Wie ist das geregelt? Bei einer Beerdigung? Wegen freistellen?
Hey.
Sorry falls es etwas verwirrend klingt. Aber ich bin selbst verwirrt , welche Rechte ich habe, bei so einer Situation in der bekannten Greis.
Ich bin noch bis Ende November in der Probezeit. Aber bei mir sind beide Großeltern gestorben. Ich möchte jetzt nochmal gerne zu der Beerdigung, zu meiner Oma mit. Aber ich weiß jetzt nicht, wie es genau geregelt ist. Die Sozialbegleitung meinte. Ich müsste mir dafür Urlaub nehmen. 🤷♀️ Aber im Internet steht das ich da ein Tag dafür frei bekomme.
Ich bin auch vor paar Wochen zu der Beerdigung von , meinem Opa mitgegangen und das heißt ja, das ich dafür auch schon mein Urlaub hergeben müsste. Und jetzt muss ich es nochmal hergeben, um mit fahren zu dürfen.
Habe ich ein Recht, bei so einer Situation, dass ich Anspruch für einen freien Tag bekomme? Und das der Tag mir dann noch bezahlt wird und das ich hinfahren darf? Ohne das ich mir Urlaub nehmen muss.
Ich habe davon alles Null Plan.
Meine Ausbildung ist auch in einer Einrichtung.
Die Beerdigung wird wahrscheinlich auch erst im Dezember sein und da ist meine Probezeit eh vorbei
Kennt ihr euch damit besser aus?
3 Antworten
Das kommt - wie so oft "darauf an" ...
Der Anspruch auf (bezahlten) Sonderurlaub ist nicht verbindlich gesetzlich geregelt.
Zwar gibt es eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", in der es in Satz 1 heißt:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Zu den Fällen, auf die diese Bestimmung anzuwenden ist, zählen z.B. die eigene Hochzeit oder die engster Verwandter, Todesfälle im engsten Verwandtenkreis, Geburt eigener Kinder, notwendige Arztbesuch während der Arbeitszeit usw. (nicht aber Verhinderungen wegen Unwetter, Stau usw.). Zum engsten Verwandtenkreis gehören allerdings nicht die Großeltern; trotzdem kann nach dieser gesetzlichen Bestimmung auch bei deren Tod Sonderurlaub verlangt werden, wenn es ein besonders enges Verhältnis gab, weil sie z.B. mit in der eigenen Wohnung gelebt haben.
Aber die Anwendung dieser Bestimmung darf vertraglich ganz ausgeschlossen oder durch eigene einzel- oder tarifvertragliche Regelungen ersetzt werden.
Wenn es weder einen solchen vertraglichen Ausschluss noch eigene einzel- oder tarifvertragliche Regelungen zum Anspruch auf Sonderurlaub gibt, dann kannst Du vom Arbeitgeber keinen Sonderurlaub beim Tod eines Großelternteils verlangen, da sie nicht zu den engsten Verwandten zu zählen sind (es sei denn, Du kannst ein besonders enges Verhältnis nachweisen, weil - wie bereits erwähnt - der Großelternteil mit in der eigenen Wohnung gelebt hat).
Wurde die Anwendung von BGB § 616 aber ganz ausgeschlossen oder gibt es einzel- oder tarifvertragliche Regelungen, die den Punkt "Sonderurlaub bei Todesfall" (nächste Verwandte ) nicht enthalten, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Sonderurlaub und bist darauf angewiesen, Urlaub nehmen zu können (und vom Arbeitgeber bewilligt zu bekommen - was er wie bei jedem Urlaub muss, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen).
LordAnil vor 3 Tagen
Leider kompletter Blödsinn
Und? Wann kommt denn endlich Deine "richtige" Antwort anstelle meiner Antwort, die zwar (selbstverständlich) kompetent, Deiner Meinung nach aber "kompletter Blödsinn" soll?
Wenn Du meinst, sie sei "kompletter Blödsinn", müsstest Du ja eigentlich wissen, wie sie richtig wäre.
Aber da kommt von Dir garantiert nichts!
Regelungen dazu sind unterschiedlich. Da musst Du in der Firma nachfragen, was dort gilt.
Meine Mutter ist vor 2 Jshren verstorben. Mein Sohn ( also ihr Enkel) hat keinen Sonderurlaub bekommen und musste dafür Urlaub nehmen.
Bei Tod der Großeltern steht dir leider kein Sonderurlaubstag zu.
Einen Tag Sonderurlaub gibt es z.B. beim Tod der Eltern, Schwiegereltern, Kindern, Geschwistern. Großeltern sind von dieser Regelung leider nicht betroffen.
Somit kann der Arbeitgeber verlangen, das du für den Tag der Beerdigung entweder Urlaub nimmst, Überstunden abbaust etc..
Als meine Großeltern gestorben sind, hat mir mein Arbeitgeber aus Kulanz einen Tag Sonderurlaub gegeben. Ein Recht darauf besteht leider nicht.
In der Regel sind die Arbeitgeber auch kulant und finden eine Lösung. Aber oft dann eben mit Urlaubstag oder Zeitausgleich.
Es kann natürlich auch sein, das dein Vorgesetzter dir den Tag aus Kulanz schenkt. Vielleicht sprichst du mal mit ihm und sagst ihm, wie wichtig es dir ist und wie es dir damit geht.
Du kannst dich übrigens auch krankschreiben lassen, wenn du dich aufgrund der Trauer nicht in der Lage fühlst zu arbeiten.
Als meine andere Oma kurz danach gestorben ist, habe ich mental die Zeit für mich gebraucht und der Arzt hat mich dann bis kurz nach der Beerdigung krankgeschrieben.
Weiß ich noch nicht.. will schon gerne mit
Ist dann erst meine zweite Beerdigung überhaupt im meinen Leben. Bei meinen Opa hat es geregnet 😑
Einen Tag Sonderurlaub gibt es z.B. beim Tod der Eltern, Schwiegereltern, Kindern, Geschwistern. Großeltern sind von dieser Regelung leider nicht betroffen.
Das ist so pauschal nicht richtig - siehe dazu meine eigene Antwort.
Aber ich möchte schon gerne mit zu der Beerdigung.