Geschenktes Geld rechtmäßig zurückfordern - seit wann geht denn das?

5 Antworten

Man kann Geschenke bei grobem Undank zurückfordern.

Ein Beispiel wäre, wenn ich meinem Kind das Mehrfamilienhaus vererbe, in dem ich wohne und auch lebenslanges Wohnrecht habe, und dies dann in meine Nachbarwohnung Leute einziehen lässt, mit dem Auftrag, mich durch Lärm und andere Belästigungen aus dem Haus zu treiben, damit mein Kind es ohne Mieter gewinnbringend verkaufen kann. Wenn sowas rauskommt, könnte ich die Schenkung widerrufen und das Haus zurückbekommen.

Ob man Geschenke zurückfordern kann, die weiter verschenkt wurden kann ich nicht sagen, bin da eher skeptisch. Und ob man eine nicht genehme Verwendung als Undank auffassen kann, auch.

Sofern das Geschenk Zweckgebunden ist, kann man es wohl zurückfordern, was aber soweit ich weiß hier nicht der Fall war.

Das Böttcher nicht wusste oder sich nicht gefragt hat wohin das Geld geht glaube ich persönlich nicht. Udo Böttcher hat sich mehr als einmal Pro-AfD in den Sozialen Medien geäußert, nun haggelt es kritik, seine AfD posts wurden inzwischen gelöscht. Aufsichtsrat Winter wird nun geopfert, dafür gibt es, wie ich vermute, dann eine weitere Schenkung unter der Hand an Winter.

Trotzdem gibt es viele Firmen und Privatpersonen die nicht mehr mit Böttcher arbeiten wollen, ich z.B. kenne einige die ihre Nutzerkonten dort gelöscht haben. Arm wird er wohl nicht deswegen, aber ich hoffe er spürt es trotzdem.

Da tappe ich auch im Dunkeln.

Seltsame Geschichte...Die Logik sagt einem , verschenkt ist verschenkt und wiederholen ist gestohlen😁.

Im Ernst, seltsam...aber ich bin mal gespannt, wie das erklärt werden soll.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin ein denkender,fühlender Mensch