Gesetzt für Festpreise auf eBay?

4 Antworten

Ja. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Wenn jemand es für den Preis einstellt und ein Anderer es dafür kauft, dann ist damit ein Vertrag zustande gekommen. Der ist dann auch bindend.


subsuki 
Fragesteller
 18.01.2022, 12:45

alles klar dankeschön, das heißt ich könnte die person ansachreiben und sagen laut BGB könnte ich dieses auto für diesen preis kaufen?

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Waldmensch70  18.01.2022, 12:55
@subsuki

Wenn Du zuvor dem Kauf in irgend einer für den Verkäufer ersichtlichen Weise zugestimmt hast, dann ja.

Aber das ist keine Rechtsberatung, die kann und darf hier keiner durchführen. Wenn Du Rechtssicherheit willst, dann musst Du Dich an einen Anwalt wenden.

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NonNam  18.01.2022, 12:55
@subsuki

Klar kannst Du das. Und er kann anfechten.

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ScarletWitch1  18.01.2022, 13:20
@Waldmensch70

Aber bei Ebay Kleinanzeige muss der Verkäufer aber auch noch zustimmen bevor der Vertrag zustande kommt. Er bietet was an, jemand hat Interesse und will es kaufen und dann muss der Verkäufer dem noch zustimmen. Genau wie auf dem Flohmarkt

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Waldmensch70  18.01.2022, 13:27
@ScarletWitch1

Stimmt. Dann kommt in dem Fall erst dann der Vertrag zustande. Und wenn der Verkäufer seinen Fehler bemerkt, dann wird er eben nicht zustimmen, so dass sie unser Fragesteller auch gar nicht auf einen zustande gekommenen Vertrag berufen kann…

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Wenn dein Gebot mit 1 EUR das einzige Gebot ist, ist es dein Auto. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen.

Gesetz = BGB


subsuki 
Fragesteller
 18.01.2022, 12:42

ja aber es ist kein gebot sondern hat es normal auf kleinanzeigen drinnen also heißt 1€ aber kein verhandlungsbasis sondern festpreis

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migebuff  18.01.2022, 12:43
@subsuki

Das wird von den Gerichten im Streitfall als Preisfehler gesehen. Wir sind nicht in den USA.

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NonNam  18.01.2022, 12:57
@subsuki

Aber dazu muss doch erst einmal ein Vertrag zustande kommen. Und wenn Du ihm nun anbietest sein Auto für einen Euro kaufen zu wollen, wird er kaum zustimmen.

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Im Prinzip wäre dann ein Kaufvertrag entstanden. Aber den könnte der Verkäufer wegen Irrtums anfechten. Und es wäre hier ja nun eindeutig, dass der Verkäufer sich geirrt hat und niemals ein Festpreisangebot über einen Euro für ein Auto abgeben wollte.

Erstmal müsst ihr euch einig werden, viele Schreiben in der Beschreibung das man einen Preis vorschlagen soll o.ä.

Wenn man was bei Ebay-Kleinanzeige sieht schreibt man den VK an das man Interesse hätte und es gerne kaufen möchte und der Verkäufer muss dann zustimmen.

Es reicht nicht das man etwas sieht zb. ein Auto für 10 Euro und sagt: Ich kaufe es und du musst es nun an mir verkaufen. Solange es nicht gesagt wird kann jeder noch nein sagen.