In der JVA Arbeit verweigern?
Was machen die dann? Können einen ja kaum zwingen. Ist man dann den ganzen Tag in der Zelle?
9 Antworten
Die verfassungsrechtlich zulässige „Zwangsarbeit“ wurde nach der Einführung des Strafvollzugs- gesetzes11 in § 41 StVollzG („Arbeitspflicht“) geregelt. Danach ist der Gefangene verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist.
Er kann jährlich bis zu drei Monate zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus. Dies gilt jedoch nicht für Ge- fangene, die über 65 Jahre alt sind und nicht für werdende und stillende Mütter, soweit gesetzli- che Beschäftigungsverbote bestehen. Die Verpflichtung des Gefangen zur Arbeit gem. § 41 StVollzG wurde vom BVerfG als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt.12
Die Arbeit ist nicht verpflichtend. Wer arbeitet, verdient ein Taschengeld dazu und/oder verhofft sich eine vorzeitige Entlassung. Auch will der Häftling mehr Zeit außerhalb seiner Zelle verbringen. Im Knast wird niemand zur Arbeit gezwungen.
In Deutschland wird niemand zur Arbeit gezwungen. Auch nicht im Knast.
Die Pflicht zu arbeiten erlischt laut einem Urteil des Bundesgerichtes in der Schweiz auch nach 65 Jahren nicht. Bei allen hier genannten Nachteilen, welche jemand in Kauf nimmt, wenn er die Arbeit verweigert, glaube ich nicht, dass bei uns jemand zur Arbeit gepeitscht wird, heisst gezwungen werden kann.
Wer nicht arbeiten will, hat zwei Nachteile. Zum Einen ist man den ganzen Tag auf Zelle und hat nur eine Stunde Hofgang. Zum Anderen wird Arbeit ja bezahlt, und dafür kann man sich dann beim Einkauf mit Dingen versorgen, die man mag oder braucht, wie z.B. Körperpflege, Kaffee, Tabak, Schokolade oder andere Nahrungsmittel. Wer nicht arbeitet, bekommt nur einen minimalen „Sozialeinkauf”, der für solche Luxusartikel bei Weitem nicht ausreicht.
Von dem Verdienst wird ein Teil angespart, der den Gefangenen bei der Entlassung als Überbrückungsgeld ausgezahlt wird. Das hilft dann z.B. bei der Wohnungssuche.
Außerdem könnte sich die fehlende Bereitschaft zum Arbeiten auch negativ auswirken, wenn man mal Ausgang oder Hafturlaub möchte.
Taschengeld gibts nur, wenn du nicht arbeiten kannst. Wer bloss nicht will, kriegt gar nix.
Dann wirst du für deine Haftkosten selbst aufkommen müssen. In der JVA besteht Arbeitspflicht, außer du befindest dich in Isolationshaft, soweit ich weiß.
Edit: Beispielsweise die JVA Schwäbisch Gmünd: https://justizportal.justiz-bw.de/pb/,Lde/1242176
beantwortet die Frage nur nicht. Der FS will wissen was passiert, wenn man sich dennoch weigert. Und da hat der FS auf seine / ihre kindliche Art recht Zwang funktioniert da nicht, denn Schlaf oder Essensentzug die einen Gefangenen dazu bringen könnten dürfen nicht angewendet werden