Internet störung?

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Hi Hguyhhj,

hier muss man erst einmal herausbekommen, wo der Fehler liegt, und wer dafür verantwortlich ist.
Sofern der Fehler kundenseitig verursacht wir, gibt es keinen Anrecht auf eine Sonderkündigung.
Wenn der Fehler auf Seiten des Anbieters liegt, so musst du ihm die Chance auf Ausbesserung geben.

Viele Grüße Torsten S.

Ausfallzeiten sind vertraglich geregelt.

Manche Anbieter geben eine Erstattung, wenn man viel Ärger hat. Laufzeit von den Verträgen ist in der Regel ein Jahr.

Ich würde erst mal checken, wann Du regulär wechseln kannst, und ob eine Erstattung drin ist, bevor ich die große Keule raushole. Wechsel wegen nicht erbrachter Leistung musst Du evtl. nachweisen, und kann stresdig werden mit dem Anbieter.

Jein. Einfach so nicht, aber wenn der Techniker es nach (ich glaube) 3 Versuchen nicht richten konnte schon.

Es gibt Sonderkündigungsrechte bei Problemen mit der Verbindung. Welches bei dir zutrifft schaust du am besten selber nach bei der Bundesnetzagentur.

Verträge kann man immer kündigen. Welche Fristen du beachten musst, steht in deinem Vertrag.