Ist es einer Muslima erlaubt FKK zu machen?

9 Antworten

Nein:

Der Schambereich der Frau gegenüber fremden Männern - und nach der vorgezogenen Meinung der Gelehrten auch gegenüber nichtmuslimischen Frauen - ist ihr gesamter Körper, außer ihrem Gesicht, ihren Händen und - nach der vorgezogenen Meinung der Gelehrten - ihren Füßen.(99)
(99) In der schafi'itischen Rechtsschule zählen auch die Füße zum Schambereich der Frau.

Quelle: Halal und Haram von Hasp Asutay, S. 54

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31) 
24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (Seite 559)


HermanCherusker  03.05.2025, 17:58

Die Leibeigenschaft ist zuletzt 1817/18 in Bayern abgeschafft worden. Dementsprechend kann man derartige Vorgaben in Deutschland vernachlässigen.

SMOGAN  03.05.2025, 18:09
@HermanCherusker

Aber wir pflegen in unserem demokr. Rechtsstaat trotzdem sowas wie RELIGIONSFREIHEIT.

Agnos2  03.05.2025, 17:48

Tja, so ist das nun mal.

NEIN ES IST NICHT ERLAUBT

und sowieso, jeder der Anstand und Respekt vor sich selber hat macht so etwas nicht. Aber das ist meine Meinung, die man nicht hören wollte (die ich trotzdem sage)…

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin selber Muslim

Nach Islamischer Sicht nein, wenn sie sich an Qur‘an und Sunnah hält nein.

Einem Muslim und einer Muslima, ist jegliche Intimität nach außen verwehrt.

Sure 7 Vers 27
O Kinder Adams, wir gaben euch Kleidung, eure Scham zu bedecken und Schmuck; doch das Kleid der Frömmigkeit; das ist das Beste. Dies ist eins der Zeichen Allahs, auf dass sie eingedenk sein mögen

Sure 24 Vers 31- 32

Sprich zu den Gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Allah ist recht wohl kundig dessen, was sie tun.
32. Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen und dass sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein muss und dass sie ihre Schleier über ihren Busen ziehen sollen und ihre Reize vor niemanden enthüllen als vor ihren Gatten oder ihrem Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder, oder den Söhnen ihrer Schwestern, oder ihren Frauen oder denen, die ihre Rechte besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die von Blöße der Frauen nichts wissen. Und sie sollen ihre Füße nicht zusammenschlagen, sodass bekannt wird, was sie von ihren Zierat verbergen. Und bekehret euch zu Allah insgesamt, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich seiet

Im Koran steht nichts dazu, ob man an den Fkk-Strand gehen darf oder nicht. - Noch vor ein paar Wochen habe ich mich mit einer Muslima beim Fkk-Schwimmen unterhalten.

Nein, natürlich nicht. Sie ist eben nur "dem Namen nach" Muslima.