Inwiefern macht man sich strafbar wenn man einer Frau das Kopftuch vom Kopf zieht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kopftücher werden durch religiöse Gründe getragen. Diese "speziellen Eigenschaften" wie Beispielsweise das Kopftuch nicht zu dulden oder zu verbieten geschweige denn es jemanden vom Kopf zu reißen verstößt gegen die allgemeine religiöse Freiheit. Ob vor Gericht die Lehrerin schuldig gesprochen wird Bin ich mir nicht 100% sicher, vermute aber schon.

Rocker73 
Fragesteller
 01.11.2015, 18:26

Ah, ok, klingt logisch. Danke für die Antwort!

LG

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xNeco  07.11.2015, 14:58

kein Problem

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bine12  05.07.2019, 14:14

Sehe das genauso. Verstoß gegen die Religionsfreiheit, vielleicht sogar im weitesten Sinn Körperverletzung.

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Die Verletzung religiöser Gefühle könnte einen Straftatbestand erfüllen.Beleidigung.Vor jemandem auspucken....wäre die Mindestanforderung von einer Ehrverletzung.Andere Straftatbestände sind nicht erfüllt,es können also keine weiteren Straftaten von der Lehrerin begangen worden sein.Die Beleidigung wäre ausgeschlossen,wenn es einen Sachgrund,eine Schulregel z.B.gäbe,die ein Kopftuch tragen,also ein religiöses Symbol zur Schau zu stellen,für alle ! nach dem Gleichheitsgebot und Neutralitätsgebot untersagen würde.Diese Bewertung wiederum müßte dem Grundsatz der "Freien Religionsausübung" stand halten.Dies ist schwierig,da man von "Heimatreligionen" ausgehen kann,aber auch allumfassend von allen.Mehrheitlich wird das letztere vertreten.Es muß allerdings offen bleiben,weil diese Feststellung vor dem Verfassungsgericht nicht angenommen wurde.Da die Siegermächte das GG vorbereitet haben,als es die Problematik mit z.B.Muslimen nicht gab...könnte man beides begründen.

Da liegen mehrere Fälle vor wie zb Sachbeschädigung falls das Kopftuch kaputt ist. Körperverletzung weil dem Mädchen eventuell auch Haare rausgerissen wurden oder viele haben auch Steckadeln im Kopftuch mit dem sie verletzt werden könnten.
Hab auch einem Fall gehört wo die Frau unter dem Kopftuch Ohrringe trug die ihr damit ausgerissen wurden. Wenn die Halskette auch abgerissen wird (Araberinnen tragen oft teure Goldketten darunter) kann das ziemlich teuer kommen die zu erstatten. Und natürlich das sie auch einen Zwang auf das Mädchen ausgeübt hat, man reißt niemanden ein Kleidungsstück herunter. Ist das zb in einer Schule verboten ein Kopftuch zu tragen kann man rechtlich dieses Mädchen höchstens von der Schule verweisen.
Diese Geschichte erinnert mich wieder an eine gewisse Zeit in Deutschland...

Rocker73 
Fragesteller
 02.11.2015, 18:07

Ja, jetzt wo du es sagst erinnere ich mich an etwas...

Danke auch dir für die Antwort!

LG

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bine12  05.07.2019, 14:19

Sehe ich genauso. Was wenn mir ein muslimischer Lehrer, mein Silberkreuz vom Hals reißen würde, oder ein rassischtischer Lehrer (sagt jetzt nicht, die gibt es nicht) die Kippa (sofern ich mich beim wiedererwachenden Antisemitismus in der BRD , überhaupt trauen würde eine zu tragen) vom Kopf schlägt

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Wenn die Hausordnung der Schule das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art untersagt, dann könnte man die Schülerin bei Missachtung disziplinell belangen und ggf. eine erzieherische Maßnahme ergreifen.

Eine Straftat liegt in diesem Falle nicht vor

Rocker73 
Fragesteller
 01.11.2015, 18:27

Ok auch dir danke für die Information.

LG

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bine12  05.07.2019, 14:22

Erzieherische Maßnahme, kann ja wohl nicht heißen, anderen etwas vom Kopf zu reißen, sondern nur in der Aufforderung bestehn, das Kleidungsstück abzulegen.

Notfalls Schulverweis. Oder unterrichtet jetzt die SS?

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Strafbar dafür?Erlich?

Ksnskks  08.02.2022, 00:26

Ja „DAFÜR“….. als ob das nichts schlimmes wäre

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