In vielen anderen EU Ländern wird faherflucht mit nur Sachschaden geringer bestraft meine fragen?

2 Antworten

Es gibt in Deutschland KEIN Führerscheinetzug für Unfallflucht.

Dass diese aber - egal wie hoch der Schaden ist - bestraft wird ist richtig so.

Desweiteren kann der Schaden nicht immer abgeschätzt werden. Nur weil keine oder kaum eine Beule zu sehen ist kann der verborgenen Schaden doch recht groß sein.

Schulzefa 
Fragesteller
 21.11.2023, 21:19

Es gibt in Deutschland KEIN Führerscheinetzug für Unfallflucht

1: frag die Leute wegen sowas verurteilt worden sind

2:lies gesetztstext durch

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Schulzefa 
Fragesteller
 21.11.2023, 21:21
@Schulzefa

Warum steht in den netten Brief vom Amtsgericht Angeklagte wegen Unfallflucht und sie müssen für die xy den Führerschein abgeben da sie sich ungeeignete erwiesen haben Ein Fahrzeug zu führen?

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Nordseefan  21.11.2023, 21:24
@Schulzefa

ok, es gibt keinen generellen Führerscheinentzug. Was im Einzelfall passiert entscheidet immer ein Richter, das aber hat nichts mit der Schadenhöhe zu tun.

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Schulzefa 
Fragesteller
 21.11.2023, 21:27
@Nordseefan

Doch schon kommst du über gewisse Summe die niedrig oder sind Person geschädigt dann ist das immer der Führerschein weg auf drängen der Staatsanwaltschaft bei strafbefehl

Außer man legt einspruch ein

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Nordseefan  21.11.2023, 21:28
@Schulzefa

Da haben wir es doch: etliche male Fahrerflucht. Und selbst dann gibt es noch ein Verfahren

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Viel spannender finde ich den folgenden Aspekt:

Bei einem Verkehrsunfall entsteht Sach- und/oder Körperschaden. Verkehrsunfälle werden in den wenigsten Fällen aber absichtlich verursacht, sondern meist versehentlich. Der Jurist spricht in der Abgrenzung gerne auch von Fahrlässigkeit. Der, der den Unfall verursacht hat, ist der straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Täter. Er muss vor Ort bleiben, seine Daten angeben und sich damit der Bestrafung für sein Verhalten aussetzen.

Betrachtet man nun denselben Sachverhalt außerhalb des Straßenverkehrs, also jemand beschädigt ein Fahrzeug oder verletzt eine Person, dann darf der Täter immer straffrei flüchten. Und das, obwohl diese Taten in der Regel vorsätzlich und nicht fahrlässig begangen werden. Eine fahrlässige Sachbeschädigung außerhalb des Straßenverkehrs gibt es im übrigen gar nicht und ist insofern immer straffrei.

Verursacht man also einen Verkehrsunfall, muss man sich der Sanktionierung aussetzen. Das ist das einzige Delikt, das mir bekannt ist, bei dem man für eine Flucht vom Tatort bestraft werden kann. (Dass diese Flucht moralisch falsch ist, steht außer Frage.)

Im übrigen ist es Unsinn, dass man in Deutschland immer gleich seine Fahrerlaubnis verliert, eine MPU ableisten muss und vorbestraft ist. Ansonsten halte ich eine Reform dieses Rechtsbereichs aber für durchaus angezeigt.

Schulzefa 
Fragesteller
 20.11.2023, 21:41

Im übrigen ist es Unsinn, dass man in Deutschland immer gleich seine Fahrerlaubnis verliert, eine MPU ableisten muss und vorbestraft ist.

So dann frag die Leute wegen sowas verurteilt worden sind

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DjTilDawn  21.11.2023, 02:17
@Schulzefa

Wer meine Ausführungen aufmerksam liest erkennt, dass ich NICHT geschrieben habe, dass das ausgeschlossen ist. Es ist aber nicht unweigerlich so.

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