Geldgeschenk von Mutter wird zurückgefordern?
Wegen Hauskauf hat meine Mutter mir vor ca. 3 Jahren einen größeren Betrag überwiesen. Mein Bruder den gleichen Betrag. 7Davon konnte ich die anfallenden NK zahlen. Zu dieser Zeit war ich schon 2 Jahre mit meiner Freundin zusammen und sind es immer noch. Jetzt will sie per Anwalt die Schenkung rückgängig machen. Ihr Grund: ich hatte u a wegen Sonderschichten nicht viel Zeit für meinen erwachsenen Sohn. Dieser hat selbst 2 Kinder mit 22 und lebt von Vater Staat und hat sich bei meiner Mutter beschwert. Da ein Treffen mit meiner Mutter und Sohn arbeitstechnisch nicht möglich war legt meine Mutter jetzt los. Sie bombardiert mich mit WhatsApp ich solle mich trennen, da meine Freundin keinen guten Einfluss auf mich hätte. Vorher war alles ok. Dann bekäme ich noch mehr Geld von ihr. Sie beleidigte mehrfach meine Freundin. Kommt meine Mutter per Gesetz damit durch ????
4 Antworten
Deine Mutter scheint von einem Engel zur Furie geworden zu sein.
Recherche:
Für die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs gilt die gewöhnliche Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Verjährungsbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Schenker von den Umständen erfährt, die ihn zum Widerruf berechtigen.
https://www.rosepartner.de/schenkung-rueckgaengig-machen-widerruf.html
Wenn also diese Frist abgelaufen ist dann kann sie das Geld wohl nichtmehr zurückfordern. Ich hoffe aber, dass sich hier auf gutefrage noch Experten zu wort melden, die mich eines besseren belehren!
Laut Internet muss grober undankbar vorliegen. Ds ist nicht der Fall. Bis dato war ja alles gut und es gab keinen Streit. Meiner Meinung nach will sie nur ihren Kopf durchsetzen
Ich finde dazu folgendes :
Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“. https://www.rosepartner.deSchenkung rückgängig machen - Widerruf Schenkungsvertrag - ROSE & PARTNER
ich hatte u a wegen Sonderschichten nicht viel Zeit für meinen erwachsenen Sohn.
Das dürfte dann wohl zu klären sein..
Auf solche "Geschenke" tät ich in Zukunft dann wohl verzichten.
Wer weiß. Sollte sie per gesetz damit durchkommen muss ich das Haus verkaufen. Deshalb meine Frage nach der rechtlichen Situation.
Werd ich auch. Bis dato war alles gut. Da gab es nichts. Denke sie will nur ihren Kopf durchsetzen und ein Gespräch mit meinem Sohn erzwingen. Ich arbeite 6 Tage Woche. Mein Sohn wie gesagt nix
Sicher nicht!
Für die Rückforderung eines Geschenks müsstest du dich höchst ungebührlich gegen sie benommen haben. Gehe jetzt einmal davon aus, dass du kein Mordversuch oder schweren Betrug gegen deine Mutter gestartet hast.
Einfach ignorieren..
laut dem was du schilderst nein
aber das ist natürlich nur deine schilderung und sichtweise ohne die sichtweise deiner mutter lässt sich sowas nicht genauer überdenken.
Damit wieder Ruhe einkehrt müsste ich mich nur von meiner freundin trennen. Das ist ihr einziges ansinnen