Hallo ich bin im Lehrjahr und meine Chefin hat mich heute gedrängt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben darin steht wegen gesundheitlichem Grund was nun?

annie80  06.11.2024, 23:07

Du lebst in Deutschland? In welchem Lehrjahr bist du?

Blueyes410 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 01:21

Ja in Deutschland.Anfangs 2 tem Lehrjahr .

5 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Das hättest du nicht tun sollen. Jetzt stehst du nämlich gar nicht unter Schutz.

Wenn sie dich raushaben will, dann muß sie dich kündigen. Aber sie weiß, dass eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nicht zulässig ist. Deshalb hat sie das so durchgezogen.

Wenn du bereit wärst tatsächlich zu gehen, hättest du auf einer anständigen Abfindung bestehen können. Das wäre sie sicherlich auch bereit gewesen zu zahlen, wenn es ihr so wichtig war.

Leider hast du auch diese Chance vertan. Deine Eltern waren da schlechte ratgeben, dass sie die Unterschrift nicht verhindert haben.


Blueyes410 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 01:22

Woher sollte ich das wissen

Ein sog. Aufhebungsvertrag noch dazu unter Druck, sollte vom Arbeitnehmer niemals unterschrieben werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Den Aufhebungsvertrag solltest in keinem Fall unterschreiben!

Wende dich an die zuständige Handels- oder Handwerkskammer.


Isuzu189  06.11.2024, 23:15
 jetzt habe ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben

Zug leider abgefahren :(

 stehe ich immer noch unter dem Schutz.

Nein. Du hast den Aufhebungsvertrag unterschrieben und der ist realistisch gesehen jetzt auch so gültig. Deine Eltern waren da wohl schlechte Berater und du hast dich leider drängen lassen.

Wobei du dir auch die Frage stellen musst : Wärst du denn glücklich da weiterzuarbeiten, wenn du weißt dass man dich da gar nicht mehr haben will?

Fr diesen aktuellen Fall ist alles erledigt, du bist raus.

Merke dir für den Rest des Lebens: Niemals einfach einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!!!!

Du darfst jetzt Brgergeld beantragen, wenn deine Eltern dich nicht durchfüttern.

Weiterhin solltest du unbedingt mit der Lehrlingsvertretung von der IHK, oder HWK sprechen. Die sollten diesen Fall unbedingt kennen. Vielleicht können sie dich auch direkt woanders unterbringen, damit du kein Jahr verlierst.

Trotz all der üblen Machenschaften hast du rechtlich keine Chance, dagegen anzugehen, weil du volljährig bist.


Blueyes410 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 01:19

Bin erst 18 geworden da muß man doch etwas tun können

michi57319  07.11.2024, 18:11
@Blueyes410

Die einzigen, die dir vielleicht helfen können, sind die von der Lehrlingsvertretung. Du kannst auch in der Schule danach fragen. Die wissen auch, wohin du dich wenden kannst.

Blueyes410 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 01:09

Brauche im Moment kein negatives Feedback. Danke

Isuzu189  06.11.2024, 23:25
Du darfst jetzt Brgergeld beantragen, wenn deine Eltern dich nicht durchfüttern.

Auf welcher Basis sollte Bürgergeld gezahlt werden ? Die Person wird kaum mit frischen 18 schon eine Ausbildung abgeschlossen haben. Entsprechend sind die Eltern zum durchfüttern verpflichtet.