Angaben von Eltern bzgl. SGBXII und Umzug?
Ich beziehe SGBXII und möchte nun in eine andere Stadt umziehen.Dafür muss ich das Sozialamt wechseln.Für die ummeldung will das sozialamt nun von meinen Eltern wissen,welche berufe sie haben und einen Nachweis bzgl. das kein Kindergeld mehr gezahlt wird.Ich bin aber schon 33 und es sollte doch klar sein das dies nicht mehr gezahlt wird.Was sollen meine Eltern nun dort als nachweis hinschicken?Brauch das sozialamt auch Lohnabrechnungen/Gehaltsnachweise bzw. Kontoauszüge meiner Eltern.Ich werde zur Miete in eine Wohnung ziehen welche meinen Eltern gehört,Dies ist soweit ein Mietvertrag vorliegt so auch rechtens.Nur bin ich mir jetzt nicht sicher was meine Eltern alles einreichen müssen.
1 Antwort
Das Sozialamt möchte das Jahresbruttoeinkommen wissen, nur so können sie sehen, ob die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind oder nicht, was bei einem jährlichen Bruttoeinkommen bis 100 000 € nicht der Fall sein würde.
Kindergeld kann zeitlich unbegrenzt gezahlt werden, wenn das Kind vor der Vollendung des 25 Lebensjahres eine Behinderung haben würde und das Kind durch diese seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten könnte.
Aber das müsstest Du doch eigentlich wissen, wenn Du schon Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt beziehst, diese Regelungen gibt es ja nicht erst seit gestern.