Hausverbot für Freundin eines Mitbewohners?
Ich habe vor einem Jahr eine Männer WG gegründet.Nun hat mich einer der Mitbewohner um Erlaubnis gebeten,das ihn seine Freundin ihn 14 Tage besuchen darf,und ich habe es erlaubt.Sie ist jetzt eine Woche hier und beschwert sich über einen anderen Mitbewohner und wirft ihm Sexuelle Belästigung vor.Heute kam die Polizei und informierte über eine Strafanzeige. Ich reagierte in dem ich ihr Hausverbot erteilte.Der Mitbewohner sagt jetzt das sie bleiben darf die restlichen Tage,weil er besuch erhalten darf.Ich glaube das stimmt sogar,aber im Angesicht der Ereignisse und die Tatsache das es ein Zimmer ist in dem sich die beiden und ihr 7 jähriger sohn aufhalten,habe ich so meine Bedenken.Jedenfalls sorgt sie für ne menge Unruhe
Hat jemand einen Rat ?
7 Antworten
Gerne hätte ich jetzt was von dir zu dem Mitbewohner gelesen, der sie sexuell belästigt haben soll.
Mal abgesehen davon, dass sie sicherlich auch wenig Lust dazu hat mit Demjenigen unter einem Dach zu wohnen, wenn ihre Geschichte stimmt.
Vielleicht sollten sich mal alle Beteiligten an einen Tisch setzen?! Oder du lässt es einfach so stehen. Denn durch das ausgesprochene Hausverbot wirst du eh bald einen Mitbewohner weniger haben. Denn das sieht für ihn ja so aus, als wenn du seine Freundin noch bestrafen möchtest. Under wird ihr beistehen. Und wenn es stimmt was sie sagt, dann ist es auch für sie wie ein Schlag ins Gesicht. wobei der Angezeigte natürlich auch erstmal als unschuldig gelten sollte. Schwierige Situation! Aber im Grunde hast du deine Entscheidung jetzt gefällt. Wobei sie rechtlich wohl keinen Bestand haben dürfte, da du den Besuch ja nicht verbieten kannst. Ggf. nur mit Störung des Hausfriedens zu begründen... Versucht einfach miteinander zu reden um eine vernünftige Lösung zu finden.
Sagte ich ja... Aber reden könnte trotzdem helfen ;-). Wenn mich einer in der WG belästigt, dann bestehe ich sicher nicht darauf da hin zu dürfen. Passt irgendwie nicht zusammen ;-).
Richtig! Da muss nicht mal ein Hausverbot, ob rechtens oder nicht rechtens erfolgen. Da sage ich meinem Freund: sorry, aber ich habe den Typen jetzt angezeigt und will ihm nicht über den Weg laufen. Besteht sie auf ihr Besuchsrecht, dann würde ich ihr (sorry) kein Wort glauben! Oder hat sie mit ihrem Kind keine eigene Bleibe?
Welche Art Rat suchst du denn? Nimm das Hausverbot zurück. Bist du der Hauptmieter als Vermieter für die Untermieter (Männer-WG)?
Du mischst dich in Ablauf der Strafanzeige ein und bestrafst die anzeigende Frau mit einem Hausverbot?
Also ich bin der Vermieter ja.
ich glaube dem Mitbewohner,erstens weil ich ihn kenne und bisher unauffällig ist,und zweitens weil niemand etwas gesehen hat.
Es ist schon oft vorgekommen das alles nur erfunden wurde. Deshalb möchte ich ja auch einen Rat von euch. Bisher waren alle zufrieden.
Und was hätte die Frau davon, sich sowas auszudenken? Sie steht in keinerlei Beziehung zu dem Mitbeohner, Rache oder dergleichen kann es ja nicht sein.
Welches Motiv sollte sie haben? Einfach so aus heiterem Himmel, ohne jedes Motiv ausgedacht? Das glaubst du doch selber nicht.In Fällen flacher Anschuldigung in sexuellen Dingen gibt es immer irgendeine Beziehung zwischen Angeschuldigten und vemeintlichen Opfer.
Nichtsdestotrotz gilt der Mitbewohner solange als unschuldig, solange ihm nicht das Gegenteil bewiesen wurde.
Welches Motiv sollte sie haben?
Möglicherweise der Zuzug in die WG? Durchaus möglich, dass das feine Pärchen zusammenziehen will.....
Ich gestehe, mir kommt die Geschichte auch spansich vor. Wenn ich als Gast sexuell belästigt werde, dann verlasse ich doch den Ort den Geschehens schnellstmöglich um dem Typ so auf die einfachste Weise aus dem Weg zu gehen und bestehe nicht noch darauf zu bleiben. Das wäre die logische Konsequenz.
Nen, Hausverbot darfst du ihr nicht erteilen. Dein Mieter zahlt Miete und hat somit das Recht uneingeschränkt Besuch zu empfangen. Allerdings sollte es doch in in ihrem eigenen Interesse sein, bei einer tatsächlich vorgefallenen sexuellen Belästigung den Ort des Geschehens zu verlassen. Für mich persönlich wäre das die logische Konsequenz.
du solltest dich dann vlt. eher fragen was für Mitbewohner du hast. einer der die Freundin des anderen sexuell belästigt?
dem, der da die für ihn fremde Frau belästigt solltest du erstmal an die Wand stellen was das soll.
die Freundin darf erstmal bleiben, da jeder Mieter der Wohnung das Recht hat Besuch zu empfangen. solange sich der Besuch benimmt.
Das Hausverbot dürfte nichtig sein. Dein Mitbewohner, der ja sicher Miete zahlt und somit einen Mietvertrag mit dir hat, mußte dich auch nicht fragen, ob er Besuch haben darf. Du hast da nix zu erlauben und nix zu verbieten. Oder ist der Mitbewohner dein Gast? Für wen hältst du dich?
Das Hausverbot ist nichtig. Es handelt sich um ein Mietverhältnis.