIUM  20.05.2021, 10:23

Eine Pauschale für Putzmittel ????

Hä...sorry, habe ich da etwas verpasst 🤔

Liebe Grüße Rodium

um z.B. Teppiche, Sitzkissen etc. für die Wohnung zu kaufen

Das sind doch Teile, die für gemeinschaftliche genutzte Bereiche der Wohnung verwendet werden.

Die Ausstattung, die zum Zeitpunkt der Anmietung vorhanden war, wird regelmäßig über die Miete bezahlt. Sind sie abgenutzt, sodass sie ersetzt werden müssen, muss Euer Vermieter auch den Ersatz aus der Miete bezahlen.

Da die 15 € monatlich Zweck gebunden sind, dürfen sie nicht für anderes verwendet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

LunaMoon2222 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 11:08

Und wenn man diese Dinge überhaupt nicht benutzt, wie zb die Sitzkissen? Ich habe meine Kündigung heute offiziell eingereicht. Muss ich dann trotzdem für weitere Verschönerungen zahlen? Habe ich das recht z.B. de Sitzkissen mitzunehmen da ich ja dafür bezahlt habe?

bwhoch2  20.05.2021, 12:15
@LunaMoon2222
Und wenn man diese Dinge überhaupt nicht benutzt,

Darauf kommt es nicht an. Angenommen, es gibt in der WG eine Gemeinschaftsküche, die Du nie benutzt, weil Du stets nur in Deinem Zimmer mitgebrachte Speisen zu Dir nimmst und ansonsten z. B. am Arbeitsplatz frühstückst und zu Mittag isst und Dein bisschen Geschirr wäschst, muss Du trotzdem auch für die Küche mit zahlen.

Bei den Sitzkissen müsste man ansonsten einen Chip einbauen, der genau registriert, welcher A... sich gerade drauf setzt. Geht nicht, oder?

Schon gar nicht darfst Du irgendwelche Sachen, die Dir nicht gehören, sondern nur an Dich vermietet sind, einfach mitnehmen. Ich weiß, es gibt Hotelgäste, die für ein Zimmer bezahlen, das sie im Urlaub nutzen und weil sie dafür bezahlt haben, am Ende Bademantel, Badeschlappen, Zahnputzgläser, Bilder von den Wänden und manchmal sogar den Fernseher mitnehmen, weil sie der Meinung sind, dass sie dafür schließlich bezahlt haben. Nein, sie haben nicht dafür bezahlt, sondern nur für die Nutzung während der Zeit des Aufenthalts, auch wenn sie nie TV geglotzt haben und nie den Bademantel angezogen haben usw.

Das einzige, worauf Du rechtlich einen Anspruch hast, ist eine korrekte Abrechnung über alles, wofür Du bezahlst und ggf. eine Rückzahlung, wenn Du für irgendwas bezahlt hast, obwohl Du das nicht hättest müssen. Halte Dich an die vertraglichen Vereinbarungen und wenn Du zu viel bezahlt hast, dann verlange das zurück.

LunaMoon2222 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 15:02
@bwhoch2

Ich weiß noch ob das mit dem hotel passend ist. Da man wenn man ein hotel bucht, ja schon klar weiß was vorhanden ist und was nicht. Ob man es benutzt oder nicht. Man weiß, dass man dafür bezahlen muss. Die Analogie würde doch eher passen wenn, nachdem ich mein Zimmer gebucht habe, die vom Hotel kommen und mir sagen, hey wir geben ihnen noch etwas was sie eigentlich nicht brauchen und auch nicht wollten und müssen nun dafür bezahlen.

bwhoch2  20.05.2021, 15:11
@LunaMoon2222

Da sehe ich keinen Unterschied zur WG, in der man Gemeinschaftsbereiche und -einrichtungen mit benutzen kann.

Aber natürlich hast Du recht. Wenn ein Vermieter meint, diese Sachen durch Ergänzung, Modernisierung und Erneuerung aufwerten zu müssen, also Bestandteile zum Gebrauch hinzu fügt, kann er allenfalls mal eine höhere Miete verlangen, nicht aber, dass die Mieter dafür bezahlen.

Bezahlung kannst Du ablehnen, aber nicht einfach die Gegenstände an Dich nehmen und aus der Wohnung entfernen.

Benutzt ihr all diese Sachen? Dann teilt ihr euch auch die Kosten dafür.


LunaMoon2222 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 10:11

Ich finde zb Teppiche und Sitzkissen sind da eher unnötig. Ich möchte wissen ob das auf rechtlicher Basis erlaubt ist.

sleepingbeautyy  20.05.2021, 10:13
@LunaMoon2222

Wieso muss da bloss der eine dafür zahlen, wenn ihr es alle nutzt? Für private Sachen soll jeder einzeln zahlen aber nicht sowas.

Rechtlich weiss ich nicht, aber das ist nun mal so, euch wird nicht alles bezahlt werden.

LunaMoon2222 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 10:18
@sleepingbeautyy

Weil der Hauptmieter die Verantwortung für die Wohnung hat und nicht wir? Wenn etwas kaputt geht, verstehe ich natürlich, dass derjenige der den Schaden angerichtet hat auch dafür zahlt. "Der Hauptmieter hat in der Wohnung das Sagen, dafür trägt er das wirtschaftliche Risiko allein. Er muss dafür sorgen, dass der Eigentümer die Miete pünktlich erhält, überweist Geld an Energieversorger, zahlt die Kaution und haftet für Schönheitsreparatur und Schäden. Deshalb sollten Hauptmieter darauf achten, dass ihre Untermieter eine Haftpflichtversicherung besitzen."

sleepingbeautyy  20.05.2021, 10:21
@LunaMoon2222

IHR nutzt aber die Wohnung und deren Sachen darin.

Dein Satz hat nichts mit den nutzbaren Möbeln/Dekorationen in der Wohnung zu tun. Willst du nicht bezahlen, so nutzt du auch diese Sache nicht.

LunaMoon2222 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 11:13
@sleepingbeautyy

wenn es um Schönheitsreparaturen geht ist der Teppich doch inbegriffen. Der Hauptmieter möchte nun noch 2 zusätzliche Teppiche kaufen obwohl wir schon welche haben und die komplett in Ordnung sind und in Takt sind. Da habe ich doch das Recht das zu verweigern?