Geschädigter darf Gutachten nicht lesen?
Darf mir die Werkstatt die mein Auto geschrottet haben, verweigern das Gutachten durchzulesen obwohl ich die Geschädigte bin?
5 Antworten
Sorry, aber dein erster Beitrag hier auf GF vor einem Monat zeigt deutlich das du bereits ein Auto mit. Motorproblemen gekauft hast und du konntest offensichtlich auch nicht klar definieren was wirklich das Problem mit dem Auto ist.
Ausser einem von dir sinngemäß wiedergegebenenTelefonat, hast du keinen Beleg das die Werkstatt irgendeinen Fehler gemacht hat.
Ich denke du solltest dich an den Vorbesitzer wenden oder einfach realisieren das 260.000 km auf der Uhr und das Alter von 17 Jahren das eigentliche Problem sind.
Wie schon mal geschrieben, egal was du dir vorstellst und mit viel Idealismus, mehr als der Restwert wird es nicht, wenn uberhaupt.
Hallo
das Gutachten hat die Werkstatt beauftragt bzw die Haftpflichtversicherung und die will sicher die Prozesskette absichern/nachweissen darunter ob die Werkstatt wirklich das "falsche" Öl eingefüllt hat und der Motorschaden damit zusammenhängt oder nicht die Folge von anderen Vorschädigungen waren.
Als Werkstatt hat man oft das Pech am Ende einer langen Kette von Pfuschern in die Scheixxe zu langen.
Naja, die Werkstatt hat es selber zugegeben und die Versicherung steht auf meiner Seite. Nur ist die Abfertigung komplett unrealistisch meiner Meinung nach. Da hast du natürlich recht, möglicherweise hatte das Auto schon vorher Probleme, allerdings hat die Werkstatt letztendlich den Schaden verursacht und nicht ich.
Meiner Meinung nach Ja, wenn Du nicht die Auftraggeberin des Gutachtens bist
Die Werkstatt hat eine Informationspflicht, was Reparaturen von Schäden, die sie verursacht hat, betrifft. Ein Gutachten ist jedoch noch kein Reparaurauftrag. Die Frage ist auch, ob das Gutachten schon die Höhe des Schadens feststellen soll, oder ob die Werkstatt erst einmal in eigener Sache ein Gutachten angefordert hat, ob das Verwenden des falschen Öles tatsächlich ursächlich für den Schaden ist.
Nein, da du es doch in Auftrag gegeben hast.
Der Gutachter kam von deren Versicherung, also rein theoretisch haben sie ihn beauftragt
Also es dient anscheinend schon zur Feststellung der Abfertigung. Soll laut diesem Gutachten mit allen Abzügen, MwSt. Usw. Nur noch 4600€ bekommen, wovon ich noch 2000€ an die Werkstatt bezahlen soll. Aber habe weder einen Zettel noch sonstige schriftliche Dokumente bekommen von denen.