Muss ich noch arbeiten kommen?

7 Antworten

Soweit mir bekannt ist, endet das Ausbildungsverhältnis automatisch mit dem Tag, an dem man das Ergebnis der Abschlußprüfung (Datum der Mitteilung) erhält. Ein "Arbeitsverhältnis" existiert mit einem Azubi nicht, lediglich ein "Ausbildungsvertrag", und mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung (siehe Mitteilung) ist dieses Vertragverhältnis beendet, weil das Vertragsziel als erfüllt gilt.
Deinen Ausführungen entnehme ich, daß Du keinen Wert darauf legst , von Deinem Ausbildungsbetrieb in eine feste Anstellung übernommen zu werden.

peterobm  19.07.2021, 16:50

hat er schon, was hat der frischgebackene Geselle HEUTE auf Arbeit zu suchen, wenn er dort nicht weiter arbeiten will ...

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Jo3591  19.07.2021, 16:52
@peterobm

Du meinst also, wenn er nach offizieller Mitteilung des Prüfungsergebnisses wie immer zur Arbeit kommt, und nicht des Betriebsgeländes verwiesen wird, gilt das als Zustimmung des Arbeitgebers zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis? Tritt danach wieder eine Probezeitregelung in Kraft, innerhalb derer man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann?

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peterobm  19.07.2021, 16:59
@Jo3591

Probezeit kann nur vertraglich vereinbart werden, es besteht kein Vertrag, keine Probezeit mehr.

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Familiengerd  19.07.2021, 17:20
@Jo3591
Du meinst also, wenn er nach offizieller Mitteilung des Prüfungsergebnisses wie immer zur Arbeit kommt, und nicht des Betriebsgeländes verwiesen wird, gilt das als Zustimmung des Arbeitgebers zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?

So ist es!

Tritt danach wieder eine Probezeitregelung in Kraft [...]?

Eine erneute Probezeit gibt es nur, wenn sie vertraglich auch vereinbart wurde.

[...] innerhalb derer man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann?

Nein!

Diese erneute Probezeit hätte nur Auswirkungen bezüglich einer verkürzten Kündigungsfrist.

Aber es besteht (wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkräften handelt) Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG, weil das Beschäftigungsverhältnis - nämlich einschließlich der vorangegangenen Ausbildungszeit - schon länger als 6 Monate bestanden hat.

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Familiengerd  19.07.2021, 17:21
@peterobm
Probezeit

Und es würde trotz "Probezeit" Kündigungsschutz bestehen, sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt.

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Ich habe am Freitag meine Bestätigung zur erfolgreich abgeschlossen Abschlussprüfung meiner Ausbildung bekommen

richtig, ab diesem Tag ist dein Ausbildungsvertrag beendet.

Ich Habe folgendes Problem: 

stimmt, warum geht man auch zur Arbeit?? du wurdest nicht vom Verantwortlichen der Arbeit verwiesen, damit hast du bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Mein Chef meinte dann dass ich trotzdem bis zum 31.07 arbeiten muss da das Ausbildungsverhältnis zwar beendet ist aber das Arbeitsverhältnis bis zum 31.07 weiter besteht

dein Chef hat den Knall nicht gehört, der widerspricht sich selbst. es gibt KEIN Arbeitsverhältnis

Stimmt das so oder versucht er mich über den Tisch zu ziehen?

Davon kann wohl kaum die Rede sein. Bisher hat dein Arbeitgeber nur investiert - nämlich in deine Ausbildung.

Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, warum du nicht bis zum Monatsende durchhalten willst?

Hast du noch Anspruch auf Urlaub? den könntest du verrechnen lassen. Bei 2 Urlaubstagen je Monat wären das 14 Tage. Wenn dem so ist, brauchst du nicht mehr in den Betrieb zu gehen.

Eine andere Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag. Mit Vertragsschluss ist das Arbeitsverhältnis Geschichte.

Voraussetzung ist, dass du mindestens 18 Jahre alt bist oder deine Eltern zustimmen.

Das du nach der Ausbildung den Betrieb verlassen willst ist in Ordnung. Aber das geht bestimmt auch ohne viel Theater um nichts.

Viel Erfolg!
Ano22087 
Fragesteller
 19.07.2021, 17:10

Dankeschön mir geht es um das Prinzip, dass ich nicht mehr kommen muss und ich das Gefühl habe dass er mich über den Tisch zieht, da in meinem Vertrag steht: „Besteht der Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (31.07), so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss“

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heurekaforyou  19.07.2021, 17:15
@Ano22087

So wie es aussieht, gibt es keine Verpflichtung für dich weiter in den Betrieb zu gehen. Habe noch Folgendes gefunden:

Wann endet eine Ausbildung?

Die Dauer deiner Ausbildungszeit ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt.

Deine Ausbildung endet entweder mit Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz) oder mit bestandener Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz), wenn dir die Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss vorliegen (am Tag deiner mündlichen Prüfung wird dir mitgeteilt, ob du bestanden hast oder nicht).

Wenn du also vor Ablauf deiner Ausbildungszeit die Abschlussprüfung bestehst und das Ergebnis mitgeteilt bekommst, ist deine Ausbildung und damit deine Anstellung im Betrieb automatisch beendet.

https://www.hk24.de/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/faq-liste/ausbildungsende/wie-endet-eine-ausbildung--3614092

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Ano22087 
Fragesteller
 19.07.2021, 17:20
@heurekaforyou

Vielen Dank dafür, weißt du wie das mit dem stillschweigenden Arbeitsverhältnis aussieht da ich heute trotzdem auf der Arbeit war? Kann ich dann trotzdem ab morgen zuhause bleiben?

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peterobm  19.07.2021, 17:40
@Ano22087

und genau hier sehe ich ein Problem

du warst heute auf Arbeit, du wurdest nicht der Arbeitsstelle verwiesen, so kann dein Chef auch morgen und die nächste Zeit mit deiner Anwesenheit rechnen. Du hast damit einen Unbefristeten Arbeitsvertrag;

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heurekaforyou  19.07.2021, 20:51
@peterobm
du warst heute auf Arbeit, du wurdest nicht der Arbeitsstelle verwiesen,......
.....so kann dein Chef auch morgen und die nächste Zeit mit deiner Anwesenheit rechnen.

Moment mal! Was du dir hier zusammen bastelst, funktioniert nicht.

Der Fragende hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass er nach der Prüfung NICHT länger in dem Betrieb arbeiten möchte!

Mein Chef meinte dann dass ich trotzdem bis zum 31.07 arbeiten muss da das Ausbildungsverhältnis zwar beendet ist aber das Arbeitsverhältnis bis zum 31.07 weiter besteht.

Dass er trotzdem hingegangen ist, geschah ausschließlich auf die vermutlich falsche Behauptung des Arbeitgebers.

Der hat nämlich erklärt, dass ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis bis zum 31.07.21 besteht.

Du hast damit einen Unbefristeten Arbeitsvertrag;

Und wer hat die Konditionen für diesen Arbeitsvertrag festgelegt?

Soll er trotz Berufsausbildung weiter als "Azubi" entlohnt werden?

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peterobm  19.07.2021, 21:05
@heurekaforyou
Der Fragende hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass er nach der Prüfung  NICHT länger in dem Betrieb arbeiten möchte!

und warum geht er weiterhin am Montag zur Arbeit? er HÄTTE zu Hause bleiben müssen.

er ist nicht der Arbeitsstelle verwiesen worden, ergo entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

sollte dir bekannt sein:

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

er hat ab dem Datum den Gesellenlohn zu erhalten. dazu kann es einen Tarifvertrag geben.

Dass er trotzdem hingegangen ist, geschah ausschließlich auf die vermutlich falsche Behauptung des Arbeitgebers.
Der hat nämlich erklärt, dass ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis bis zum 31.07.21 besteht.

hier könnte ich mir vorstellen dass da eine vorsätzliche Täuschung zum Tragen kommen könnte, wissen wir nicht .... er kann es anfechten- nur da müssen Beweise auf den Tisch, er hat nix schriftlich.

er bleibt morgen mit den A...h zu Hause und lässt es drauf ankommen

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heurekaforyou  19.07.2021, 21:58
@peterobm

hier könnte ich mir vorstellen dass da eine vorsätzliche Täuschung zum Tragen kommen könnte, wissen wir nicht ....

Da hast du Recht. Das wissen wir nicht.

Allerdings müsste der Arbeitgeber, als zugelassener Ausbildungsbetrieb, die rechtlichen Bestimmungen kennen - oder sehe ich das falsch?

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es für den Betrieb einfach einfacher ist, wenn der Monat voll ist, anstatt alles neu berechnen zu müssen (z.B. Sozialabgaben, Krankenkasse, usw.)

Ich glaube auch nicht, dass es ein Gesellen-Gehalt geben wird. Da wird für Juli wie gehabt die Ausbildungsvergütung überwiesen und dann war es das.

Zu dem stillschweigenden Arbeitsverhältnis fällt mir noch folgende Frage ein.

Angenommen, es wäre dieses Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Dann müsst man sich fragen, weshalb dieses am 31.07, endet, so wie der Chef behauptet.

Das hieße, dass der Chef bestimmt wann der Mitarbeiter zu erscheinen und wann wieder zu gehen hat. Eine stillschweigende Kündigung, die das Einhalten von Kündigungsfristen überflüssig macht????

Hier sehe ich den Arbeitnehmer arbeitsrechtlich ganz deutlich benachteiligt.

Vor diesem Hintergrund glaube ich nicht, dass der Chef hier irgendwelche Rechtsansprüche geltend machen kann.

Ohne aber tatsächliche alle Details zu kennen, wird die Sache erst einmal wohl nur eine Spekulation bleiben müssen.

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Familiengerd  19.07.2021, 17:25
Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, warum du nicht bis zum Monatsende durchhalten willst?

Das Ausbildungsverhältnis endet entsprechende dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 21 "Beendigung" Abs. 2 mit der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung - gleichgültig, was das Ende nach entsprechend dem Ausbildungsvertrag vereinbart wurde:

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Wenn der Fragesteller nach Bekanntgabe seines Bestehens weiterhin im Betrieb arbeitet, dann ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

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Ano22087 
Fragesteller
 19.07.2021, 17:28
@Familiengerd

Wie sieht es da mit meinem Recht aus? Kann das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden? Vielen Dank für die Antwort.

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Familiengerd  19.07.2021, 17:34
@Ano22087
Kann das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden?

Nein - nicht ohne wichtigen Grund (z.B. schwerwiegende Vertragsverletzung, Tätlichkeit).

Du hast zwar - alleine schon wegen dieses einen Arbeitstages, dem Dein Arbeitgeber nicht widersprochen hat - jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und musst eigentlich die gesetzliche Kündigungsfrist (weil es keine abweichende vertragliche und wenn es keine abweichende tarifvertragliche gibt) von 4 Wochen/28 Kalendertagen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einhalten, aber es sollte wohl möglich sein, Dich mit Deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag auf eine sofortige Beendigung zu einigen.

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heurekaforyou  20.07.2021, 17:46
@Familiengerd
Wenn der Fragesteller nach Bekanntgabe seines Bestehens weiterhin im Betrieb arbeitet, dann ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

Die Fragen die sich hier stellt müssen doch ganz andere sein!

Nämlich Folgende:

  • Darf der Arbeitgeber den ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen "Ich möchte nicht länger im Betrieb arbeiten" einfach ignorieren ?
  • Darf der Arbeitgeber den Betroffenen über seine Rechte täuschen?

Der Fragende schreibst:

Mein Plan war es heute in der Mittagspause zu meinem Chef zu gehen und sagen das ich nicht mehr kommen muss da das Ausbildungsverhältnis mit erfolgreich bestandener Prüfung aufgelöst ist.

Freitag bestanden und Montag zum Chef.

Vor Montag konnte er seinen Wunsch nicht äußern, weil das Prüfungsergebnis vorher nicht vorlag.

Angenommen, dass der Montag Vormittag reicht, um die Voraussetzungen für § 24 BBiG (Weiterarbeit) zu erfüllen und ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit gilt als begründet, wäre das Verhalten des Chefs trotzdem nicht korrekt!

Der Chef behauptet:

Mein Chef meinte dann dass ich trotzdem bis zum 31.07 arbeiten muss da das Ausbildungsverhältnis zwar beendet ist aber das Arbeitsverhältnis bis zum 31.07 weiter besteht.

Durch die Angabe 31.07. handelt es sich ganz eindeutig eine zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis. Oder sehe ich das falsch?

Durch die falsche Behauptung, der Betroffene MUSS auch gegen seinen Willen bis zum 31.07. weiter arbeiten kommen, beruft sich der Arbeitgeber auf eine Verpflichtung des Betroffenen gegenüber dem Betrieb.

Gut zu wissen:

Verträge kommen aufgrund übereinstimmender Willenserklärungen der Parteien zustande.

Das es diese Übereinstimmung hier nicht gibt ist wohl klar.

Kommt die Weiterarbeit aufgrund eines Irrtums des Betroffenen zustande, muss dieser Umstand selbstverständlich auch berücksichtigt werden!

Und natürlich spielt die Sorgfaltspflicht eines Ausbildungsbetriebs gegenüber seinen Auszubildenden noch einmal eine ganz besondere Rolle.

Vor diesem Hintergrund hätte der Betrieb seine Auszubilden ganz einfach über ihre Absichten nach bestandener Prüfung befragen oder zumindest informieren können. Auch, dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Und noch mal zur Erinnerung!

Es geht nicht darum, irgendwelche Paragraphen auszuschlachten. Das ist Aufgabe der Juristen.

Die Frage ist: "Finden die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung aller Umstände hier Anwendung"?

Ich jedenfalls denke NEIN!

Das Berufsbildungsgesetz

§ 24 BBiG Weiterarbeit

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

§ 25 Unabdingbarkeit

Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.

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Familiengerd  20.07.2021, 21:17
@heurekaforyou
Es geht nicht darum, irgendwelche Paragraphen auszuschlachten. Das ist Aufgabe der Juristen.

Hier werden keine Paragraphen "ausgeschlachtet"!

Es wird eine Frage nach den rechtlichen Bedingungen gestellt, und die ist dann zunächst nur mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zu beantworten, damit erst einmal klar ist, wer was darf oder nicht darf.

Ob sich dann beide Seiten entsprechend verhalten oder eine "pragmatische" Lösung finden können, ist dann noch eine andere Frage.

Was die rechtliche Seite betrifft, habe ich dazu geschrieben, was es zu schreiben gibt.

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Durch die Angabe 31.07. handelt es sich ganz eindeutig eine zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis.

Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein bis zum 31.07. geschlossenes Ausbildungsverhältnis, das aber wegen des vorherigen Bestehens der Prüfung am Freitag, den 16.07, bereits endete

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Wenn du dort sowieso nicht mehr arbeiten gehst, dann melde dich notfalls krank, fertig. Er kann dir sowieso nichts mehr tun. Sollte das Geld auch nicht kommen, dann drohe mit Arbeitsgericht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Wann endet eine Ausbildung?

Die Dauer deiner Ausbildungszeit ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Deine Ausbildung endet entweder mit Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz) oder mit bestandener Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz), wenn dir die Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss vorliegen (am Tag deiner mündlichen Prüfung wird dir mitgeteilt, ob du bestanden hast oder nicht). Wenn du also vor Ablauf deiner Ausbildungszeit die Abschlussprüfung bestehst und das Ergebnis mitgeteilt bekommst, ist deine Ausbildung und damit deine Anstellung im Betrieb automatisch beendet.

Mein Tipp:

Wenn du dich auf das Berufsbildungsgesetz beziehst, ist nach bestandener Abschlussprüfung, deine Anstellung im Betrieb beendet.

Deine Frage:

weißt du wie das mit dem stillschweigenden Arbeitsverhältnis aussieht da ich heute trotzdem auf der Arbeit war?

Gut zu wissen:

Ein stillschweigendes Arbeitsverhältnis kann es doch überhaupt nicht geben!

Du hast nicht geschwiegen, sondern klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass du nicht länger arbeiten willst! - Ist das richtig?

Dein Arbeitgeber hat ebenfalls nicht geschwiegen, sondern dir erklärt, dass du erscheinen musst, dass ein Arbeitsverhältnis bis zum 31. Juli besteht! - Ist das richtig?

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Die solltest du morgen einfach mal anrufen, um Klarheit in dieser Sache zu haben.

Ich bin kein Jurist und meine Meinung kann eine individuelle Bewertung durch einen Profi nicht ersetzen.

Entweder du telefonierst von der Arbeit aus, oder du meldest dich morgen früh einfach krank. Zu verlieren gibt es ja nicht viel.

(Quelle: HK Hamburg)

Warst du denn der einzige Auszubildende in diesem Betrieb?