Hat man das Recht Zutritt zum Stromkasten bei einer Mietwohnung zu bekommen?

2 Antworten

Laut geltender Verordnung muss dem Mieter Zutritt zu seinem Zähler gewährt werden. Dies ist auch zu Abrechnungszwecken nötig und sinnvoll - auch dann, wenn die Abrechnung komplett über den Vermieter läuft.

Ja hast du, nicht ständig wann du willst aber du darfst regelmäßig deine Daten erheben soweit ich weiß einmal im Monat hast du ein recht darauf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Geselle seit 2008 im Kundendienst