Ist das rechtlich zulässig Verspätungen einzutragen, obwohl man nichts dafür kann (Berufsschule)?
Wir sind 5 Azubis aus der Klasse, die von weit her 2 Tage die Woche mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen müssen (45 km eine Strecke). Wir planen eigentlich immer genügend Zeit ein, um rechtzeitig anzukommen. Ich nehme den frühesten! Bus von mir zu Hause aus um 05:48 Uhr (Früher fährt keiner) und ein anderer Azubi fährt sogar schon ab 04:30 Uhr um rechtzeitig anzukommen. Wenn die deutsche Bahn sich aber 20 Minuten verspätet ist das einfach zu viel und dann können wir auch nichts machen. Ich wurde nur nicht eingetragen, weil ich gerannt bin, um die Bahn früher zu bekommen und die anderen Azubis wurden 16 Minuten zu spät eingetragen, obwohl sie nichts dafür können. Ist das zulässig? Klar stehen sie entschuldigt drin, wenn sie einen Beweis erbringen, aber irgendwann summiert sich das ja auch.
10 Antworten
Klar stehen sie entschuldigt drin, wenn sie einen Beweis erbringen, aber irgendwann summiert sich das ja auch.
Ja ist zulässig, genauso wie die eine Abwesenheit durch Erkrankung, als entschuldigt zu dokumentieren.
Ja, natürlich. Für den Weg zur Arbeit ist der Arbeitnehmer verantwortlich, und er muss zusehen, dass er pünktlich zum Arbeitsbeginn (bei euch zum Unterricht) an seinem Arbeitsplatz (Klassenzimmer) ist. Woran jetzt eine Verspätung gelegen hat, spielt rechtlich keine Rolle. Höchstens in der Kulanz des Arbeitgebers.
Ja klar.
Zu spät ist zu spät.
Es wird ja nicht der Grund oder der Wille eingetragen, sondern dass man nicht rechtzeitige erschienen ist.
Die Aussagen
Wir planen eigentlich immer genügend Zeit ein, um rechtzeitig anzukommen.
und
Wenn die deutsche Bahn sich aber 20 Minuten verspätet ist das einfach zu viel
Widersprechen sich :)
Wenn man genügend Zeit eingeplant hat, dann sollten die 20 Minuten nicht viel ausmachen.
ich würd sagen, is doch egal solange man es entschuldigt.
Aber redet einfach mal mit eurem Lehrer oder Direktor und fragt einfach. Sprecht das Problem an und probiert zu verhandeln.