Hausübernahme von Eltern ohne Bruder?
Mir wurde heute das Haus meiner Eltern angeboten. Ich wurde gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, Alleinerbe zu sein und das Haus nach ihrem Tod zu übernehmen. Sie wollen das dieses Jahr noch regeln.
Ich wohne dort (es sind 3 Wohnungen). In den letzten Jahren habe ich mich an einigen Renovierungsarbeiten (ca. 30000 Euro) beteiligt. Ich wohne mietfrei und kehrte zurück nach dem Tod meiner Oma, die die Wohnung vorher bewohnt hat. Dafür muss ich mich am Unterhalt und Versicherungen für das Haus beteiligen. Das Haus hat einen Verkehrswert von ca. 450000 Euro.
Ich habe einen Bruder. Er wurde wie ich auch gefragt, ob er mietfrei einzieht und sich dafür am Haus beteiligt, er lehnte ab. Er wohnt im Ort im Haus der Schwiegereltern, seine Frau u. Schwiegerfamilie sind unsympathisch. Ich habe die Befürchtung, dass Bruder u. Schwägerin ausbezahlt werden wollen und mich "rausklagen", sobald meine Eltern tot sind. Ich traue es der Schwägerin zu, meinem Bruder dürfte es egal sein.
Meine Eltern sagten mir, sie würden es notariell so festhalten, dass mein Bruder nichts vom Haus erbt und keine Ansprüche hat an einem Haus, an dem er sich nie beteiligt hat. Geht das überhaupt? Bruder u. Schwägerin sind abgesichert, die erben eines Tages Häuser und Grundstücke der Schwiegerleute.
Soll ich mit meinem Bruder unter vier Augen reden? Er ist okay, solange die Frau nicht dabei ist und man kann mit ihm immer einig werden.
Oder soll ich meinen Eltern direkt sagen, dass ich das Haus nicht will (ich weiß nicht, ob ich da für immer wohnen und eines Tages Garten pflegen und alles sanieren will)? Oder was schlagt ihr vor?
Was soll ich mit meinen Eltern machen?
Mir wäre es nicht unangenehm, das Haus zu erben, ich würde es aber nach dem Tod meiner Eltern schnellstmöglich verkaufen und mir eine Wohnung kaufen.
4 Antworten
Wenn deine Eltern dir das Haus überschreiben, dann noch 10 Jahre lang leben, dann hat er am Haus keinen Anteil mehr, auch erbrechtlich nicht. Lasst euch von einem Notar dazu genau beraten, was mit Nießbrauch oder Wohnrecht einhergeht, denn ggf. fangen die 10 Jahre erst nach dem Tod an, zu laufen, sollten deine Eltern noch zu viel Rechte am Haus behalten.
Dazu kommt, sollten sie in den kommenden 10 Jahre ein Pflegefall werden, die Heimkosten nicht selbst stemmen können, könnte eine Schenkung seitens des Sozialamtes rückgängig gemacht werden. Auch das gilt es zu bedenken.
Zu berücksichtigen sind Pflichtteil und der Wert.
Es gibt andere Möglichkeiten.
Lange Antworten gebe ich hier nicht mehr
Nein, dein Bruder hat seinen Pflichtteil.
Er wird den auch fordern.
Eigentumswohnungen sind kacke. Aber für Erbpreller vielleicht gut.^^
Dein Bruder hat einen Pflichtteil. Diesen bekommt er - aber nur vom aktuellen Vermögen der Eltern zum Todeszeitpunkt (bzw anteilig der Schenkungen der letzten 10 Jahre).
Wenn dir also deine Eltern jetzt das Haus schenken (damit das steuerfrei ist muss dir jedes Elternteil ein halbe Haus schenken) mit eingetragenem lebenslangen Wohnrecht für sich und dann noch 10 Jahre leben, dann bekommt dein Bruder nichts.