Hat man das Recht, ein Übergabeprotokoll zu widerrufen?
Guten Morgen, ich habe irgendwie unterschiedliche Ansichten zum Thema gelesen, und bin etwas verwirrt. Hat man oder hat man nicht das Recht Übergabeprotokoll zu widerrufen?
Vielen Dank für euere Antworten im Voraus!
Widerspruch gegen Übergangsprotokoll
Ein Übergabeprotokoll gilt mit den benötigten Unterschriften beider Parteien als rechtswirksam. Dennoch ist es Mieter:in oder Vermieter:in möglich, gegen das Wohnungsübergabeprotokoll danach Widerspruch einzulegen. Sofern die Mieter:in über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde, können beide Parteien laut § 355 BGB 14 Tage nach Unterschrift dem Protokoll widersprechen. Wenn die Mieter:in hingegen nicht belehrt wurde, hat sie das Recht, dem Protokoll zwölf Monate nach Unterschrift zu widersprechen.
3 Antworten
Wenn es auf dem Übergangsprotokoll heißt oder gesagt wurde "sie können widerrufen" - das Recht also EXPLIZIT eingeräumt worden ist, dann geht das. Ansonsten nicht und das wäre auch die Norm
Ansonsten nicht und das wäre auch die Norm
Sicher?
Wenn die Mieter:in hingegen nicht belehrt wurde, hat sie das Recht, dem Protokoll zwölf Monate nach Unterschrift zu widersprechen.
Hat man oder hat man nicht das Recht Übergabeprotokoll zu widerrufen?
Du kannst versuchen, es anzufechten.
Steht doch drin: mit Belehrung 14 Tage, ohne Belehrung 12 Monate.
Aber irgendwie albern, etwas zu unterschreiben, mit dem man nicht einverstanden ist.
Ja aber das ist bei allen Verträgen weißt du? Du hast eine bestimmte Zeit , um zurückzutreten, weil es können immer unberechenbare Probleme im Nachhinein auftauchen. Und ich weiß, dass es da steht, doch einer meinte zu mir, es gäbe kein Widerrufsrecht bei Übergabeprotokoll, deswegen wollte durch meine Frage auf Nummer sicher gehen. Natürlich neben meinem Zitatargument. Danke dir