Hausverbot für Freundin eines Mitbewohners?

7 Antworten

Gerne hätte ich jetzt was von dir zu dem Mitbewohner gelesen, der sie sexuell belästigt haben soll.

Mal abgesehen davon, dass sie sicherlich auch wenig Lust dazu hat mit Demjenigen unter einem Dach zu wohnen, wenn ihre Geschichte stimmt.

Vielleicht sollten sich mal alle Beteiligten an einen Tisch setzen?! Oder du lässt es einfach so stehen. Denn durch das ausgesprochene Hausverbot wirst du eh bald einen Mitbewohner weniger haben. Denn das sieht für ihn ja so aus, als wenn du seine Freundin noch bestrafen möchtest. Under wird ihr beistehen. Und wenn es stimmt was sie sagt, dann ist es auch für sie wie ein Schlag ins Gesicht. wobei der Angezeigte natürlich auch erstmal als unschuldig gelten sollte. Schwierige Situation! Aber im Grunde hast du deine Entscheidung jetzt gefällt. Wobei sie rechtlich wohl keinen Bestand haben dürfte, da du den Besuch ja nicht verbieten kannst. Ggf. nur mit Störung des Hausfriedens zu begründen... Versucht einfach miteinander zu reden um eine vernünftige Lösung zu finden.

Bitterkraut  12.08.2019, 13:20

Das Hausverbot ist nichtig. Es handelt sich um ein Mietverhältnis.

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Kessie1  12.08.2019, 13:22
@Bitterkraut

Sagte ich ja... Aber reden könnte trotzdem helfen ;-). Wenn mich einer in der WG belästigt, dann bestehe ich sicher nicht darauf da hin zu dürfen. Passt irgendwie nicht zusammen ;-).

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Lotta1965  12.08.2019, 13:26
@Kessie1

Das sehe ich ganz genauso. Und bevor ich warte, bis jener Mitbewohner als Beschuldigter das Feld räumt, seh ich doch zu, dass ich Land gewinne, wenn ich dort eh nur zu Besuch bin.

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Kessie1  12.08.2019, 13:29
@Lotta1965

Richtig! Da muss nicht mal ein Hausverbot, ob rechtens oder nicht rechtens erfolgen. Da sage ich meinem Freund: sorry, aber ich habe den Typen jetzt angezeigt und will ihm nicht über den Weg laufen. Besteht sie auf ihr Besuchsrecht, dann würde ich ihr (sorry) kein Wort glauben! Oder hat sie mit ihrem Kind keine eigene Bleibe?

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Welche Art Rat suchst du denn? Nimm das Hausverbot zurück. Bist du der Hauptmieter als Vermieter für die Untermieter (Männer-WG)?

Du mischst dich in Ablauf der Strafanzeige ein und bestrafst die anzeigende Frau mit einem Hausverbot?

Bitterkraut  11.08.2019, 22:17

Das Hausverbot ist eh nichtig.

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solrojo 
Fragesteller
 11.08.2019, 22:24

Also ich bin der Vermieter ja.

ich glaube dem Mitbewohner,erstens weil ich ihn kenne und bisher unauffällig ist,und zweitens weil niemand etwas gesehen hat.

Es ist schon oft vorgekommen das alles nur erfunden wurde. Deshalb möchte ich ja auch einen Rat von euch. Bisher waren alle zufrieden.

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Gerhart  12.08.2019, 09:28
@solrojo

Heute reicht schon ein Hinterherpfeifen um daraus eine sexuelle "Belästigung" zu konstruieren. Was soll denn eigentlich vorgefallen sein? Und vor allem: Wo in der Wohnung?

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solrojo 
Fragesteller
 12.08.2019, 12:26
@Gerhart

Ich habe ein Haus. Der Zwischenfall soll in den Gemeinschaftsräumen im EG geschehen sein.Sie sagt,er nahm ihre Hand und führte sie zum Glied.Worauf sie in das Zimmer gerannt sein soll.Nur wie gesagt,niemand hat etwas gesehen.

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Bitterkraut  12.08.2019, 13:21
@solrojo

Und was hätte die Frau davon, sich sowas auszudenken? Sie steht in keinerlei Beziehung zu dem Mitbeohner, Rache oder dergleichen kann es ja nicht sein.

Welches Motiv sollte sie haben? Einfach so aus heiterem Himmel, ohne jedes Motiv ausgedacht? Das glaubst du doch selber nicht.In Fällen flacher Anschuldigung in sexuellen Dingen gibt es immer irgendeine Beziehung zwischen Angeschuldigten und vemeintlichen Opfer.

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Lotta1965  12.08.2019, 13:32
@Bitterkraut

Nichtsdestotrotz gilt der Mitbewohner solange als unschuldig, solange ihm nicht das Gegenteil bewiesen wurde.

Welches Motiv sollte sie haben?

Möglicherweise der Zuzug in die WG? Durchaus möglich, dass das feine Pärchen zusammenziehen will.....

Ich gestehe, mir kommt die Geschichte auch spansich vor. Wenn ich als Gast sexuell belästigt werde, dann verlasse ich doch den Ort den Geschehens schnellstmöglich um dem Typ so auf die einfachste Weise aus dem Weg zu gehen und bestehe nicht noch darauf zu bleiben. Das wäre die logische Konsequenz.

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Nen, Hausverbot darfst du ihr nicht erteilen. Dein Mieter zahlt Miete und hat somit das Recht uneingeschränkt Besuch zu empfangen. Allerdings sollte es doch in in ihrem eigenen Interesse sein, bei einer tatsächlich vorgefallenen sexuellen Belästigung den Ort des Geschehens zu verlassen. Für mich persönlich wäre das die logische Konsequenz.

du solltest dich dann vlt. eher fragen was für Mitbewohner du hast. einer der die Freundin des anderen sexuell belästigt?

dem, der da die für ihn fremde Frau belästigt solltest du erstmal an die Wand stellen was das soll.

die Freundin darf erstmal bleiben, da jeder Mieter der Wohnung das Recht hat Besuch zu empfangen. solange sich der Besuch benimmt.

Das Hausverbot dürfte nichtig sein. Dein Mitbewohner, der ja sicher Miete zahlt und somit einen Mietvertrag mit dir hat, mußte dich auch nicht fragen, ob er Besuch haben darf. Du hast da nix zu erlauben und nix zu verbieten. Oder ist der Mitbewohner dein Gast? Für wen hältst du dich?