Sohn meiner Freundin droht mir mit Anzeige?

isebise50  13.12.2024, 07:40

Und WAS will der Sohn anzeigen!

Lucky642 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 07:43

Hat nichts dazu geäussert

8 Antworten

Sofern Dein Stiefsohn nicht entmündigt ist und/oder seine Mutter die Pflegschaft übernommen hat, geht Dein Stiefsohn höchstens die Gefahr ein, für eingeschränkt geschäftsfähig (entmündigt) erklärt zu werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wofür will er dich anzeigen?

Das er als Erwachsener Mann seine Mutter nicht loslassen kann?

Deine Freundin sollte einmal klartext mit ihrem Sohn sprechen.

Ihr beide macht es genau richtig mit dem Aktiv sein und mit seinen 50 Jahren kann ihr Sohn sich selber Aktivitäten suchen.

Wer kennt sie nicht die Anzeige wegen "mein Stiefvater verbringt zu viel Zeit mit meiner Mutter, weshalb sie weniger Zeit für mich hat".

Quatschen lassen und gut ist.

Moment mal... habe ich das richtig verstanden? Ein 50jähriger will den Freund seiner 75jährigen Mutter anzeigen, weil die Mutter noch verheiratet ist und sich zuwenig um ihren Filius kümmert?

Na das wird ein Gelächter geben, wenn der (nicht mehr ganz so) junge Mann auf dem Polizeirevier erscheint, um seine Anzeige zu erstatten. So er sich dies tatsächlich auch traut.

Im Ernst jetzt: Bei allen Protagonisten hier handelt es sich doch wohl um erwachsene, gestandene Menschen. Und um einen 50jährigen Sohn muß eine Mutter sich doch wohl nicht mehr kümmern - oder? Dieser ist doch sicher alt genug, um selbst im Leben klarzukommen! Zudem geht es den "Buben" auch überhaupt nichts an, mit wem seine Mutter ihre Zeit verbringt.

Ich würde mich da nicht belastet fühlen, es würde mir höchstens zu denken geben, wie es sein kann, daß erwachsener Mann mit 50 Lenzen sich so kindisch aufführt. Da stimmt doch irgend etwas nicht!

Ich würde ihn einfach reden lassen - Hunde, die bellen, beißen nicht!

Anzeige, weil er sich von Mutti vernachlässigt fühlt?

Hast du zufällig einen Anwalt irgendwo im Bekanntenkreis? Oder vielleicht kennst du jemanden der jemanden kennt....

Ich weiß nicht ob und wieviel eine grob umrissene Erstberatung kosten würde.

Rein auf zwischenmenschlicher Ebene (wie es "strafrechtlich" aussieht weiß ich nicht, nicht mein Fach) kann sich der erwachsene(!) Sohn deiner Partnerin ruhig vor Wut über "das nicht um ihn kümmern" oder vielleicht auch "nicht so oft persönlichen Kontakt haben wie früher" aufregen bis zum St. Nimmerleinstag.

Ist er abhängig von der Pflege und Fürsorge durch seine Mutter, wird es höchste Zeit für ihn das er sich andere Wege sucht (Pflegehilfsdienst der in regelmäßigen Abständen vorbei kommt um zu schauen ob er isst/ Medikamente nimmt/ wie der Zustand seines Zuhauses ist. Eben ein regelmäßiges Reinschauen plus Hilfestellungen im Alltag.

Aber allgemein "Kontakt/ regelmäßiger Kontakt/ Besuche" - darauf gibt es kein gesetzliches Recht auf das er sich berufen könnte. Immerhin ist er schon lange volljährig. So etwas geschieht freiwillig, und im umsetzbaren Umfang. Könenn sie nur soundso oft im Monat miteinander telefonieren, ist es halt so. Können sie einander nur x Mal pro Jahr persönlich treffen, ist es halt so.