Ist diese Angst berechtigt?

13 Antworten

Selbst wenn sie den Kontakt zu dir suchen sollte, ist es dein Recht, ihr deutlich zu sagen, dass du keinen Kontakt wünschst. Wenn sie dem absolut nicht nachkommt und aufdringlich wird, kannst du auch ein gerichtliches Kontaktverbot erwirken. Du hast also Möglichkeiten, du bist ihr auch mit dem Eintritt deiner Volljährigkeit keineswegs komplett schutzlos ausgeliefert!

Ich würde sie nicht reinlassen,wenn sie klingelt und nicht ans Handy gehen,wenn sie schreibt,nicht zurückschreiben

Wenn sie das Kontaktverbot missachtet, kannst Du Dich ja mal bei der Polizei melden. Oder geh mal zur Dienststelle in Deiner Nähe und lasse Dich dort beraten.

Wovor hast du Angst? Dann sagst du halt "Nein danke". Falls sie dich belästigt oder irgendwie stalkt, kannst du die Polizei rufen

Ja, deine Bedenken sind berechtigt.

Tut mir leid, dass ich das so sage, aber deine Mutter ist eine schreckliche Person. Du solltest sie zurückweisen, wenn sie vor deiner Haustür steht und sie überall blockieren.


DykiDyke 
Beitragsersteller
 14.02.2025, 07:06

Kann ich nur so unterschreiben. Man dürfte sie noch nicht mal Mutter nennen.