Geldgeschenk von Mutter wird zurückgefordern?

4 Antworten

Deine Mutter scheint von einem Engel zur Furie geworden zu sein.

Recherche:

Für die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs gilt die gewöhnliche Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Verjährungsbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Schenker von den Umständen erfährt, die ihn zum Widerruf berechtigen.

https://www.rosepartner.de/schenkung-rueckgaengig-machen-widerruf.html

Wenn also diese Frist abgelaufen ist dann kann sie das Geld wohl nichtmehr zurückfordern. Ich hoffe aber, dass sich hier auf gutefrage noch Experten zu wort melden, die mich eines besseren belehren!

Woher ich das weiß:Recherche

Kkempf 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 14:19

Laut Internet muss grober undankbar vorliegen. Ds ist nicht der Fall. Bis dato war ja alles gut und es gab keinen Streit. Meiner Meinung nach will sie nur ihren Kopf durchsetzen

Ich finde dazu folgendes :

Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“. https://www.rosepartner.de
Schenkung rückgängig machen - Widerruf Schenkungsvertrag - ROSE & PARTNER
ich hatte u a wegen Sonderschichten nicht viel Zeit für meinen erwachsenen Sohn. 

Das dürfte dann wohl zu klären sein..

Auf solche "Geschenke" tät ich in Zukunft dann wohl verzichten.


Kkempf 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 14:29

Damit wieder Ruhe einkehrt müsste ich mich nur von meiner freundin trennen. Das ist ihr einziges ansinnen

Kkempf 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 14:38
@Ignatius1

Wer weiß. Sollte sie per gesetz damit durchkommen muss ich das Haus verkaufen. Deshalb meine Frage nach der rechtlichen Situation.

Kkempf 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 14:22

Werd ich auch. Bis dato war alles gut. Da gab es nichts. Denke sie will nur ihren Kopf durchsetzen und ein Gespräch mit meinem Sohn erzwingen. Ich arbeite 6 Tage Woche. Mein Sohn wie gesagt nix

Ignatius1  16.02.2025, 14:28
@Kkempf

Viel Glück !

Mit solchen Kindern ist man dann wirklich gestraft.

Sicher nicht!

Für die Rückforderung eines Geschenks müsstest du dich höchst ungebührlich gegen sie benommen haben. Gehe jetzt einmal davon aus, dass du kein Mordversuch oder schweren Betrug gegen deine Mutter gestartet hast.

Einfach ignorieren..


Kkempf 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 14:50

Oh je natürlich nicht.

Goodnight  16.02.2025, 15:00
@Kkempf

Eben.. davon gehe ich aus.

Kennst du diesen Spruch?

Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen.

laut dem was du schilderst nein

aber das ist natürlich nur deine schilderung und sichtweise ohne die sichtweise deiner mutter lässt sich sowas nicht genauer überdenken.