Umzug; Umelden von Zuhause zur Oma?

2 Antworten

Zur Anmeldung mein Einwohnermeldeamt brauchst Du die Wohnungsgeberbestätigung.

Wenn Du zu deiner Oma ziehst, die das hoffentlich möchte, ist Oma Wohnungsgeber und muß diese Bescheinigung ausstellen.

Wohnt Oma selbst zur Miete muß sie ihren Vermieter über deinen Zuzug informieren.

Kindergeld beantragen? Hast Du denn Anspruch?

Wenn Deine Oma in Miete wohnt, brauchst Du von ihrem Vermieter eine Bescheinigung, daß Du da wohnst. Das bedeutet aber auch, daß sich die Umlagen sehr wahrscheinlich für die Oma erhöhen.
Hat Deine Oma ein Haus, brauchst Du von ihr eine Bescheinigung. Was Kindergeld angeht, muß ich leider passen, da ich mich damit nicht auskenne.