Hätte ich die Polzei informieren sollen?

10 Antworten

Du hast einen Schaden angerichtet. Fertig. Da der Eigentümer der Leitplanke die Gemeinde, Kommune, Stadt oder das Land ist, solltest du die Polizei benachrichtigen, weil du sonst Fahrerflucht begehst.

Selbst wenn du nur eine Spur in den Rasen gezogen hättest, wäre das ein Flurschaden, der gemeldet werden muss.

Wo kein Kläger, da kein Richter .... aber so manch ein Kläger wurde schon übersehen!

Du könntest den Schaden an deinem Auto ja auch als Wildschaden melden, wenn alles seine Richtigkeit hat.

Es wird aber - wenn es wirklich niemand bemerkt hat - wohl unbemerkt bleiben!

Gruß S.

checkpointarea  13.11.2020, 14:21
Du hast einen Schaden angerichtet. Fertig.

Einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal. Kleinlastwagen vor mir abgebogen, ohne Blinker selbstverständlich, ich bin mit dem Plastikroller hinten rein. Roller in Splittern, kein Kratzer am Lkw. Trotzdem nahm die Polizei eine Anzeige wegen Sachbeschädigung auf. Hat dann allerdings der Staatsanwalt eingestellt.

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Still  06.06.2021, 07:44
@checkpointarea

Hä?? Sachbeschädigung, Staatsanwaltschaft?? Da fehlt was an der Geschichte!

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checkpointarea  06.06.2021, 07:54
@Still

Man warf mir einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" vor, und hat nicht berücksichtigt, dass den Vorausfahrenden aufgrund seines Nichtblinkens mindestens eine Teil, - wenn nicht eine Hauptschuld trifft. Ich habe die Strafe daher nicht bezahlt, und es darauf ankommen lassen.

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Still  06.06.2021, 07:56
@checkpointarea

Was waren das denn für Polizisten??? Alsob du vorsätzlich deinen Roller gegen eine LKW fahren würdest?! Die Staatsanwaltschaft wird denen hoffentlich mal eine kleine Nachschulung in Verkehrsrecht gegeben haben.

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checkpointarea  06.06.2021, 07:59
@Still

Sie teilten mir mit, dass sie mich verstehen können (Schürfwunde, Roller kaputt, obendrein auch noch Strafe), aber dass sie es müssen - obwohl ich sie holte, in der Hoffnung auf Protokollierung samt Schadensersatz. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren, soweit meine Erinnerung, allerdings mit nicht sonderlich zufriedenstellendem Grund ein - in etwa "ausnahmsweise", den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, ist schon ein wenig her. Es klang definitiv so: "Mein nächsten Mal klappt das nicht mehr" - was ich als bedenklichen Freibrief für alle Verkehrsrowdys empfinde.

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Still  06.06.2021, 08:00
@checkpointarea

War es dann eher ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, der von der Polizei pflichtgemäß aufgenommen wurde? Dann ergibt alles wieder einen Sinn.

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checkpointarea  06.06.2021, 08:03
@Still

Du bist selbst Polizist, sehe ich das richtig?

Den Personenschaden (und den Sachschaden) hatte ausschließlich ich. Und ich habe veranlasst, dass die Polizei geholt wird - weil mich diese ewigen Blinkmuffel schon immer angekotzt haben. Mal eben schnell auf einer breiten Hauptstraße ohne Rechtsabbiegespur abbiegen, Fußgänger rüberlassen, ohne Blinkvorgang ein unerwarteter Bremsvorgang, deswegen der "Streifschuss" hinten links.

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Still  06.06.2021, 08:04
@checkpointarea

Wenn du dich so vor Ort eingelassen hast, wundert es mich, dass du nicht deine Fahrerlaubnis verloren hast!

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checkpointarea  06.06.2021, 08:07
@Still

Du schwankst hin und her - wem machst Du nun einen Vorwurf? Mir, der Staatsanwaltschaft, oder der Polizei? Unter dem Kontext wäre es außerdem hilfreich, zu wissen, ob Du selber Polizist bist.

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Still  06.06.2021, 08:15
@checkpointarea
weil mich diese ewigen Blinkmuffel schon immer angekotzt haben. Mal eben schnell auf einer breiten Hauptstraße ohne Rechtsabbiegespur abbiegen, Fußgänger rüberlassen, ohne Blinkvorgang ein unerwarteter Bremsvorgang, deswegen der "Streifschuss" hinten links.

Das läßt mich als Verkehrsteilnehmer hoffen, dass die Polizei dich aus dem Verkehr zieht, was leider nicht geschehen ist. Der Vorwurf lautet also an die Staatsanwaltschaft: warum habt ihr "dem" nicht eine ordentliche Strafe verpaßt?

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checkpointarea  06.06.2021, 09:07
@Still

Wenn Du egoistische Verkehrsteilnehmer als weniger gefährlich erachtest als jene, die sich über egoistische Verkehrsteilnehmer aufregen, hast Du irgendetwas Grundsätzliches nicht verstanden.

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Still  06.06.2021, 10:15
@checkpointarea

Laut deiner Beschreibung hat der LKW vor dem Rechtsabbiegen angehalten, um einem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen. Wenn du schläfst oder zu wenig Abstand hälst, liegt der Fehler nicht beim LKW-Fahrer!

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checkpointarea  06.06.2021, 10:18
@Still

Er hat dabei nicht geblinkt, DAS ist der Punkt! Wenn jemand rechts blinkt, weiche ich davor nach links aus, um eine Kollision bei einem eventuellen Anhaltevorgang zu vermeiden. Wenn nicht, rechnet man kaum damit, dass er plötzlich anhält. Wie Du selber schon schriebst:

Als ob du vorsätzlich deinen Roller gegen eine LKW fahren würdest?! 

Übrigens für Dich zur Information:

https://www.zeit.de/mobilitaet/2016-09/verkehrsunfall-blinken-abbiegen-schuld-ortsfremde

Und das war kein ortsunkundiger Fahrer, leicht erkennbar an der Aufschrift des Kleinlastwagens.

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Ja, hättest du informieren müssen. Aber du kannst auch jetzt noch anrufen.

Eine Leitplanke ist ja genau für diesen Zweck konstruiert. Solange du die nicht verbogen hast, kann dir keiner Unfallflucht vorwerfen.

bei größeren Wildtieren hätte man den Förster holen müssen. Aber nach deiner Beschreibung nicht notwendig.

BVBDortmund  06.06.2021, 07:22

Trotz Verkehrsunfallflucht keine Polizei?

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Sirius66  06.06.2021, 07:27
@BVBDortmund

Nein. Die Polizei MUSS nur bei Personenschaden kommen. Bei Sachbeschädigungen reicht es, wenn man den Geschädigten informiert.

Bei Wildunfällen ist das der Förster. Auch 1 Jahr später noch!

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Tja wenn es ganz blöd läuft wird es als Fahrerflucht gewertet. Die Leitplanke hat u.U. etwas abbekommen.

Bei sowas immer die Polizei informieren.

Carry5788 
Fragesteller
 03.07.2020, 16:17

Werde ich auf jedenfall noch tun.

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