Habe mit mein Amazon kdp insgesamt nur 4€ verdient?Muss ich es als online Gewerbe anmelden? (habe den Shop geschlossen)?

2 Antworten

Grundsätzlich ist gem §14 GewO das Gewerbe mit dem ersten tätig werden anzumelden.

In deinem Fall würde ich wohl sagen lass es einfach.

Der Shop ist zu, die 4 € dürften auch dem FA relativ egal sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Hallo Mahaga,

Nur wenn Du nachhaltige Gewinnabsicht hast, müsstest Du ein Gewerbe anmelden.

Bei einmalig ein paar EUR, kannst Du es lassen, aber trage diese Zusatzeinname in der Einkommensteuererklärung 2024 ein, dann bist Du Deinen Pflichten nachgekommen. 😊🙏