Geld von verstorbener Mutter auf einem Verbundkonto, darf man es anfassen?

6 Antworten

Warum hat deine Frau dies nicht bereits vor 2 Jahren mit der Bank geklärt?

Macht das Verbundkonto noch Sinn, wem ist das Hauptkonto, wurde die Bank überhaupt über den Tod der Mutter informiert.....

Persönlich würde ich mit der Erklärung der Ausschlagung und der Sterbeurkunde nun einen Termin bei der Bank vereinbaren.

Der Name einer Verstorbenen als Kontoinhaber deutet für mich darauf hin, dass sich niemand gekümmert hat.

Wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wurde, kann sie mit der Kohle machen, was sie will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Wenn dieses Unterkonto mit dem Hauptkonto deiner Frau verbunden ist, ist es ihr Geld und sie kann es abheben. Mit ihrer eigenen Karte kaeme deine Frau ja ueberhaupt nicht ans Kto der verstorbenen Mutter, da dieses Kto gesperrt sein muesste/duerfte.

Hat deine Frau das Erbe nicht ausgeschlagen, was sie jetzt nicht mehr kann, dann sind die Schulden bereits ihre.

Folglich darf sie das Geld was da ist auch "anfassen"

Deine Frau müsste vor 2 Jahren eigentlich vom Nachlassgericht angeschrieben worden sein bzgl der Erbschaft. Auf dem Bogen konnte sie ankreuzen ob sie das Erbe antritt oder ausschlägt.

Je nachdem was sie gemacht hat gehört ihr das Geld oder eben auch nicht.


Zlelola 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 07:11

Sie hat es ausgeschlossen aber das geld ist immer noch auf ihrem konto.

also es ist das konto meiner frau nicht meiner verdtorbenen schwiegermutter