Wie ist das geregelt? Bei einer Beerdigung? Wegen freistellen?

3 Antworten

Das kommt - wie so oft "darauf an" ...

Der Anspruch auf (bezahlten) Sonderurlaub ist nicht verbindlich gesetzlich geregelt.

Zwar gibt es eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", in der es in Satz 1 heißt:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Zu den Fällen, auf die diese Bestimmung anzuwenden ist, zählen z.B. die eigene Hochzeit oder die engster Verwandter, Todesfälle im engsten Verwandtenkreis, Geburt eigener Kinder, notwendige Arztbesuch während der Arbeitszeit usw. (nicht aber Verhinderungen wegen Unwetter, Stau usw.). Zum engsten Verwandtenkreis gehören allerdings nicht die Großeltern; trotzdem kann nach dieser gesetzlichen Bestimmung auch bei deren Tod Sonderurlaub verlangt werden, wenn es ein besonders enges Verhältnis gab, weil sie z.B. mit in der eigenen Wohnung gelebt haben.

Aber die Anwendung dieser Bestimmung darf vertraglich ganz ausgeschlossen oder durch eigene einzel- oder tarifvertragliche Regelungen ersetzt werden.

Wenn es weder einen solchen vertraglichen Ausschluss noch eigene einzel- oder tarifvertragliche Regelungen zum Anspruch auf Sonderurlaub gibt, dann kannst Du vom Arbeitgeber keinen Sonderurlaub beim Tod eines Großelternteils verlangen, da sie nicht zu den engsten Verwandten zu zählen sind (es sei denn, Du kannst ein besonders enges Verhältnis nachweisen, weil - wie bereits erwähnt - der Großelternteil mit in der eigenen Wohnung gelebt hat).

Wurde die Anwendung von BGB § 616 aber ganz ausgeschlossen oder gibt es einzel- oder tarifvertragliche Regelungen, die den Punkt "Sonderurlaub bei Todesfall" (nächste Verwandte ) nicht enthalten, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Sonderurlaub und bist darauf angewiesen, Urlaub nehmen zu können (und vom Arbeitgeber bewilligt zu bekommen - was er wie bei jedem Urlaub muss, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf, Beschäftigung mit Arbeitsrecht privat,als Betriebsrat

Familiengerd  02.12.2024, 19:00
LordAnil vor 3 Tagen
Leider kompletter Blödsinn

Und? Wann kommt denn endlich Deine "richtige" Antwort anstelle meiner Antwort, die zwar (selbstverständlich) kompetent, Deiner Meinung nach aber "kompletter Blödsinn" soll?

Wenn Du meinst, sie sei "kompletter Blödsinn", müsstest Du ja eigentlich wissen, wie sie richtig wäre.

Aber da kommt von Dir garantiert nichts!

Regelungen dazu sind unterschiedlich. Da musst Du in der Firma nachfragen, was dort gilt.

Meine Mutter ist vor 2 Jshren verstorben. Mein Sohn ( also ihr Enkel) hat keinen Sonderurlaub bekommen und musste dafür Urlaub nehmen.

Bei Tod der Großeltern steht dir leider kein Sonderurlaubstag zu.

Einen Tag Sonderurlaub gibt es z.B. beim Tod der Eltern, Schwiegereltern, Kindern, Geschwistern. Großeltern sind von dieser Regelung leider nicht betroffen.

Somit kann der Arbeitgeber verlangen, das du für den Tag der Beerdigung entweder Urlaub nimmst, Überstunden abbaust etc..

Als meine Großeltern gestorben sind, hat mir mein Arbeitgeber aus Kulanz einen Tag Sonderurlaub gegeben. Ein Recht darauf besteht leider nicht.


Woelfin373 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 15:27

Aber ich möchte schon gerne mit zu der Beerdigung.

FrayG  17.11.2024, 15:32
@Woelfin373

Dann nimm dir doch Urlaub. Machen wir auch alle in dem Fall.

NewBegin2018  17.11.2024, 15:32
@Woelfin373

In der Regel sind die Arbeitgeber auch kulant und finden eine Lösung. Aber oft dann eben mit Urlaubstag oder Zeitausgleich.

Es kann natürlich auch sein, das dein Vorgesetzter dir den Tag aus Kulanz schenkt. Vielleicht sprichst du mal mit ihm und sagst ihm, wie wichtig es dir ist und wie es dir damit geht.

Du kannst dich übrigens auch krankschreiben lassen, wenn du dich aufgrund der Trauer nicht in der Lage fühlst zu arbeiten.

Als meine andere Oma kurz danach gestorben ist, habe ich mental die Zeit für mich gebraucht und der Arzt hat mich dann bis kurz nach der Beerdigung krankgeschrieben.

Woelfin373 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 10:04
@AngiedieSchlaue

Weiß ich noch nicht.. will schon gerne mit

Ist dann erst meine zweite Beerdigung überhaupt im meinen Leben. Bei meinen Opa hat es geregnet 😑

Familiengerd  17.11.2024, 16:29
Einen Tag Sonderurlaub gibt es z.B. beim Tod der Eltern, Schwiegereltern, Kindern, Geschwistern. Großeltern sind von dieser Regelung leider nicht betroffen.

Das ist so pauschal nicht richtig - siehe dazu meine eigene Antwort.