In der JVA Arbeit verweigern?

9 Antworten

Die verfassungsrechtlich zulässige „Zwangsarbeit“ wurde nach der Einführung des Strafvollzugs- gesetzes11 in § 41 StVollzG („Arbeitspflicht“) geregelt. Danach ist der Gefangene verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist.
Er kann jährlich bis zu drei Monate zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus. Dies gilt jedoch nicht für Ge- fangene, die über 65 Jahre alt sind und nicht für werdende und stillende Mütter, soweit gesetzli- che Beschäftigungsverbote bestehen. Die Verpflichtung des Gefangen zur Arbeit gem. § 41 StVollzG wurde vom BVerfG als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt.12

https://www.bundestag.de/resource/blob/483624/9e54d174c9c18bea95f3deab0d9097f8/wd-7-155-16-pdf-data.pdf

yamat501  26.08.2021, 01:17

beantwortet die Frage nur nicht. Der FS will wissen was passiert, wenn man sich dennoch weigert. Und da hat der FS auf seine / ihre kindliche Art recht Zwang funktioniert da nicht, denn Schlaf oder Essensentzug die einen Gefangenen dazu bringen könnten dürfen nicht angewendet werden

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LouPing  26.08.2021, 09:07
@yamat501

Die Konsequenzen bei Verweigerung lassen sich nun wirklich anhand der gesetzlichen Bestimmung mit Hilfe von Google ganz leicht finden. 🙄

Was hindert dich daran entsprechend zu recherchieren, Ansatzpunkte dazu bietet der Link AUSREICHEND.

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yamat501  26.08.2021, 09:09
@LouPing

dann schreib das doch dem FS anstatt nur irgendwo was unpassendes zu kopieren

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LouPing  26.08.2021, 09:10
@yamat501

Jedem steht es frei unter einer Antwort zu kommentieren. Ich habe deine lediglich entsprechend ergänzt.

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lukasanna  29.08.2021, 08:23

Kann wirklich jemand zur Arbeit gezwungen werden?

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Die Arbeit ist nicht verpflichtend. Wer arbeitet, verdient ein Taschengeld dazu und/oder verhofft sich eine vorzeitige Entlassung. Auch will der Häftling mehr Zeit außerhalb seiner Zelle verbringen. Im Knast wird niemand zur Arbeit gezwungen.

Moorhuhn68  26.08.2021, 07:55

Aber laut Gesetz bist du in strafhaft verpflichtet zu arbeiten

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Die Pflicht zu arbeiten erlischt laut einem Urteil des Bundesgerichtes in der Schweiz auch nach 65 Jahren nicht. Bei allen hier genannten Nachteilen, welche jemand in Kauf nimmt, wenn er die Arbeit verweigert, glaube ich nicht, dass bei uns jemand zur Arbeit gepeitscht wird, heisst gezwungen werden kann.

Wer nicht arbeiten will, hat zwei Nachteile. Zum Einen ist man den ganzen Tag auf Zelle und hat nur eine Stunde Hofgang. Zum Anderen wird Arbeit ja bezahlt, und dafür kann man sich dann beim Einkauf mit Dingen versorgen, die man mag oder braucht, wie z.B. Körperpflege, Kaffee, Tabak, Schokolade oder andere Nahrungsmittel. Wer nicht arbeitet, bekommt nur einen minimalen „Sozialeinkauf”, der für solche Luxusartikel bei Weitem nicht ausreicht.

Von dem Verdienst wird ein Teil angespart, der den Gefangenen bei der Entlassung als Überbrückungsgeld ausgezahlt wird. Das hilft dann z.B. bei der Wohnungssuche.

Außerdem könnte sich die fehlende Bereitschaft zum Arbeiten auch negativ auswirken, wenn man mal Ausgang oder Hafturlaub möchte.

Xalas49  26.08.2021, 01:17

Was bekommt man die Stunde? Klingt sehr verlockend.

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Moorhuhn68  26.08.2021, 07:54

Taschengeld gibts nur, wenn du nicht arbeiten kannst. Wer bloss nicht will, kriegt gar nix.

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