Harz4? der wohnadresse bei Großeltern?

4 Antworten

Es gibt keinen "Harz 4 Satz".

Es gibt im Wesentlichen ALG II für folgende Bedarfe:

  1. § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts  
  2. § 21 Mehrbedarfe  
  3. § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Nummer 1kriegt der junge Mann, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, aber nur 80 Prozent des Regel-Bedarfs eines erwachsenen Singles - es sei denn, das Jobcenter hat seinem Auszug aus dem Elternhaus zugestimmt.

Das kann es tun, wenn es möchte. Es muss das aber nur tun, wenn "die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann", steht in Absatz 5 § 22.

Wenn das so ist, steht dem jungen Mann zudem noch Nummer 3 zu. Und Nummer 2 sowieso.

Wenn nicht, dann bleibt es bei 80 Prozent des Regel-Bedarfs eines erwachsenen Singles.

Zuvor wird aber noch seine § 9 Hilfebedürftigkeit geprüft, vor allem Absatz 5:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Dieser Vermutung kann man aber widersprechen, mit Aussicht auf Erfolg. Ansonsten hat die Oma hohe Freibeträge beim Einkommen, so dass der Enkel dennoch 80 bis 100 Prozent des Regel-Bedarfs eines erwachsenen Singles bekommen kann vom Jobcenter plus Nr. 2 und Nr. 3.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Nein.

ja, kannst du. Aber es gibt nicht Hartz 4 und Kindergeld bei U25. Da sind erstmal noch deine Eltern für dich zuständig.

Natürlich kannst du das, wenn du deiner Oma Miete zahlst. Ansonsten gilt das als Bedarfsgemeinschaft, und die Rente deiner Oma wird angerechnet.