Gibt es ein Gesetz, mit dem man einer Fahrerlaubnisbehörde verbieten kann, ein Führungszeugnis zu verwenden?
Können die einfach in einem Rechtsstaat ein Führungszeugnis verwenden?
8 Antworten
Es gibt bestimmte Umstände, die es dir verbieten einen Führerschein zu erwerben. Um diese zu prüfen musst du ein Führungszeugnis vorlegen, denn darin würden diese stehen.
Du kannst ein behördliches Führungszeugnis höchstens zuvor beim Amtsgericht hinterlegen lassen wenn es Eintragungen enthält. Du kannst es dann vorher einsehen, und es dann freigeben für die Behörde, oder vernichten lassen.
Die Führerscheinbehörde (Straßenverkehrsamt) kann noch mehr.
Sie kann bei der Polizeibehörde eine Erkenntnismitteilung anfordern. In dieser stehen alle Ermittlungsverfahren, die gegen den Führerscheininhaber bzw. Antragsteller für eine Fahrerlaubnis geführt worden sind.
Das ist zumindest in Deutschland gängige Praxis. Ich lese aber gerade, dass Du in Österreich sesshaft bist? Wie es allerdings dort gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
sobald gewisse Straftaten rechtskräftig geworden sind, die die charakterliche Eignung als gefährdet ansehen. Es kann eine MPU angeordnet werden.
z.B. es reicht, wenn du besoffen, über 1,6‰ mit dem Fahrrad unterwegs bist, selbst dann, wenn du noch keinen Führerschein hast.
Im Straßenverkehrsgesetz steht:
(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. [...]
Wenn du also wiederholt straffällig geworden bist, dann kann die Straßenverkehrsbehörde entscheiden, dass du keinen Führerschein bekommst. Und wenn seitens der Behörde der Verdacht besteht, dass das so ist - dann musst du eben dein Führungszeugnis vorlegen.
Wenn ich deine anderen Fragen so lese: Du hast also irgendwann mal richtig Mist gebaut (denn Kleinigkeiten stehen nicht im Führungszeugnis), jetzt merkst Du, dass das für Dein weiteres Leben Konsequenzen hat. Aber das waren DEINE Handlungen, die dich jetzt einholen. Das ist für dich natürlich sch.... . Aber die Regeln haben den Sinn, andere Menschen zu schützen. DEINE Handlungen führen dazu, dass man dir jetzt die Führung eines Autos nicht anvertrauen will, weil du in der Vergangenheit gezeigt hast, dass du dieses Vertrauen nicht verdienst.
Weil man im Autoverkehr rücksichtsvoll und verantwortungsvoll handeln muss. Erhebliche Gesetzesverstöße sind natürlich ein Grund - man muss sich doch darauf verlassen können, dass du dich im Straßenverkehr an die Regeln hälst, aber wie soll man das tun, wenn du das sonst auch nicht getan hast? Wenn du Einträge im Führungszeugnis hast, dann bist du wegen Straftaten verurteilt worden, da kommen doch keine Lappalien rein.
Ja und was haben Straftaten mit der Eignung zu tun Straftaten kann auch ein geeigneter begehen. Jemand der eine Straftat begeht ist nicht UNBEDINGT ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und dies anzunehmen ohne einen Beweis wie Alkoholismus ist für mich: Strafgesetzbuch (StGB)§ 344 Verfolgung Unschuldiger
Es gibt bestimmte Straftaten, bei denen man eben nicht geeignet ist und daher keinen Führerschein bekommt. So sind die Regeln. Dagegen kannst du jetzt herumwüten und ich weiß nicht was, aber das ändert nix. Wenn du meinst, dass das gegen geltende Gesetze verstößt, dann nimm dir einen Anwalt und geh dagegen vor. Aber nur, weil du das jetzt sch... findest, ändern sich die Gesetze nicht. Und du kannst den §344 noch zehnmal hier hin schreiben, das wird auch nix ändern. Die Ausführung von Gesetzen (siehe oben, Straßenverkehrsgesetz) ist definitiv kein Verstoß im Sinne von §344.
Strafgesetzbuch (StGB)§ 344 Verfolgung Unschuldiger
Trifft hier absolut nicht zu. Die Ausstellung eines Führerscheines ist keines der darin genannten Verfahren.
Es gibt Gerichtsurteile, die verbieten, dass du jemals einen Führerschein machen darfst. Das ist auch rechtsgültig. Dir kann bei Straftaten die Eignung zum Führen eines KFZs abgesprochen werden, ja!
Oder was meinst du?!
Warum kann die Eignung abgesprochen werden, das will ich von dir wissen
Ich denke, du hast die Frage falsch verstanden. Die Frage war nicht, WANN, also in welchen Fällen, sondern WARUM. Nicht, dass diese Frage beantwortbar wäre...
Wenn man weiß, wo er herkommt, versteht man das schon. Seine Frage ist halt en par mit "Wieso komme ich in den Knast, wenn ich ein Verbrechen begehe?".
Warum ist jemand der erheblich gegen ein Gesetz verstößt ungeeignet für mich ist dies keinen Grund Alkoholproblem zum Beispiel ist ein Grund für mich erhebliche Straftaten ist für mich: Strafgesetzbuch (StGB)§ 344 Verfolgung Unschuldiger