Hat man das Recht, ein Übergabeprotokoll zu widerrufen?

3 Antworten

Wenn es auf dem Übergangsprotokoll heißt oder gesagt wurde "sie können widerrufen" - das Recht also EXPLIZIT eingeräumt worden ist, dann geht das. Ansonsten nicht und das wäre auch die Norm


Stadewaeldchen  30.04.2025, 09:03
Ansonsten nicht und das wäre auch die Norm

Sicher?

Wenn die Mieter:in hingegen nicht belehrt wurde, hat sie das Recht, dem Protokoll zwölf Monate nach Unterschrift zu widersprechen.
Hat man oder hat man nicht das Recht Übergabeprotokoll zu widerrufen?

Du kannst versuchen, es anzufechten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Steht doch drin: mit Belehrung 14 Tage, ohne Belehrung 12 Monate.

Aber irgendwie albern, etwas zu unterschreiben, mit dem man nicht einverstanden ist.


Hsksnsi 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 14:55

Ja aber das ist bei allen Verträgen weißt du? Du hast eine bestimmte Zeit , um zurückzutreten, weil es können immer unberechenbare Probleme im Nachhinein auftauchen. Und ich weiß, dass es da steht, doch einer meinte zu mir, es gäbe kein Widerrufsrecht bei Übergabeprotokoll, deswegen wollte durch meine Frage auf Nummer sicher gehen. Natürlich neben meinem Zitatargument. Danke dir