Angaben von Eltern bzgl. SGBXII und Umzug?

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Das Sozialamt möchte das Jahresbruttoeinkommen wissen, nur so können sie sehen, ob die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind oder nicht, was bei einem jährlichen Bruttoeinkommen bis 100 000 € nicht der Fall sein würde.

Kindergeld kann zeitlich unbegrenzt gezahlt werden, wenn das Kind vor der Vollendung des 25 Lebensjahres eine Behinderung haben würde und das Kind durch diese seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten könnte.

Aber das müsstest Du doch eigentlich wissen, wenn Du schon Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt beziehst, diese Regelungen gibt es ja nicht erst seit gestern.