Grundgesetz, Verfassung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Grundgesetz galt erstmal nur für Westdeutschland, man wollte es nicht Verfassung nennen, weil es die nur für ganz Deutschland geben sollte.

Bei der Wiedervereinigung hätte man dann eigentlich eine neue, richtige Verfassung für ganz Deutschland machen können/müssen. Man wollte die Wiedervereinigung aber so schnell wie möglich und das ging nur wenn die DDR dem Staatsgebiet, in dem das Grundgesetz galt "beitritt". Deshalb heißt es immernoch Grundgesetz, das aber nun eben die deutsche Verfassung ist.

HugoHustensaft  26.09.2023, 11:14

Schlimmer noch:
Artikel 146 des Grundgesetzes schrieb zwingend vor, dass sich das Deutsche Volk nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung zu geben habe - den hat man im Rahmen des Einigungsvertrages mal eben in durchaus fragwürdiger Art und Weise gestrichen.

0
DerRoll  26.09.2023, 11:33
@HugoHustensaft

Nein, das hat Artikel 146 des Grundgesetzes nie "vorgeschrieben". Ich weiß nicht wie du auf das schmale Brett kommst und übrigens die meisten Verfassungsrechtler wissen das auch nicht.

5
DerRoll  26.09.2023, 11:41
@HugoHustensaft

Wie kommst du darauf das der Artikel 146 gestrichen wurde?

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Gestrichen wurde lediglich die in die Zukunft gerichtete Passage

das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt

denn das war ja nun erfüllt. Übrigens schließt diese Passage auch deine fragwürdige Interpretation dass der Artikel ZWINGEND eine neue Verfassung vorschreiben würde vollständig aus.

5
HugoHustensaft  26.09.2023, 13:58
@DerRoll

Doch - es zählt zu den Grundsätzen des Verfassungsrechtes, dass eine Verfassung vom Volk oder einer gewählten verfassunggebenden Versammlung beschlossen wird, daran mangelt es dem GG von Anfang an. Zunächst wurde das hingenommen, weil das GG eben explizit eine Übergangsverfassung sein sollte, dessen Legitimation leitete man aus der Wahlbeteiligung zur ersten Bundestagswahl ab, dies aber 1990 einfach fortzuschreiben ist schwierig, zumal der Bundestag selbst das Problem ja sah und eine Verfassungskommission eingerichtet hatte, die aber auch nach drei Wahlperioden noch nicht zu finalen Ergebnissen gekommen war und dann aufgelöst wurde.

0
DerRoll  26.09.2023, 14:26
@HugoHustensaft
Doch - es zählt zu den Grundsätzen des Verfassungsrechtes, dass eine Verfassung vom Volk oder einer gewählten verfassunggebenden Versammlung beschlossen wird

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Parlamentarischer_Rat

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden von den westdeutschen Landtagen entsprechend dem Bevölkerungsproporz und der Stärke der Landtagsfraktionen gewählt.
...
Gemäß Art. 144 Abs. 1 bedurfte der Entwurf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte. Zwischen dem 18. und 21. Mai wurde er in den Länderparlamenten zur Abstimmung gestellt. Auf ein Verfassungsreferendum wurde bewusst verzichtet.[25] Zehn Länderparlamente nahmen das Grundgesetz an.
Nur der Bayerische Landtag stimmte in einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 mit 101 zu 63 Stimmen bei neun Enthaltungen gegen das Grundgesetz (sieben der 180 Abgeordneten waren abwesend bzw. entschuldigt).

Nebenbei wird der Parlamentarische Rat auch in dieser Liste

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassunggebende_Versammlung#Historische_Beispiele

zu den Verfassungsgebenden Versammlungen gezählt.

Nun zitiere mir mal bitte in welchem "Grundsatz des Verfassungsrechtes" die von dir zitierte Passage steht. Du hast nämlich bisher immer nur (wie bei dir ja üblich) lediglich Behauptungen ohne jeden Beleg gebracht.

5
HugoHustensaft  26.09.2023, 14:51
@DerRoll

Der Parlamentarische Rat war aber nicht vom Volk gewählt, auf das Verfassungsrefendum wurde bewusst verzichtet - wie Du selbst schreibst -, nach der Wiedervereinigung sollte aber eine neue Verfassung erarbeitet werden, genau das hat man am Ende aber unterlassen.

Und zum Rest: Du zitierst doch gerne aus der WP, schaue mal unter Verfassung und Verfassunggebender Versammlung.

0
DerRoll  26.09.2023, 14:54
@HugoHustensaft
Der Parlamentarische Rat war aber nicht vom Volk gewählt

Muß er auch nicht. Wo soll das denn schon wieder stehen? Er wurde nach den in der Bundesrepublik seit ihrer Gründung üblichen Verfahren der repräsentaiven Demokratie gewählt. Ich frage mich wirklich warum du hier dauernd Sachen erfinden mußt.

nach der Wiedervereinigung sollte aber eine neue Verfassung erarbeitet werden

In welchem Gesetz steht oder stand noch mal dass dies so sein soll?

Ich habe selbst den Artikel zur Verfassungsgebenden Versammlung verlinkt. Den anderen aufzufordern sich selbst Belege für die eigenen Behauptungen zusammen zu suchen ist die übliche Beweislastumkehr derer die keine Belege haben.

4
HugoHustensaft  26.09.2023, 15:48
@DerRoll

Ich erfinde hier nichts:
Es ist anerkannter Grundsatz des Verfassungsrechtes, dass eine Verfassung vom Volk beschlossen oder zumindest von einer dafür vom Volk gewählten Versammlung beschlossen werden muss, daher wurden auch die Paulskirchenversammlung und die Verfassunggebende Versammlung, die letztlich die Weimarer Verfassung beschlossen hat, vom Volk gewählt - übrigens Verfassungsrecht 1. Semester -; auch dies war einer der Gründe, warum das Grundgesetz eben nicht als Verfassung betitelt wurde, wobei selbst das Grundgesetz dies eben durch Artikel 146 alter Fassung anerkannte.

Eine repräsentative Demokratie ist übrigens etwas ganz anderes, die zeichnet sich durch das Prinzip "One man, one vote" aus.

0
DerRoll  26.09.2023, 16:13
@HugoHustensaft
Es ist anerkannter Grundsatz des Verfassungsrechtes, dass eine Verfassung vom Volk beschlossen oder zumindest von einer dafür vom Volk gewählten Versammlung beschlossen werden muss

Wo bitte steht das? Das steht nirgendwo. Ich warte immer noch auf einen Beleg.

Eine repräsentative Demokratie ist übrigens etwas ganz anderes, die zeichnet sich durch das Prinzip "One man, one vote" aus.

Wo hast du denn diesen Unfug her?

https://de.wikipedia.org/wiki/Repr%C3%A4sentative_Demokratie

Die Repräsentative Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der politische Entscheidungen im Gegensatz zur Direkten Demokratie nicht unmittelbar durch das Volk selbst getroffen werden, sondern durch gewählte Repräsentanten.

Ich werde jetzt nicht mehr antworten, bis du wenigstens in der Lage bist deine abstrusen Behauptungen zu belegen.

4
HugoHustensaft  26.09.2023, 19:55
@DerRoll

Wenn Du den von Dir selbst verlinkten WP-Artikel wenigstens gelesen hättest ... Ich würde Deine Behauptung meiner Abstrusität gerne an den Prof weitergeben, dummerweise lebt der nicht mehr ...

0
Stadewaeldchen  26.09.2023, 20:00
@HugoHustensaft
Es ist anerkannter Grundsatz des Verfassungsrechtes, dass eine Verfassung vom Volk beschlossen oder zumindest von einer dafür vom Volk gewählten Versammlung beschlossen werden muss

War denn dann die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 keine Verfassung oder eine ungültige Verfassung?

2
HugoHustensaft  26.09.2023, 20:02
@Stadewaeldchen

Es war keine demokratische Verfassung, wobei ohnehin die Länderverfassungen weiterhin galten (die nach der Revolution aufoktroyierte Verfassung in Preußen sogar noch bis in den Ersten Weltkrieg), die Reichsverfassung war für die Bürger recht unbedeutend.

0
HugoHustensaft  26.09.2023, 20:07
@Stadewaeldchen

Nominal schon, faktisch eher nicht, die entsprach eher dem Grundgesetz, denn die wurde von einem Reichstag "beschlossen", der auf Basis dieser "Verfassung" bereits gewählt worden war, der durfte de facto also nur abnicken.

Gleichwohl können Verfassungen auch auf anderem Weg zustandekommen, es ging in diesem Kontext aber eindeutig um Verfassungen demokratischer Staaten.

0
Stadewaeldchen  26.09.2023, 20:11
@HugoHustensaft
faktisch eher nicht

Kannst du das mal genauer erläutern?

Gleichwohl können Verfassungen auch auf anderem Weg zustandekommen, es ging in diesem Kontext aber eindeutig um Verfassungen demokratischer Staaten.

Und das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, ist wie schon erwähnt demokraitsch legitimiert. Die Mitglieder des parlamentarischen Rats bestanden aus vom Volk gewählten Abgeordneten der Länder.

1
HugoHustensaft  26.09.2023, 20:20
@Stadewaeldchen

Das habe ich oben bereits erläutert, denn die Verfassung wurde von keiner gewählten verfassunggebenden Versammlung beschlossen.

Und der Parlamentarische Rat war damit eben nicht direkt, sondern nur indirekt legitimiert. Die Landtage waren etwa ein Jahr vorher als reine Landtage in den Besatzungszonen gewählt worden, damals ging noch niemand davon aus, dass die Teilung Deutschlands dauerhaft sein würde, schon das generiert erhebliche Zweifel, ob die Landtage wirklich legitimiert waren, Delegierte in eine Versammlung zu entsenden, die eine "Verfassung" für einen dauerhaft geteilten Staat erarbeiten soll - nur sprach das niemand an, weil das Order der Besatzungsmäche war, die Landtage in der sowjetischen Besatzungszone durften keine Delegierten schicken. Von daher ist die Legitimation des Parlamentarischen Rates durchaus nicht zweifelsfrei, auch hier wird aber auf Basis der Wahlbeteiligung bei der ersten Bundestagswahl von einer faktischen Billigung durch das Volk ausgegangen.

Probleme mit Demokratiedefiziten gibt es übrigens bis heute, einige Gremien der EU werden von den Regierungen der Mitgliedsstaaten besetzt, also auch mehr als indirekte demokratische Legitimation, wobei sich das unterdessen gegenüber früher deutlich verbessert hat, bedürfen die meisten dieser Institutionen doch unterdessen einer Bestätigung durch das EU-Parlament (noch "offen" sind aber Dinge wie der Ministerrat, der bekanntlich auch Beschlüsse fassen darf).

0
Stadewaeldchen  26.09.2023, 20:25
@HugoHustensaft
Das habe ich oben bereits erläutert, denn die Verfassung wurde von keiner gewählten verfassunggebenden Versammlung beschlossen.

Muss ja auch nicht. Es gibt (bzw. gab damals) keine Rechtsnorm, die das regeln würde.

schon das generiert erhebliche Zweifel, ob die Landtage wirklich legitimiert waren, Delegierte in eine Versammlung zu entsenden, die eine "Verfassung" für einen dauerhaft geteilten Staat erarbeiten soll

Die Zweifel teile ich nicht.

3
DerRoll  26.09.2023, 20:30
@HugoHustensaft
Das habe ich oben bereits erläutert, denn die Verfassung wurde von keiner gewählten verfassunggebenden Versammlung beschlossen.

Ich habe dir nachgewiesen dass sie gewählt wurde, und zwar so wie es in einer repräsentativen Demokratie nicht unüblich ist. Bitte zitiere endlich die Rechtsnorm auf die du dich beziehst.

2
HugoHustensaft  27.09.2023, 06:37
@DerRoll

Das hast Du keineswegs, der Parlamentarische Rat war eben keine gewählte verfassunggebende Versammlung, das waren Delegierte aus Länderparlamenten, die zudem unter vollkommen anderen Voraussetzungen gewählt worden waren, ebenso erfolgte die Ratifizierung durch Länderparlamente, auch hier war bei deren Wahl die Erarbeitung und Verabschiedung einer Verfassung eines geteilten Deutschland jenseits jeglicher Vorstellung. Es sind Grundprinzipien einer demokratischen Verfassung, dass selbige entweder durch eine zu diesem Zweck gewählte Versammlung erarbeitet und beschlossen oder eben in einer Volksabstimmung bestätigt wird, dazu gibt es keine explizite Rechtsnorm.

0
DerRoll  27.09.2023, 07:24
@HugoHustensaft
Es sind Grundprinzipien einer demokratischen Verfassung, dass selbige entweder durch eine zu diesem Zweck gewählte Versammlung erarbeitet und beschlossen oder eben in einer Volksabstimmung bestätigt wird, dazu gibt es keine explizite Rechtsnorm.

Jetzt kommen wir der Sache näher. Es gibt also keine Rechtsnorm. D.h. du interpretierst etwas. Wie alle anderen die dem Grundgesetz die Legitimation einer Verfassung absprechen. Vielleicht liest du dir mal die Seiten 44 folgende und 139 folgende in

https://buch.sonnenstaatland.com/

durch.

1
HugoHustensaft  27.09.2023, 08:07
@DerRoll

Im Kern steht das sogar im GG, dort in Artikel 20: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Ich spreche dem Grundgesetz übrigens nicht die Legitimation ab, sondern nur die direkte Legitimation, indirekt - und das ist in der herrschenden Lehre auch klare Mehrheitsmeinung - ist das GG durch die Wahlbeteiligung an der Bundestagswahl durch das Volk legitimiert worden. Gleiches gilt übrigens für die Wiedervereinigung, der Umgang mit Artikel 23 und 146 (jeweils alter Fassung) war nicht wirklich sauber, da sind Länder (der DDR) beigetreten, die es noch gar nicht wirklich gab, weil dort noch keine Landtage gewählt worden waren, ebenso wurde der im Artikel 146 enthaltene Auftrag zur Schaffung einer "echten" Verfassung gestrichen, auch hier kann man aber von einer nachträglichen Legitimation durch die Wahlbeteiligung an der Bundestagswahl ausgehen - wobei im Beitrittsgebiet die Sache noch anders ist als in der Alt-Bundesrepublik, die Volkskammer war zu einem Zeitpunkt gewählt worden, bei dem die dortigen Wähler zumindest die Option einer Wiedervereinigung am Horizont hatten, was im Westen bei der Wahl 1987 definitiv nicht der Fall war.

0
DerRoll  27.09.2023, 08:15
@HugoHustensaft
Im Kern steht das sogar im GG, dort in Artikel 20: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.

Das ist auch durch die existierende repräsentative Demokratie gewährleistet.

ebenso wurde der im Artikel 146 enthaltene Auftrag zur Schaffung einer "echten" Verfassung gestrichen

Es wurde nichts gestrichen, es wurde ein Satz hinzu gefügt. Und dass die Interpretation des Artikel 146 als "Auftrag" deine Interpretation ist habe ich jetzt mehrfach erwähnt. Aus dem Wortlaut geht das nicht hervor.

Deine Unterscheidung in "direkte" und "indirekte" Legitimation ist ein Scheingefecht, auf das ich mich nicht mehr einlassen werde. Ich habe dir nun einen Haufen Material gesendet. Du hast bisher lediglich die immer gleichen Behauptungen wiederholt. Die Diskussion macht keinen Sinn mehr.

2
HugoHustensaft  27.09.2023, 10:44
@DerRoll

Falsch, Du musst den Artikel 146 GG a.F. im Kontext mit der damals gültigen Präambel des GG lesen - dann wird das eindeutig:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Legitimation ist klar herrschende Mehrheitsmeinung unter Verfassungsrechtlern, ob Dir das gefällt oder nicht - auch das lernst Du im ersten Semester Staats- und Verfassungsrecht.

0
Mork77  28.09.2023, 11:35
@HugoHustensaft Art. 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wo bitte sehr liest du aus dem zweiten Teil den Zwang, eine neue Verfassung zu schaffen?

Der Artikel beschreibt lediglich die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die aktuelle Verfassung ihre Gültigkeit verliert.Übrigens auch in der alten Fassung.

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
0
HugoHustensaft  28.09.2023, 13:10
@Mork77

Aus der Kombination mit der damaligen Präambel und dem Selbstverständnis des Artikels 146, der ging ganz natürlich davon aus, dass ein wiedervereinigtes Deutschland sich eine neue Verfassung gibt.

0
Mork77  28.09.2023, 13:13
@HugoHustensaft

Nein, wo denn? Auch in der Präambel stand das nicht,

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Nochmal. Wo genau steht das, was Sie behaupten?

0
DerRoll  26.09.2023, 11:34
Bei der Wiedervereinigung hätte man dann eigentlich eine neue, richtige Verfassung für ganz Deutschland machen können/müssen.

Wo genau steht das? Und wieso ist das Grundgesetz keine "richtige" Verfassung?

4
HugoHustensaft  27.09.2023, 06:33
@DerRoll

Das stand im Artikel 146 GG alter Fassung, das Grundgesetz war bewusst nicht als Verfassung gestaltet, sondern sollte nur eine Übergangsverfassung sein.

0
DerRoll  27.09.2023, 07:29
@HugoHustensaft

Im Artikel 146 war und ist immer nur von "können" die Rede, nie von "müssen". Es mag sein das das Grundgesetz ursprünglich eine Übergangsverfassung war. Das Grundgesetz hat sich aber in 40 Jahren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Es gab und gibt keinen Grund etwas daran zu ändern.

Siehe dazu

https://buch.sonnenstaatland.com/

Seite 178 und folgende.

2
SvenniNeu  27.09.2023, 07:34
@DerRoll

Deshalb habe ich ja "können/müssen" geschrieben. Man hätte es machen können - und so warxes wohl auch geplant gewesen, man wusste ja nicht, wie die Wiedervereinigung mal stattfindet.

0
DerRoll  27.09.2023, 07:36
@SvenniNeu

Dann streiche bitte schlicht das "müssen", denn es musste keiner. Und wie im von mir verlinkten Buch ausgeführt wird, das "können" ist überflüssig, da redundant. Selbstverständlich kann sich ein Staatsvolk jederzeit eine neue Verfassung geben.

2

weil der unterschied so "groß" ist wie zwischen notebook und laptop

zwei unterschiedliche begriffe für ein und dieselbe sache.

Eisenschlumpf  26.09.2023, 11:13

Bei Notebook und Laptop gab es tatsächlich einen Unterschied, für einige immer noch. Notebooks waren kleiner und weniger leistungsfähig.

0

Es hat die gleiche Bedeutung. Grundgesetz und Verfassung sind Synonyme.

Auch die Verfassungen von Dänemark, Norwegen, Finnland, Estland, Lettland und die der Niederlande heissen in den Originalsprachen Grundgesetz.

Schweden hat sogar vier Grundgesetze.

Weil sie von Anfang an so hiess und bei der Wende nicht grundsätzlich erneuert, sondern nur an die Situation angepasst wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung