Hund ohne papiere/ keine info?
Hallo ich habe den hund von meiner Mama aufgenommen da ihre Hausverwaltung es nicht mehr möchte. Mein Bruder hat früher diesen Hund von einer alten Freundin gekauft gehabt aber es gibt keine Papiere oder sonst was ich möchte jetzt denn Hund aber anmelden und zum tierarzt ich weiß aber nicht welche Rasse sie ist oder wie alt sie ist oder ob sie jemals beim Tierarzt war was kommt da auf mich zu ist mein erster Hund ( also verurteilt mich nicht bitte:) und mit welchem Kosten kann ich rechnen damit ich so ungefähr nur weiß wie viel Geld ich brauch.
Wäre nett wenn ihr mir helfen könnt :)
Hier noch eine kleine Info und frage sie zittert manchmal aufm rechten vorderbein jemand Erfahrung damit?
5 Antworten
Je nachdem was du für notwendig hältst können die Kosten stark schwanken. Außerdem kommt es drauf an wie groß der Hund ist, denn Impfungen sind für größere Hunde teils teurer. Dazu kommt noch ob du ihn chipen lassen möchtest, was zu empfehlen ist. Insgesamt wirst du sicherlich ein paar hundert Euro bezahlen müssen aber der Tierarzt kann dich da bestimmt am besten beraten und wird dir auch sagen welche Impfungen wichtig sind und welche nicht. Auch das Alter und die Rasse kann der Tierarzt bestimmt schätzen (wir haben einen Hund aus Zypern und ihr Alter wurde anhand der Zähne geschätzt).
also den Impfpass bekommst du glaube ich vom Tierarzt oder was meinst du für Papiere ?
aber ich wurde übrigens noch nie vom Tierarzt nach irgendwelchen papieren außer vielleicht Impfpass gefragt.
Naja die alte wohnbaugesellschaft meiner Mama hat gesagt sie wäre eine staffordshire Terrier ja genau denn impfpass meine ich aber auch denn eu heimtierausweis oder ist das das selbe?
Es ist nicht das selbe aber ich habe diesen EU Ausweis auch nicht. Ich meine den brauchst du nur wenn du mit deinem Hund ins Ausland reisen möchtest.
Da ist definitiv ein listen Hund mit drin, aber es ist ein Mix. In welchem Bundesland lebst du? Wenn es dort verschärfte Maßnahmen gibt und eine Rassenliste bist du den Hund schneller los als du Amen sagen kannst und hast eine Geldstrafe am Hals, je nach dem auch noch andere Sachen.
In Berlin ich habe bei der gewobag an geben das es ein steffordshire terrier ist da es die gleiche Hausverwaltung ist und sie es in denn Brief meiner Mutter die Rasse geschrieben haben ich habe auch von meiner Vermieterin das okey das ich sie halten darf habe sie aber auch erst seid Sonntag.
Deine Hausverwaltung und der Vermieter spielen hier überhaupt keine Rolle.
Du hättest den Hund nicht mal von privat kaufen oder übernehmen dürfen, das war schon illegal.
Zudem hättest du vor der Anschaffung eine Erlaubnis deiner Gemeinde gebraucht.
Du brauchst zudem einen Sachkundenachweis und das am besten in den nächsten paar Tagen und der Hund muss innerhalb kürzester Zeit einen Wesenstest ablegen.
Über die letzten beiden Punkte brauchst du dir aber eher keine Gedanken machen da Dir der Hund vermutlich abgenommen wird da du bereits illegal gehandelt hast. Wie gesagt da kommt auch noch Geldstrafe und ein haltungs verbot von Hunden je nach dem.
Dieser Hund ist offiziell noch von meiner Mama und mein Freund hat auch von privat früher ein reinrassigen stafford von privat verkauft er hat in angemeldet und das wars sie ist ja kein reinrassiger liestenhund und der wesenstest wird ja noch gemacht wie gesagt Ende des Monats ist es offiziell ganz meiner
Du verstehst es nicht oder ? Ob Dein Freund früher einen Stafford illegal verkauft hat tut hier doch nichts zur Sache. Und ob Du den Hund von deiner Mutter hast oder von sonstjemand - auch das ist unerheblich.
Es gibt nun mal Vorschriften für diese Hunde und daran muss man sich halten.
Ja aber man weiß nicht mal welche Rasse es ist und es gibt seid 2019 in berlin nur noch drei liestenhund auf der lieste wir reden einander vorbei. Es ist nicht mal gesagt das es ein liestenhund ist ein Hund kann so ausschauen aber keiner sein und der Hund ist definitiv kein reinrassiger staffordshire wenn er überhaupt einer ist die Frage die gestellt wurde war ja auch das wird selbst nicht wissen was es für eine Rasse ist und nur weil es zu Strafen kommen kann werde ich denn Hund nicht aussetzten oder sonst was ich weiß auch nicht was falsch dran ist da ich mich ja vorher informieren tu und vorher zum tierarzt gehe um weitere Sachen zu klären aber ohne Ahnung welche Rasse es ist kann ich auch nichts machen in Berlin sind es nur american staffordshire terrier Pitbull und stafford bullterier. Ich fühle mich auch leicht angegriffen weil ich habe extra gesagt das ich keine Ahnung habe da es mein erster Hund ist finde ich blöd das man mich so blöd hin stellt oder als illegale Käuferin hinstellen tut das ist einfach nur unhöflich.
Reinrassig oder nicht ist völlig egal. Auf der Liste stehen Hunde UND deren Mischlinge
Die Ämter sind mittlerweile auch nicht mehr blöd. Wenn du mit einem Hund ankommst der ausschaut wie ein 95%iger Staffordshire und du ihnen dann erzählen willst, das wäre ein Labradormischling oder sonstwas (Mischlinge können ja ganz anders aussehen), ordern die einen DNA Test und der wird dir zu 100% bestimmen, dass dort Staffordshire mit drin ist.
Die mixe der Hunde stehen genau so auf der Liste.
Und nein. Ein Hund kann nicht wie ein listi Mix aussehen und keiner sein, die Listen Hunde mixe werden häufig nur als was anderes angegeben z.B. Labrador Boxer Mix. (Damit lassen dich viele aber nicht mehr täuschen )
Das da ist zu 100% ein listen Mix
Und selbst wenn er es nicht ist musst du zum Schluss deiner Gemeinde Nachweise das er es nicht ist, kannst du das nicht kommt er weg.
Und es ging mir nicht da drum Dir die Schuld zu geben, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ich wollte erklären was auf dich zu kommt da du den Hund nun mal illegal im Moment hälst und auf illegalem Wege bekommen hast.
Das sinnvollste wäre nun dich mit einem Vertrauenswürdigen Tierheim in Verbindung zu setzen und da drum zu bitten das sie den Hund nehmen bis du alles hast was du brauchst zur Haltung und wenn du keine Erlaubnis deiner Gemeinde bekommst, dürfen sie ihn weiter vermitteln.
Aber so wie es grade ist wird Dir der Hund abgenommen und du wirst eine Strafe bekommen. Denen ist völlig egal ob du das wusstest oder nicht.
Aber du hast dich nicht an Gesetze gehalten das ist das was interessiert.
Auch werden mit einem listen Hunde erhöhte Steuern auf dich zu kommen.
Das machen die meist nicht mal. Die ordern überhaupt nichts. Es liegt am Besitzer nachzuweisen das es keiner ist, nicht an der Gemeinde zu beweisen das es einer ist. So lange also das nicht vorliegt zählt er als listen Hund.
Ich wollte Dich nicht angreifen. Aber mittlerweile sollte jeder der sich einen Hund anschaffen will wissen, daß es Listenhunde gibt und auch deren Mischlinge da drauf stehen. Ein paar Bilder im Internet von Pitbulls etc. gucken - dann siehst Du doch sofort daß dieser Hund auf dem Foto schon auf den ersten Blick ziemlich viel von einem Staff-bzw. Pitbull hat. Der Verdacht liegt zumindest sehr nahe.
Geh einfach mal zu einem Tierarzt und frag den. Wenn der Hund nicht gechippt ist und Du keinen Impfpass hast musst Du das ja sowieso machen. Der wird Dir dann auch sagen was er für eine Einschätzung zur Rasse hat.
Das kann man nicht sagen da musst du mal zum TA gehen der wird dir das schon sagen fu musst es sowieso machen
Na ihn gehen tu ich sowieso da ich einfach abchecken lassen will ob sie gesund ist weil ihr Vorderbein manchmal zittern tut aber da ich noch keine Erfahrung habe wollte ich einfach nur mal fragen mit was für Untersuchungen ich rechnen könnte
Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen.
Voraussetzungen- Dauerhafter Haltungsort
- Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden.
- Legale Herkunft
- Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland gebracht worden sein.
- Keine Gefährlichkeit
- Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen.
- Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Menschen und Tieren auffallen.
- Vorstellung des Tieres
- Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
- Personalausweis
- Der Personalausweis ist vorzulegen.
- Sachkundenachweis
- Es ist ein Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. Dieser Nachweis kann nachgereicht werden.
- Negativzeugnis
- Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maßhinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
- Dieser Nachweis kann nachgereicht werden.
- Führungszeugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
- Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden.Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Antrag
- Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt
Ein größeres, schärferes Bild ist nicht möglich?
Doch aber ich weiß nicht wo ich es einfügen kann habe ausversehen das falsche genommen
Hmmm, sieht aus als wäre das ne Mischung aus diversen listenhunden ... ein Terrier war da wohl auch mal mit drin.. schwierig, ich würde auch mal beim Tierarzt vorstellig werden
Na chipen lassen will ich sie sowieso gehört sich einfach so aber ich habe halt keine Papiere wird das ein Problem?