Aufhebungsvertrag, weitermachen, Berufsschule?

3 Antworten

Üblicherweise wird die Zeit nur angerechnet, wenn die Zeit nahtlos übergeht.

Ansonsten wäre da nur der Neubeginn mit einer Abrechnung von z. B. einem Lehrjahr üblich.

erst jemand finden der den gekündigten nimmt !

dann könnte man alternativen finden .

https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4411114/d2169a4ea9da7e2c1175bfbf2a4ed921/merkblatt-wechsel-des-ausbildungsbetriebes-data.pdf

Bei der IHK selbst finde ich keine Angabe zur Frist bei Betriebswechsel im selben Beruf nach Aufhebungsvertrag. Dort steht lediglich "Nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann die Ausbildung in einem anderen Betrieb auch im selben Ausbildungsberuf fortgesetzt werden."

Am sinnvollsten ist wenn du die für dich zuständige IHK kurz anschreibst, die können dir da schnell und 100% korrekt weiterhelfen - dafür sind die da. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ausbilderschein