Kindergeldanspruch?
Ich bin ausgezogen aus dem Elternhaus und bin noch Kindergeld berechtigt, weil ich Fsj und dann eine Ausbildung mache.
Vorgestern hatte ich mit meiner Oma die Diskussion, wem das Kindergeld zu steht.
Meine Oma meinte, das es ihr weiterhin zu steht obwohl ich nicht mehr bei ihr wohne.(Wohne seid Babyalter bei meinen Großeltern, deswegen bekamen die das jahrelang)
Das Kindergeld ist ja für die Kinder, für Klamotten, Pflegeartikel und Nahrung, dann würde es ja meinen Großeltern nicht mehr zu stehen, weil ich ja nicht mehr da wohne und sie für mich nichts mehr kaufen müssen oder seh ich das falsch?
Bekomme auch kein Unterhalt von meinen Eltern, bin also Quasi auf das Kindergeld angewiesen.
Eine Freundin von mir ist auch grad ausgezogen aus ihrem Elternhaus und hat Anspruch auf ihr Kindergeld. Die bekommt ihr Kindergeld monatlich.
könnt ihr mir da weiterhelfen?
2 Antworten
Es steht dir zu, wenn du dort nicht mehr wohnst, muss sie es dir geben.. Wenn du volljährig bist, kannst du deine Kontonummer bei der kindergeldkasse angeben
Wende dich an die kindergeldKasse und erkläre deine Situation.
Dann so deine Oma es beantragen und deine Kontonummer angeben.
Ich hatte selbst einen Antrag letztes Jahr gestellt und er ging zu meiner Oma weil ich bei ihr gewohnt hatte, aber bin quasi ausgezogen und brauche ja das Geld
Wenn du "quasi" ausgezogen, aber noch bei der Oma gemeldet bist, kriegt sie das Kindergeld. Wenn du richtig ausziehst und dich anderswo anmeldest, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.
Wie gesagt ich bin erst ab 01.05.23 ausgezogen. Das war nur wegen der Kontonummer
Ich hatte selbst einen Antrag letztes Jahr gestellt und er ging zu meiner Oma weil ich bei ihr gewohnt hatte, aber bin quasi ausgezogen und brauche ja das Geld