Gilt die Wehrpflicht auch bei Beschäftigten?

5 Antworten

es ist vollkommen egal was du gerade machst, wenn die Wehrpflicht wieder aktiviert wird, und du dann deinen Dienst ableisten mußt, dann ist es egal ob du einen guten Job hast oder ob du Bürgergeldempfänger bist, dann machst du deinen Wehrdienst.
Es gibt natürlich Ausnahmen wie z.B. Auszubildende oder auch Studenten, die werden solange zurück gestellt bis die Ausbildung oder das Studium beendet ist, und dann gehen sie ihren Wehrdienst ableisten.

Bezogen auf folgenden Satz:

Können dabei auch Leute verpflichtet werden, die bereits studieren gehen/einen festen Arbeitsplatz haben?

Wer sich in einer Berufsausbildung oder in einem Studium befindet, kann sich, unter normalen Umständen, vom Wehrdienst zurückstellen lassen, bis Ausbildung/Studium beendet sind. Denkbar wäre weiterhin, z.B. im Fall von Studenten, dass der Wehrdienst vor Beginn eines Studiums abgeleistet werden würde.

Das war bis zur Aussetzung der Wehrpflicht so, in würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch bei einer anderen Form einer Militärdienstpflicht so gehandhabt werden.

Ebenso wurden bspw. Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freigestellt, wenn die Bundeswehr die Person zum Dienst herangezogen hat. In diesem Fall ruhte das Beschäftigungsverhältnis und wurde fortgesetzt, wenn der Arbeitnehmer den Militärdienst beendet hatte.

In Einzelfällen konnte der Wehrdienst auch verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber schriftlich erklärte, der entsprechende Arbeitnehmer sei für den Betrieb unverzichtbar.

Sollte man in der Bundesregierung das Thema Militärdienstpflicht ernsthaft auf den Tisch bringen, dann werden alle diese Aspekte natürlich geprüft und ggf. mit aufgenommen werden.

M.W. müssen wehrtaugliche (d.h. nicht ausgemusterte) Männer (m/w/d) ihren Wehrdienst bis zum 23. Lebensjahr beginnen.
Wer also seine Ausbildung / sein Studium spät beginnt oder dafür zu lange benötigt, kann auch in dieser Zeit einberufen werden.
Sollte die Person seine Ausbildung früh beendet haben und sich bereits in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, kann er auch einberufen werden.
Im Falle von Ausbildung oder Arbeitsverhältnis wird er vom Arbeitsgeber für die Zeit freigestellt und geniest einen Kündigungsschutz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Glauben heißt nicht wissen, also weiß ich nichts...
Ich habe mal eine kurze Frage über die Wehrpflicht (da diese ja öfters im Raum steht).

Eigentlich steht sie nicht im Raum, sondern im Wehrpflichtgesetz. Und das durchgängig seit 1956 mit der Einführung der Wehrpflicht. Und da diese nie aufgehoben wurde, gilt das Wehrpflichtgesetz auch weiterhin. Nur die Durchführung ist ausgesetzt.....

Können dabei auch Leute verpflichtet werden

Die Leute können sich verpflichten. Damit sind sie dann aber schon keine Wehrpflichtigen mehr.

die bereits studieren gehen/einen festen Arbeitsplatz haben?

auch das ist im Wehrpflichtgesetz geregelt. Üblicherweise wird während der Ausbildung oder dem Studium keine Einberufung erfolgen, sondern erst nach Abschluss der Ausbildung/des Studiums.

Nachdem sich nichts daran geändert hat wird man bei Einberufung zum Wehrdienst vom Arbeitgeber freigestellt