Ist dieser Sehtest gültig?

3 Antworten

§12 FeV:

(3) Die Sehteststelle stellt dem Antragsteller eine Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nummer 1.1 aus. In ihr ist anzugeben, ob der Sehtest bestanden und ob er mit Sehhilfen durchgeführt worden ist. Sind bei der Durchführung des Sehtests sonst Zweifel an ausreichendem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen aufgetreten, hat die Sehteststelle sie auf der Sehtestbescheinigung zu vermerken.

Diese Angabe fehlt bei dir, die Bescheinigung ist somit ungültig.

Der Sehtest ist - ohne ein Kreuz beim entsprechenden Ergebnis - ungültig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Bescheinigung ist so ungültig, war offensichtlich ein "Profi" der die ausgestellt hat...

Nochmal hin und ankreuzen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung