Gefährdung beim überholen?
Ich hatte vorhin ein ganz besonderes Erlebnis…. Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge und keine Belehrungen!!!!
Nach einem Überholvorgang habe ich wieder eingeschert und musste plötzlich stark abbremsen weil ein Radfahrer aufgetaucht ist und Gegenverkehr kam. Rechts neben der Straße ist kein Graben nur ein Hang. Noch beim abbremsen hab ich plötzlich den anderen Wagen ( SUV ) am Heck rechts neben mir auf dem Hang wahrgenommen. Ich hatte nach meinem dafürhalten genug Platz beim einscheren, kann es aber nicht zu 100% bestätigen. Er ist danach auch weiter gefahren und es ist anscheinend nichts passiert. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Hat jemand Erfahrung oder einen Tipp?
Vielen Dank für eure konstruktive Antwort.
4 Antworten
Wenn das SUV den Radfahrer auch wahrgenommen hat, wird es den Grund für die Vollbremsung akzeptieren. Falls du aber ein typischer deutscher Verkehrserzieher bist, kann das als Straftat gewertet werden.
aus 315 c StGB
2.
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a)
die Vorfahrt nicht beachtet,
b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c)
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d)
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e)
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f)
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
Keine Belehrung aber ein Tipp:
Vor dem Überholen genauestens überprüfen, ob es möglich ist, ohne andere oder sich selbst zu gefährden.
Andere Verkehrsteilnehmer "tauchen" nicht einfach auf oder fallen vom Himmel - sie waren schon da aber man hat sie übersehen.....
Wahrscheinlich hat sich keiner in der Situation dein Kennzeichen gemerkt aber, falls doch, ist er sofort nach dem "Erlebnis" zur nächsten Polizeiwache gefahren....
Nichts wird passieren, leider. Alle rund um dich sind froh, dass sie noch leben.
Ich hatte nach meinem dafürhalten genug Platz beim einscheren, kann es aber nicht zu 100% bestätigen
https://www.juracademy.de/assets/courses/media/stvg.pdf
§ 7 Abs. 1 StVG stellt eine Haftung für gefährliches Tun dar (sog. Gefährdungshaftung). Hier haftet der Schädiger nicht für unrichtiges Verhalten, sondern für die Schadensverursachung durch den rechtmäßigen Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers.