In Probezeit frei wegen Beerdigung?
Hey, es geht darum, dass mein Opa in den nächsten Stunden oder Tagen sterben wird weil er sehr krank ist ( hat eine Paliativärztin schon gesagt), jedoch habe ich erst vor einer Woche meine Ausbildung angefangen und bin noch in der Probezeit. Wie wäre es also wenn er stirbt, muss der Betrieb mir dann wegen der Beerdigung frei geben? Also gibt es da eine Regelung ? Oder wie würdet ihr das machen?Ich weiß nicht was ich machen soll da meine Ausbildung ja grade erst angefangen hat..
6 Antworten
Ja du kannst dir einen Tag Urlaub dafür nehmen. Das wird dein Chef schon erlauben
Ich würde so rechtzeitig wie möglich mit dem Chef darüber sprechen. Einen Anspruch gibt es nicht, aber ein verständnisvoller Chef müsste Dir frei geben, vor allem, wenn er nicht völlig überrascht davon wird und ggfs. Vorkehrungen treffen kann, Dich dann kurzfristig zu ersetzen
Dich dann kurzfristig zu ersetzen
Für was soll ein Auszubildender - noch dazu einer, der gerade eben erst begonnen hat - denn "ersetzt" werden??
Einen Anspruch gibt es nicht
Das kannst Du nicht wissen, weil Du nicht weißt, ob und welche Regelungen anzuwenden sind.
Sprich mit deinem Chef drüber, wenn es soweit ist.
Einen Arbeitgeber der in einem Todesfall nicht Rücksicht nehmen kann, den will man sowieso nicht haben.
Jemanden frei zu geben für die Beerdigung des Großvaters sollte in jedem Betrieb eine selbstverständliche menschliche Geste sein.
Fest geregelt sind solche Sonderurlaubstage in den Tarifverträgen.
Du solltest einfach mal deinen Vorgesetzen fragen.
Generell gilt, dass im Todesfall Sonderurlaub nur Verwandte 1. Grades, also Eltern, Kinder und Ehe- oder Lebenspartner beantragen können . Auch Pflege- oder Adoptivkindern steht gesetzlicher Sonderurlaub zu. Im Todesfall Sonderurlaub per Gesetz beantragen können jedoch nicht entferntere Verwandte wie Neffen, Onkels oder Cousins. Gesetzliche Sonderurlaubstage stehen auch den Enkelkindern nicht zu.
Für deinen Opa hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub!
Für deinen Opa hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub!
Das ist so pauschal nicht richtig.
Es kommt vor allem auf die Intensität der Beziehung an. Hat der Großvater z.B. im gemeinsamen Haushalt gelebt, kann Anspruch auf Sonderurlaub bestehen ...
... sofern ein Anspruch überhaupt besteht. Denn der ist nur gegeben, wenn die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" anzuwenden ist.
Die Anwendung darf aber (leider) vertraglich ausgeschlossen oder durch eigene vertragliche/betriebliche Regelungen zum Sonderurlaub ersetzt werden.
Wenn man im ersten Monat bei Beschäftigungsbeginn krank wird, muss dein Chef dir nicht einmal Lohn für deine krank gemeldeten Tage bezahlen. Du wirst keinen gesetzlichen Anspruch dafür haben, aber dein Chef wird dir aus Kulanz für die Beerdigung frei geben oder du wirst einen Urlaubstag dafür opfern müssen.
Auch nicht wenn wir im selben Haus lebten?