Handy verkaufen Rechnung?

4 Antworten

Für den Kaufvertrag ist die Rechnung nicht relevant!

Du schreibst:

Mir liegt noch die Rechnung vor, da ich selbst erst das Handy vor kurzem gekauft habe.

Wenn die Sachmängelhaftung noch nicht abgelaufen ist, musst du dem Käufer eine Abtrittserklärung ausstellen.

Zwischen dem neuen Käufer und deinem Verkäufer ist kein Vertrag zustande gekommen, aus dem der neue Käufe Ansprüche ableiten kann.

Du möchtest wissen:

Gibt man einem potentiellen Käufer die Rechnung mit oder nicht?

Insbesondere, wenn du das Handy über Kleinanzeigen verkaufen willst, wäre ich damit vielleicht etwas vorsichtiger.

Viel wichtiger wäre ein ordentlicher Kaufvertrag, der nicht nur den Namen des Herstellers, sondern auch Seriennummer, Gerätenummer, usw. enthält.

Kein schriftlicher Kaufvertrag und eine Kommunikation über WhatsApp sind sind maßgeblich für den Erfolg von Betrügern bei Kleinanzeigen verantwortlich.

Verkauf und Barzahlung vor Ort sind nur vermeidlich sicherer.

Du schreibst:

Ich möchte wahrscheinlich auf Kleinanzeigen verkaufen.

Es ist kein Geheimnis, dass Kleinanzeigen das Eldorado für Abzocker ist

eBay ist für private Verkäufer absolut kostenlos!

Kannst du mir einen vernünftigen Grund nennen, welchen Vorteil ein Verkauf auf Kleinanzeigen für dich hätte?


Kastroo 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 07:54

Ich wollte das Gerät auf beiden Plattformen einstellen.

Wie siehts mit der Rechnung bei einem Verkauf von dem Handy über EBay aus? Muss ich diese da mitgeben?

Wenn ich deine Antwort richtig verstehe wahrscheinlich auch nicht?

heurekaforyou  13.03.2025, 08:57
@Kastroo
Ich wollte das Gerät auf beiden Plattformen einstellen.

Auf eBay kommen rechtsverbindliche Kaufverträge zustande.

Das heißt: Bevor du auf Kleinanzeigen an jemanden verkaufst, solltest du zuvor das Angebot auf eBay löschen!

Nein. Du brauchst natürlich keine Rechnung weitergeben.

Schließlich geht es auch niemanden etwas an, wie viel du selbst für das Gerät bezahlt hast.

Hättest du das Handy von einem privaten Verkäufer gekauft, hättest du auch keine Rechnung.

Wenn man dir das Handy zu Weihnachten geschenkt hätte, hättest du auch nicht unbedingt eine Rechnung.

Für den Verkauf sind 3 Dinge wichtig!

  • Kaufvertrag
  • Abtrittserklärung wenn du deine Gewährleistungsrechte übertragen willst
  • Wirksamer Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung

Zwischen dir und dem Käufer kommt ein völlig neuer Kaufvertrag zustande.

Kastroo 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 13:14
@heurekaforyou

Aber wie soll das mit dem Kaufvertrag ausschauen?
Wenn jetzt auf eBay jemand das Handy bestellt und ich es verschicken muss, kann derjenige ja schlecht keinen Kaufvertrag bei mir unterschreiben.

Ich selbst habe auch keinen bekommen beim Kauf des Handys. (Kein Privatkauf)

heurekaforyou  13.03.2025, 14:08
@Kastroo

Bei eBay gibt es eine detaillierte Artikelbeschreibung.

Bei eBay ist festgeschrieben wann und wie der Kaufvertrag zustande kommt.

Bei eBay müssen die Nutzer ein eigenes Bankkonto, Adressdaten, usw. hinterlegen.

Bei Kleinanzeigen gibt es das alles nicht.

Der Grund: Kleinanzeigen und eBay haben zwei völlig unterschiedliche Geschäftskonzepte.

Kleinanzeigen ist eine Anzeigenbörse - wie das Schwarze Brett im Supermarkt.

Deshalb müssen die Nutzer auch nicht zwingend volljährig sein.

Kastroo 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 17:41
@heurekaforyou

Verstehe, danke.

dann versuche ich primär das Gerät über eBay und nicht über Kleinanzeigen zu verkaufen.

Ansonsten, falls es über Kleinanzeigen geht, mache ich halt mit demjenigen einen Kaufvertrag aus bzw fülle ihn aus.

Wenn eine Rechnung vorhanden ist, sollte man das nicht nur dabei schreiben, sondern diese auch mitgeben. Das gibt bessere Preise beim verkaufen.

Eine Kopie der Rechnung würde ich mit den Nachweis des Verkaufs in meinen Akten behalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

Kastroo 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 18:25

Würdest du persönliche Daten wie Anschrift etc. schwärzen?

Zudem habe ich es bei keinem großen Händler gekauft. Es war aber dennoch kein privat Kauf.

das macht ja keinen Unterschied?

Hugin88  11.03.2025, 18:28
@Kastroo

Die Anschrift kennt dein Käufer ja.

Aber sensible Daten wie Bankverbindung, Kundennummer etc. würde ich schwärzen.

Sollte man schon machen. Ist ein gutes Verkaufsargument, also in der Anzeige erwähnen, und für evtl. Garantie - oder Geährleistungsansprüche sicherer. .


Kastroo 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 11:28

Kann der Käufer dann einfach mit meinem Namen Garantieansprüche in Anspruch nehmen?

apfelbus  13.03.2025, 11:41
@Kastroo

Nein, nicht auf Deinen Namen. Aber die meisten Firmen bestehen auf eine Rechnung im Garantiefall. Deinen Namen kannst Du schwärzen.

Das entscheidest du...wenn noch Garantie drauf ist, lässt es sich einfacher veräußern.


Kastroo 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 11:28

Und wie?