Ist diese Angst berechtigt?
Meine leibliche Mutter hat meine Schwester und mich misshandelt (Münchhausen Stellvertreter Syndrom) unter anderem hat sie mich gewürgt bis ich blau wurde und mir mit kochendem Wasser das Bein verbrüht (hab immer noch Narben davon). Sie hat ein Kontakt verbot, aber da ich diesen Oktober 18 werde habe ich Angst das sie dann Kontakt zu mir sucht.
(Das ganze kam vor Gericht aber die einzigen Strafen waren das Kontaktverbot und das sie für 6 Wochen in die Psychatrie musste)
Ich habe so einen Hass auf diese Frau, was sie meiner Schwester angetan hat weiss ich nicht, da ich auch zu ihr keinen Kontakt hab.
Ist diese Angst berechtigt?
13 Antworten
Selbst wenn sie den Kontakt zu dir suchen sollte, ist es dein Recht, ihr deutlich zu sagen, dass du keinen Kontakt wünschst. Wenn sie dem absolut nicht nachkommt und aufdringlich wird, kannst du auch ein gerichtliches Kontaktverbot erwirken. Du hast also Möglichkeiten, du bist ihr auch mit dem Eintritt deiner Volljährigkeit keineswegs komplett schutzlos ausgeliefert!
Ich würde sie nicht reinlassen,wenn sie klingelt und nicht ans Handy gehen,wenn sie schreibt,nicht zurückschreiben
Wenn sie das Kontaktverbot missachtet, kannst Du Dich ja mal bei der Polizei melden. Oder geh mal zur Dienststelle in Deiner Nähe und lasse Dich dort beraten.
Wovor hast du Angst? Dann sagst du halt "Nein danke". Falls sie dich belästigt oder irgendwie stalkt, kannst du die Polizei rufen
Ja, deine Bedenken sind berechtigt.
Tut mir leid, dass ich das so sage, aber deine Mutter ist eine schreckliche Person. Du solltest sie zurückweisen, wenn sie vor deiner Haustür steht und sie überall blockieren.
Kann ich nur so unterschreiben. Man dürfte sie noch nicht mal Mutter nennen.