ist es rechtens, dass Transfrauen einberufen werden dürfen, wenn Krieg ist?

5 Antworten

Hallo,

erstmal kann der Kriegsdienst verweigert werden und dann sprechen wir über einen Eratzdienst.

Zweitens steht im zur Zeit vorliegendem Gesetzentwurf zum SBGG:

§ 9 Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall
Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst an der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlechtseintrag erklärt wird, sofern dies im Einzelfall keine unbillige Härte darstellen würde. Der zeitliche Zusammenhang ist unmittelbar ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie während desselben gegeben.

Das ist im Zusammenhang mit § 4 zu verstehen.

§ 4 Wirksamkeit; Rücknahme der Erklärung
Die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen wird erst drei Monate nach der Erklärung gemäß § 2 im Personenstandsregister eingetragen und wirksam. Innerhalb dieser Frist kann die Person ihre Erklärung schriftlich gegenüber dem Standesamt, bei dem die Erklärung nach § 2 abgegeben wurde, zurücknehmen

Heißt, dass eine Person mit entsprechend geändertem Geschlechtseintrag von dem Entwurf nicht zum Kriegsdienst vorgesehen wird.

Die Änderung erfolgt nach dem Entwurf erst drei Monate nach Erklärung beim Amt. Wenn dann im zeitlichen Zusammenhang Spannungs- oder Verteidigungsfall eintreten hat niemand einen geänderten Geschlechtseintrag.

Problematisch ist, dass der Härtefall nicht geregelt wird. Das dürfte nach dem Entwurf auf ein Verfahren mit Gutachten hinauslaufen und wäre quasi ein Rückfall auf TSG-Niveau.

Auch ist die in §4 geregelte Wartezeit problematisch. Grade für inter* Personen stellt das eine Verschlechterung dar. Es wird quasi kein Rechtgut geschützt, außer §9, der nur im absoluten Ausnahmefall gilt.

P.S.: Nach Art. 12a Abs. 4 können Frauen zum Dienst im Sanitäts- und Heilwesen verpflichtet werden.

Jeder Mann der das 18 Lebensjahr vollendet hat, kann zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. So der ungefähre Wortlaut im GG Artikel 12a Absatz 1. Im Absatz 2 ist geregelt das man den Dienst an der Waffe verweigern kann, dafür aber eine Ersatzleistung erbringen muss.
Somit kann dich keiner zum Dienst an der Waffe zwingen. Bis dato ist nicht gesetzlich geregelt wie in dem Fall mit Trans Personen verfahren wird. Soweit ich informiert bin wird das eingetragene Geschlecht als Identifikation genommen.

Letztendes bleibt es eine persönliche Entscheidung deiner seits, ob du bereit bist die Werte und Rechte, die dir dieses Land zu gesteht, zu verteidigen oder es zulassen und zu hoffen das jemand anderes dir diese Rechte auch zu gesteht.

Verstehe ich das richtig das du gegen Gleichberechtigung bist?

Außerdem sind wir ja nicht in Russland. Deutschland hat ein stehendes Herr. Einberufen wird erst, wenn es die Situation erfordert und es unumgänglich nötig ist. Außerdem kann ja nur wer eingezogen werden, der auch Wehrdienst absolviert hat?

Natürlich darfst du deminstrieren. Wir leben in einer Demokratie. Wenn wir Rechtsextreme und Querdenker das erlauben, dann dir doch alle mal.

Ja da jede männliche Person ab 18 Jahren eingezogen werden kann. Allerdings kann man dies auch verweigern dann muss man aber einen Ersatzdienst antreten.