Gehalt nicht richtig ausgezahlt bekommen?
Hallo zusammen,
ich habe heute 200 € weniger Gehalt bekommen als üblich. Deshalb habe ich sofort angerufen und nachgefragt, was los ist.
Man sagte mir, ich sei mit Steuerklasse 6 besteuert worden, obwohl ich in Steuerklasse 1 bin, da ich nur diesen Job habe. Ich arbeite dort seit über 6 Monaten, und es gab bisher immer Probleme mit der Verwaltung.
Daraufhin habe ich beim Finanzamt angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich seit dem 31.03.25 nicht mehr angemeldet bin und deshalb mein Gehalt als Nebeneinkommen mit Steuerklasse 6 berechnet wurde.
Ich brauche das Geld wirklich dringend, aber die Verwaltung lässt sich alle Zeit der Welt und meinte, das gehe nicht so schnell.
Kann ich deswegen z. B. die Arbeit verweigern? Ich sehe es nicht ein, für so ein Unternehmen weiterzuarbeiten, solange ich nicht mein volles Gehalt bekomme.
Da ich wichtige Infos vergessen habe: Ich bin in der Ausbildung, und mein Bruttogehalt ist natürlich fest gelegt. Es sollte ein Wechsel innerhalb des selben Arbeitgebers erfolgen. Es wurde ein Auflösungsvertrag zum 31.03 ausgemacht. Den habe ich unterschrieben. Der Auflösungsvertrag wurde dann aber nichtig, da wir eine andere Lösung gefunden habe. Seitdem hatte mein Arbeitgeber vergessen, mich beim Finanzamt wieder zu melden.
8 Antworten
Etwas wesentliches hast Du erst klargestellt, nachdem wir alle uns schon die Köpfe zerbrochen hatten. Mach doch ganz einfach folgendes:
- Stell Dich doof und tu so, als ob Du zuständig wärst und nicht Dein Arbeitgeber. Schreib dem Finanzamt (der Stelle, die Dir geantwortet hat), dass Du Dich rückwirkend ab 1.4. mit Deinem Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber (Name, Adresse) in Steuerklasse 1 anmeldest und dass Du sonst keinen Arbeitsvertrag hast. Schreib dazu, dass die Abmeldung ein Irrtum des Arbeitgebers war, weil der Auflösungsvertrag storniert wurde und Du weiterhin da beschäftigt bist. Wenn dieser Brief nichts bewirkt, wirst Du deswegen doch nicht kastriert/gefedert/hingerichtet, er kann also nicht schaden.
- Bitte Deinen Arbeitgeber den Fehler mit einem Brief ans Finanzamt in Ordnung zu bringen.
Ich bin Laie, aber so würd ich das machen.
Dann kündige, und zieh vors Arbeitsgericht. 🤷♂️
Wie du besteuert wirst entscheidet das Finanzamt, da hat dein Arbeitgeber wenig Einfluss drauf. Deren Steuerberater und Buchhalter müssen sich an das halten, was vom Finanzamt kommt. Wenn du der Meinung bist, dass das hier ein Versäumnis des Unternehmens ist, dann kündige halt und such dir was professionelleres.
Es war definitiv ein Versäumnis vom Arbeitgeber. Wir hatten ein Auflösungsvertrag vereinbart. Dann wurde mir ein gutes Angebot gemacht, welches ich angenommen habe. Und dann hat mein Arbeitgeber vergessen, das dem Finanzamt zu melden.
Nachdem hier bei den Antworten ziemlich herumgestochert wurde:
Wenn eine Aufhebung existiert, ist der Vertrag formal beendet. Hier wäre dem FS mehr als dringend anzuraten für eine Bestätigung der Weiterbeschäftigung zu sorgen, diese könnte ggf. auch in der Abrechnung zu sehen sein, diese also trotzdem gut aufheben.
Mit der Lohnabrechnung und den Steuerklassen bringt ein Brief ans Finanzamt nichts. Es ist durch das Lohnabrechnungsprogramm per Elstam die Tätigkeit des AN mit der SteuerID und dem AG mit seiner Steuernummer zu melden. Das Finanzamt liefert nach einiger Zeit die Steuerabzugsmerkmale. Wenn nun die Abmeldung erfolgte und eine Wiederanmeldung, dann sind diese oft noch nicht freigeschaltet und es muss mit 6 abgerechnet werden. Hierbei erfolgt im Folgemonat zumeist eine Rückrechnung, nachdem die Merkmale eingepflegt wurde.
Kann ich deswegen z. B. die Arbeit verweigern?
Nein, sogar eine Klage vor dem Arbeitsgericht läuft ins Leere, da die Lohnsteuer vom AN geschuldet wird und der AG diese nur für den AN abführt. Folglich ist der Lohn nicht verkürzt oder vorenthalten. Eine Zurückbehaltung der Arbeitsleistung ist erst bei mehr als (!) zwei Monatslöhnen überhaupt möglich.
Seitdem hatte mein Arbeitgeber vergessen, mich beim Finanzamt wieder zu melden.
Eine Abrechnung ohne Meldung dürfte mit einem Abrechnungsprogramm grundsätzlich nicht möglich sein.
Ich brauche das Geld wirklich dringend, aber die Verwaltung lässt sich alle Zeit der Welt und meinte, das gehe nicht so schnell.
Kann ich deswegen z. B. die Arbeit verweigern? Ich sehe es nicht ein, für so ein Unternehmen weiterzuarbeiten, solange ich nicht mein volles Gehalt bekomme.
Der Auflösungsvertrag wurde dann aber nichtig, da wir eine andere Lösung gefunden habe. Seitdem hatte mein Arbeitgeber vergessen, mich beim Finanzamt wieder zu melden.
Dem FS ist dringend anzuraten sich zu beruhigen. Die Probleme scheinen durchaus in der Person selbst zu liegen.
Ich arbeite dort seit über 6 Monaten, und es gab bisher immer Probleme mit der Verwaltung.
Diese wird sich bestimmt über häufige Änderungen bei Personalangelegenheiten freuen. Diese sorgen gern für Reibungen.
Nein, deswegen kannst du die Arbeit nicht verweigern. Du hast kein Recht auf ein bestimmtes Nettogehalt, wenn du das im Vertrag nicht vereinbart hast.
Wäre mir sehr neu, dass man in Arbeitsverträgen das Nettogehalt festlegt.
Dann haben sie den Bruttobetrag nicht geändert. Frag da nochmal nach.
Entschuldige, es war das Bruttogehalt. Ich bin in der Ausbildung
Es ist im Vertrag vereinbart.