Ist der Aschaffenburger Attentäter von der AfD?
8 Antworten
Du meinst weil er psychisch krank ist?
Ich glaube nicht, dass er einer Partei angehört, was in Bezug auf seine Tat auch keine Rolle spielt.
Offensichtlich haben hier die bayerischen Behörden versagt, zumindest wenn man die Forderungen die CDU/CSU stets an andere stellen, auch für sie selbst gelten lassen will.
Psychisch krank ist wer nicht ernsthaft bereit ist aus solchen Gräueltaten Konsequenzen folgen zu lassen um so etwas zukünftig zu verhindern
Soviel mir bekannt ist, ist Krankheit des Abzuschiebenden sogar ein Hinderungsgrund für eine Abschiebung. Ob da nicht was unter den Teppich gekehrt wird? Diese Vorgaben kommen nicht aus Bayern.
Nein, er ist psychisch krank und stand unter Betreuung. Er hätte auch kein Messer haben dürfen, weil der Tatort in einer Messerverbotszone lag. Er selbst hätte auch nicht da sein dürfen, weil er bis zum 23.12. eine 80tägige Ersatzfreiheitsstrafe hätte antreten müssen. Desweiteren war er u.a. wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestraft. Es handelt sich also um einen Kriminellen. Ob er AfD oder SPD oder was anderes wählt ist nicht bekannt.
Und das mit der Ersatzfreiheitsstrafe funktioniert auch nicht, wie man sieht. Wenn das schon in Bayern nicht klappt, wie mag es da erst in Berlin oder NRW aussehen ?
Als wenn Freiheitsstrafen jemals etwas verbessert hätten. Da werden dann aus Kleinkriminellen Schwerkriminelle qua Trainingscamp
Erstmal ist das ein von unserem Grundgesetz verbrieftes Recht, frei rumzulaufen und das gilt dann auch ohne Einschränkungen erstmal für alle, JA.
Und wer sich mit den Regelungen unserer Gesetze nicht anfreunden und sich entsprechend verhalten kann wird durch eine Freiheitsstrafe (also ein Einsperren) sicherlich nicht vom Gegenteil überzeugt. Da braucht es Pädagogik, nicht Kerker. Schau ruhig mal in die Schweiz, da gibt es sehr viel bessere Ansätze zur nachhaltigen Korrektur krimineller Verhaltensweisen, die in der dort auch sehr viel gesünderen Volksmentalität auch fruchten.
Oder wie erklärst du dir, dass DAS Land mit Weltweit höchster Waffendichte in der (privat)Bevölkerung (noch weit vor den USA) so wenig Gewaltverbrechen erlebt?
Wer zu einer Haftstrafe verurteilt ist hat für eine gewisse Zeit eben nicht das Recht frei rumzulaufen. Da hilft auch das Grundgesetz nicht weiter. Und es hat auch einen Grund, daß manche Leute nie wieder auf die Allgemeinheit losgelassen werden. Die Schweizer sind wahrscheinlich friedliche Bürger, weil sie sich vlt auch die Leute anschauen die ins Land kommen. Die etwa 40 Morde, welche die Schweiz in einem Jahr erschüttern sieht DE in einer Woche (schätz ich mal).
Sorry, die Messerverbotszone ist die albernste Maßnahme was man sich nur ausdenken kann... das ist genau so als würde man sagen: "Die Tat lag in einer Mordverbotszone und da es eigentlich verboten ist jemanden zu töten, ist es nicht erklärlich warum das passiert ist. Denn der Täter sollte doch wissen dass Morde verboten sind..."
Jemand der jemanden verletzen will, hat in der Regel vor Gesetze zu brechen. Das wird bei dieser albernen Scheindebatte wohl vergessen...
Wenn er eine Strafe von 80 Tagessätzen erhalten hat, dann kann er zumindest nicht schuldunfähig sein !
Das kommt ja immer auf den konkreten Kontext an. Nur weil jemand zum Zeitpunkt einer Straftat, die dann mit 80 TS sanktioniert wird nicht schuldunfähig war schließt das eine spätere Schuldunfähigkeit aufgrund welcher Umstände auch immer ja nicht pauschal aus. Zumal die Schuldunfähigkeitsprüfung auch bei Delikten der Kleinkriminalität (und 80TS sprechen dann doch erheblich dafür, dass es hier nicht um "ein dickes Ding" gegangen ist) auch eher stiefmütterlich gehandhabt werden dürfte - schon aufgrund des Verhältnisses von Aufwand und zu erwartender Strafe. Schuldunfähigkeit bedeutet ja nicht Freispruch und zurück in die Gesellschaft sondern ganz im Gegenteil eher eine Einweisung in die Forensik bis zur Feststellung der künftigen Ungefährlichkeit.
Dass man SOLCHE Maßnahmen nicht bei einem Kleinkriminellen trifft, der mal ein paar Kaugummis klaut oder "dem Herrn Waldmeister auf die Schuhe rotzt" dürfte eigentlich jedem klar sein, umso mehr, wenn sowieso schon psychologische Betreuung stattfindet.
Wenn psychologische Behandlung erfolgt ist das doch erst Recht Anlass, die Schuldfähigkeit zu prüfen.
Die Schuldfähigkeit ist unabhängig von der Art und Schwere der Tat zu prüfen. Wurde sie gar nicht geprüft, ist das zumeist ein Revisionsgrund, BGH 3 StR 280/23, U. v. 11.1.2024. Der dann auftretende Aufwand ist noch viel grösser, da der Rechtsstreit idR an das Erstgericht bzw. Berufungsgericht zurückverwiesen wird.
Ich sage ja auch nicht, dass das nicht passiert ist, aber es dürfte doch jedem klar sein, dass man bei einem Gewaltverbrecher wie im konkreten Fall schon sehr viel genauer hinschaut als bei einem Ladendieb oder ähnlich gelagerten Fällen der Kleinkriminalität. Dennoch schließt eine damalige Schuldfähigkeit ja eine spätere Schuldunfähigkeit nicht pauschal aus.
"Ob er AfD oder SPD oder was anderes wählt ist nicht bekannt."
Da er afaik kein Staatsbürger Deutschlands ist und hoffentlich nie wird, wählt er sicher keine der deutschen Parteien.
Er hätte auch kein Messer haben dürfen, weil der Tatort in einer Messerverbotszone lag.
Soll das etwa heißen diese Messervebotszonen bringen garnichts weil diejenigen die es betrifft sich gar icht daran halten? Wer hätte das nur kommen sehen können. 😱
War ja nicht zu erwarten... Sorry die Messerdebatte ist mehr als lächerlich und zwar von Anfang an.
Krimineller?
Nicht zwangsläufig. Er war ein psychisch Kranker, der eigentlich in eine geschlossene Psychiatrie und behandelt gehörte.
Auch wenn jemand psychisch krank ist kann er trotzdem ein Krimineller sein. Wenn jemand Straftaten begeht, dann ist er kriminell.
Jemand der in die Geschlossene gehört ist meist (zumindest während der Taten) nicht schuldfähig und damit im Sinne unserer Gesetze nicht kriminell.
1. Eine psychische Erkrankung bedeutet nicht zwingend das die Person Schuldunfähig ist.
2. Schuldunfähig bedeutet, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Das bedeutet nicht das er bei Feststellung der Schuldunfähigkeit keine Straftaten begehen kann und nicht Kriminell ist, sondern es bedeutet das er für seine Taten nicht bestraft werden kann.
1. Das habe ich auch nicht behauptet. Tue nicht so, als wäre es anders.
2. War keine Schuld an seinen Taten hat, kann kriminell sein? Wie definierst du dann "kriminell"?
Für mich ist einer kriminell der Straftaten begeht.
Gut, dann hast du also eine private Definition. Dann darfst du dich aber nicht wundern, wann andere Leute andere benutzen.
Natürlich ist dein Sohn nix Waise, du lebst doch ;)
Wo war dann die Betreuung ? Der Punkt der ständigen psychiatrischen Krankheitswahrnehmung erweckt den Eindruck , dass das Problem allein beim Täter liegt ! Dabei ist völlig klar , dass eine erfolgreiche Integration gar nicht geplant ist ; sondern ein geplantes Aschiebeverfahren bei ca.75 % der betreffenden Menschen zum totalen Verlust der eigenen Zukunftsgestaltung führt ! Wir hatten von Anfang an ; ungefähr ab Sep. 2015 , eine fehlende Perspektive für die Mehrheit der ankommenden Menschen , ..nur verwalten ..mit wenigen Ausnahmen ..🙄
Nein. Das ist er nicht.
Davon ist nicht bekannt. Nur das es, wie bei den meisten Attentaten der letzten Monate und Jahre, staatliches Totalversagen ist :-(
Nein, das sind die Folgeerscheinung der Migration
Da sieht man, was diese Messerverbotszonen bringen. Spoiler-Alarm: Messer benuten um Menschen zu verletzen ist auch jenseits dieser lächerlichen Verbotszonen nicht erlaubt... Deutschland ist also allgemein eine Körperverletzungs- und Tötungs-Verbots-Zone... da braucht es solchen mentalen Schwachsinn unserer Kindskopp-Regierungen gar nicht, der nur dem noch etwas dümmeren Michel Sicherheit vorgaukeln soll, weil die Polizei eben zu sehr damit befasst ist, Meinungsabweichler zu hetzen und darum ihrem eigentlichen Schutzauftrag schon lange nicht mehr gerecht wird.
Und wie jemand wählt - wenn er überhaupt wählen darf - ist allgemein nicht bekannt; es gibt immer noch dieses komische - von manchen allerdings immer weniger respektierte - grundgesetzlich garantierte Wahlgemeinmis