Haus mit Freunden kaufen, 1 Bürgergeld empfänger...?

AlexausBue  04.06.2025, 10:32

Wer steht wir im Grundbuch?

Habt ihr eine Teilungserklärung geplant?

Habt ihr schon eine Bank gefunden?

Celinasophie589 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 10:37

Noch steht niemand im Grundbuch, da es erstmal nur eine Frage ist. Es ist noch kein Haus gekauft, da wir das vorher abklären wollen. Aber denke würden dann alle im Grundbuch stehen

14 Antworten

Probleme sind da vorprogrammiert. Niemals sollte man ein Haus mit einer anderen Partei zusammen kaufen.

Entweder kaufen sie es und ihr seid Mieter, oder umgekehrt. Es sei denn, es wäre ein Reihenhaus, wo jeder, wann auch immer, sein Haus mit Grundstück verkaufen kann. Jeder seinen Garten so gestalten kann, wie es ihm gefällt.

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann würde die Hypothek und Grundbucheintrag nur auf deinen Partner und das andere Ehepaar laufen.

Nur kann sich dies dein Partner leisten, dann kann er dich auch selbst, als Mutter und Hausfrau finanzieren.

Wenn Dein Partner gut verdient und Du Bedarfsgemeinschaft mit ihm bist hast Du eventuell gar keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das wird ja bald eh abgeschafft und heißt dann unter Merz: "Minimale Grundsicherung". Es sieht also finster aus für die Zukunft.

Nachbarn von mir, die zuvor verheiratet waren, haben sich schon bei der Einführung von HartzIV offiziell scheiden lassen und nebeneinander zwei kleine Wohnungen gemietet, weil zwei Einzelpersonen mehr bekamen als eine Bedarfsgemeinschaft eines Ehepaares.

Fürs JC musst du nachweisen, dass ihr zwei getrennte Haushalte führt.

Ein Haus kaufen ohne bisher das Zusammenleben mit deinem Mann getestet zu haben - scheint mir bereits mutig.

Als guter Freund.. würde ich in den Plan nicht einsteigen, solange das Hausprojekt nicht in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.

Ihr werdet das Haus als Ganzes auch nur gemeinsam mit den Freunden bei der gleichen Bank finanzieren können und werdet gesamtschuldnerisch haften.

Die Bank kann bei Zahlungsverzug eines Darlehensnehmer nicht nur das Obergeschoss versteigern.- sofern keine WEG.

Wenn ihr den Plan partout durchziehen wollt ,.sollte sich jede Partei von einem Anwalt beraten lassen.

Hier muss nicht nur der Hauskauf beurkundet werden, sondern auch die schuldrechtlichen Verpflichtungen untereinander.

Nein nur du Partner und Kind sind dann eine bedarfsgemeinschaft. Wohnt ja getrennt auch.
die Berechnung wird halt etwas komplizierter da das Amt nur die Zinsen des Kredits nimmt als Berechnung. Und Grunderwerbssteuer, Gebäudeversicherung, Grundbuchauszug , Grundsteuer etc all das kommt dazu und wird auch berechnet. Ist schon so kompliziert wegen tausend Unterlagen.

Natürlich wird das Einkommen der anderen Familie nicht auf dein Bürgergeld angerechnet. Ich verstehe nicht, warum das Jobcenter da rumdruckst.

Selbsbewohntes Wohneigentum ist bis zu gewissen Wertgrenzen geschütztes Vermögen, aber wir hoch die Grenzen sind, weiß ich nicht.

Fraglich sehe ich eher, wie ihr das finanzieren wollt. Dein Mann und du ihr lebt auf Bürgergeldniveau, das JC berücksichtigt wenn dann nur die Zinsen, aber nicht die Tilgung. Wie wollt ihr das machen?